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Thomas Rother zu TOP 8: Feuerwehr und Polizei bei Heilfürsorge gleich behandeln
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 14.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 8: Änderung des Landesbeamtengesetzes (Drucksachen 16/255 und 16/403)Thomas Rother:Feuerwehr und Polizei bei Heilfürsorge gleich behandelnDie Ergebnisse der Anhörung zu diesem Gesetzesvorhaben machen es notwendig, es nach der ersten nochmals in der zweiten Lesung zu diskutieren. Zum einen – und das vorweg: Die Anhörung hat gegenüber der Debatte vom September dieses Jahres in Bezug auf die Heilfürsorgeregelung für die Polizeibeamtinnen und -beamten keine neuen Erkenntnisse gebracht. Herrn Meißner von der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB ist allerdings recht zu geben; er hat darauf hingewiesen, dass neben der Ein- führung der Eigenbeteiligung eine Bewertung des Gesetzentwurfes schwierig sei, da Art und Umfang der Heilfürsorge ja in einer Verordnung detailliert geregelt werden. Und dort – also in der Verordnung – kann dann im Leistungskatalog den besonderen Belastungen des Polizeidienstes auch Rechnung getragen werden.Zum Zweiten – und das ist der eigentliche Anlass der Debatte – geht es um die Rege- lung für Berufsfeuerwehrleute. Schon in der Debatte vom September habe ich dar- auf hingewiesen, dass auch die Berufsfeuerwehrleute betroffen sind, und habe an die kommunalen Träger der Wehren appelliert, Wege zu finden, die Einnahme aus der Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge - wenigstens teilweise - an die Feuerwehr- leute zurückzugeben, woran sie niemand hindert. In der Anhörung spielte diese Fra- ge eine wesentliche Rolle. Vom wissenschaftlichen Dienst wurde in der Folge auf Initi- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-ative der CDU-Fraktion geprüft, ob eine Gleichstellung von Feuerwehrleuten und Poli- zeibeamten erfolgen muss. Das ist, wie wir nun wissen, nicht der Fall. Eine entspre- chende Regelung im niedersächsischen Recht ist nach Entscheidung des Bundesver- waltungsgerichts zulässig.Der wissenschaftliche Dienst hat dann Regelungsalternativen aufgezeigt, die es einer betroffenen Gemeinde erlauben, ganz oder teilweise selbst über die Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge zu entscheiden. (Bündnis 90 / Die Grünen und SSW haben nun- mehr eine völlige Regelungsfreiheit für Land und Gemeinden vorgeschlagen.)Unabhängig von den vorgelegten Regelungsalternativen stellt sich die Frage, sollen die Feuerwehrleute also nun genauso bei der Heilfürsorge behandelt werden wie die Polizistinnen und Polizisten. Wir meinen ja, und das aus folgenden Gründen: Eine besondere Gefährdung bei der Dienstausübung von Feuerwehrleuten, die höher ist als die von Polizeibeamten und somit eine bessere Heilfürsorgeregelung rechtfertigen könnte, ist nicht gegeben. Auch wenn mehr Feuerwehrleute als Polizeibeamte im mittleren Dienst – bei der Polizei immerhin noch 40% - tätig sind, so sind diese in gleicher Weise von der Be- teiligung betroffen. Eine Differenzierung ist nicht zu rechtfertigen. Darüber hinaus sollten wir – schlimm genug, was noch aus der Föderalismusreform im Beamtenrecht in Sachen Besoldung und Versorgung auf uns zukommt – schon auf ein möglichst einheitliches Recht Wert legen. Es wäre auch nicht gut, wenn wir ne- ben einer Regelung für die Polizei fünf weitere in den Gemeinden mit einer Berufsfeu- erwehr hätten, zumal wir ja für den Erhalt des Flächentarifvertrages – und auch in die- sen Verträgen gibt es Gewinner und Verlierer - eintreten.Der Zusammenhang bei der Polizei von Eigenbeteiligung und Auflösung des Beförde- rungsstaus ist natürlich politisch gegeben. Aber es gibt genauso ein Gesamtde- -3-ckungsprinzip und eine Budgetierung im Einzelplan 04. Es bleibt den Kommunen e- benso politisch überlassen, diese neue Einnahme für ihre Beamten zu verwenden.Es war gut, in der Anhörung zu erfahren, dass es einen Beförderungsstau bei den Feuerwehren nicht gibt. Spielräume, etwas für die Beschäftigten zu tun, gibt es al- lerdings auch dort – z.B. bei den Beförderungswartezeiten. Und wenn ich an die an- stehende Neuregelung der Arbeitszeit für Feuerwehrleute denke, werden uns die Ge- meinden für jeden Spielraum dankbar sein.Es ist eine undankbare Aufgabe, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentli- chen Dienstes in die Tasche zu greifen. Sie arbeiten fleißig und gewissenhaft und die- ser Personenkreis setzt darüber hinaus seine Gesundheit durch die besonderen Ge- fahren für Leib und Leben bei der Arbeit ein. Dennoch wird diese besondere Leis- tung weiterhin durch die besondere Gesundheitsversorgung honoriert. Arbeiten wir gemeinsam an besseren Zeiten.