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14.12.05 , 12:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Zu Weihnachten verschenkt die Landesregierung Gehaltskürzungen"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 315/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, den 14. Dezember 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/ Landesbeamtengesetz



www.fdp-sh.de Wolfgang Kubicki: „Zu Weihnachten verschenkt die Landesregierung Gehaltskürzungen“ In seinem Redebeitrag zu TOP 8 (Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes) erklärte der Vorsitzende der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Schon Otto von Bismarck sagte: „Mit schlechten Gesetzen und guten Beamten lässt sich immer noch regieren. Bei schlechten Beamten helfen uns aber die besten Gesetze nicht mehr weiter.“
Schaffen wir also Voraussetzungen dafür, dass wir auch weiterhin hochqualifizierten Nachwuchs für eine Beamtenkarriere begeistern können. Das aber können wir nicht, wenn wir die Gehälter und Leistungen immer weiter kürzen bei immer längeren Arbeitszeiten.
Und so ist dieser heutige Gesetzentwurf ein erneuter Teil in einer seit Jahren andauernden Serie, die entgegen aller Versprechungen vor der Wahl heute mit Einkommenskürzungen fortfährt.
Und ich möchte noch einmal beispielhaft aufzeigen, was in den letzten Jahren beispielsweise im Bereich der Polizei an Gehaltskürzungen und sonstigen Verschlechterungen erfolgt ist:
Da gab es:
- 2 Reformgesetze und damit eine deutliche Absenkung der Versorgung, - die Kürzung der Ausgleichszulage, - den Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage, - den Wegfall der Dynamisierung der Polizeizulage, - die Kürzungen von Sonderzahlungen, - über Jahre verhaltene Einkommensverbesserungen bis hin zu kompletten Nullrunden oder Einmalzahlungen mit ihren negativen Auswirkungen auf die Besoldungstabelle, - die bundesweit schlechtesten Beförderungsstrukturen,

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
- den Wegfall der ergänzenden Beihilfe und - ein sinkendes Leistungsniveau bei der Heilfürsorge durch die Anpassung an die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Und nun wartet quasi als nächstes Weihnachtsgeschenk die Eigenbeteiligung bei der Heilfürsorge – eine reine Gehaltskürzung. Um nichts anderes geht es nämlich.
Der Innenminister braucht nämlich diese regelmäßige Einnahme, um den bei der Polizei vorhandenen nicht länger zumutbaren Beförderungsstau aufzulösen und dieses finanzieren zu können.
Das hat er auch so in der Innen- und Rechtsausschusssitzung am 21. September gesagt, auch wenn sein Staatssekretär vergeblich versucht hat, diese Aussage seines Minister zu korrigieren. Nur so macht das Modell der Eigenbeteiligung einen Sinn. Wenn man nämlich gerechter hätte vorgehen wollen – und diese Vorschläge kamen ja auch im Rahmen der Anhörung auf den Tisch - dann hätte man statt einer platten Eigenbeteiligung einen höheren Selbstbehalt eingeführt. Eine Kostenbeteiligung also, die erst im Krankheitsfall fällig wird und keine regelmäßige Zahlung darstellt. Dies ist aber aus den bereits genannten Gründen nicht gewollt.
Hier geht es CDU und SPD nicht um Gerechtigkeit, hier geht es den Regierungskoalitionen nur darum, möglichst viel Kasse zu machen.
Ein schlauer Vater hat einmal gesagt: „Heute weiß ich, warum ich als Kind Weihnachten immer so toll fand – Ich musste die Geschenke nicht bezahlen.“ Gleiches müssen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei denken, die nun kurz vor Weihnachten mitgeteilt bekommen, dass sie die Beförderungen ihrer Kollegen von ihrem Gehalt zu finanzieren haben. Es sei den einen die Beförderung zwar gegönnt, den anderen aber nicht die Gehaltskürzung. Ein wirklich frohes Fest sieht anders aus.
Dennoch verbleibt die Eigenbeteiligung der Heilfürsorge bei den Polizisten in ihrem Bereich. Ein komisches Umlagemodell zwar – aber immerhin.
Was aber ist mit der Feuerwehr?
Die Feuerwehrbeamten bekommen zwar durch dieses Gesetz eine sichere Gehaltskürzung, aber keine wie auch immer geartete Gegenleistung. Zumindest entscheidet der Landtag in diesem Gesetz hierzu nichts. Alles Andere, ob es dafür auch eine Art Ausgleich gibt oder nicht, das dürfen dann die Kommunen entscheiden. Da wird dann auf einmal die Fahne der kommunalen Selbstverwaltung hochgehalten.
Das macht keinen Sinn. Entweder man spart als Landesgesetzgeber die Feuerwehrleute bei der Eigenbeteiligung der Heilfürsorge aus – so wie es von SSW und Grünen vorgeschlagen wurde. Oder aber man überläßt es ganz den Kommunen, ob und wie sie die Heilfürsorge für Feuerwehrbeamte regeln wollen.
So wie es die Landesregierung plant, ist es auf jeden Fall der falsche Weg.
Falsche Wege gehen wir aber nicht mit.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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