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14.12.05 , 15:22 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zu den Plänen der Landesregierung zur Verwaltungsreform

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Es gilt das gesprochene Wort. Dr. Jörg Nickel Landeshaus TOP 14 – Erstes Gesetz zur Reform kommunaler Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Verwaltungsstrukturen Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der stellvertretende Vorsitzende Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0178/28 49 591 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 399.05 / 14.12.2005


Der Berg kreißte und gebar eine Maus

„Welche Regierung die beste sei? Diejenige, die uns lehrt, uns selbst zu regieren.“ dieser Satz aus dem dritten Teil von Goethes Maximen und Reflexionen setzt für unsere Regie- rung mit Sicherheit einen Maßstab, an dem sie sich noch lange abarbeiten kann. Und nicht nur deswegen erwartet das Land Schleswig-Holstein voller Spannung seit längerem die große Verwaltungsreform.
Nun liegt das erste Gesetz vor – und man schaut es sich an und stellt fest: Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Nichts gegen Mäuse, sie sind possierliche Tiere, aber dem Ehrgeiz unseres Innenministers ist das sicher nicht angemessen.
Gestatten sie mir trotzdem einige grundsätzliche Anmerkungen. Im Anschluss daran ge- he ich dann auf dieses Gesetz im Besonderen ein: Im Januar 2004 legte meine Fraktion das Konzept für eine große Verwaltungsstrukturreform vor.
Eckpunkt dieses Konzeptes ist es, die ca. 230 Ämter, Städte und amtsfreie Ge-meinden in Zukunft zu ca. 70 Städten und Amtsgemeinden zusammenzufassen. Jede dieser Kommunen soll einen Gemeinderat, eine direkt gewählte hauptamtliche BürgermeisterIn und eine komplette Verwaltung haben. Alle Aufgaben der heutigen Kreise, die die einzel- ne BürgerIn betreffen, soll nach unten an die Gemeinden abgegeben werden, so dass die BürgerIn als einzige Anlaufstelle nur noch ihr Rathaus hat. Die kleinen amtsangehö- rigen Gemeinden mit den Ortsschildern bleiben wie in Niedersachsen und Rheinland- Pfalz als Ortsgemeinden mit ehrenamtlichen Ortsvertretungen und Bürgermeistern erhal- ten. So bleibt auch die Feuerwehr als wichtigste ehrenamtliche Einrichtung im Dorf.
1/3 Als zweite kommunale Ebene sieht das Konzept vier Regionen vor. Diese übernehmen einen Großteil der Aufgaben der regionalen Landesbehörden sowie die Restaufgaben der heutigen Kreise: von der Landesplanung bis zu den Berufsschulen, vom Natur- und Umweltschutz bis hin zur Gewerbeaufsicht, vom Straßenbau bis hin zum öffentlichen Busverkehr, von den Krankenhäusern bis hin zu den Theatern und Opernhäusern.
Das erste wichtigste Ergebnis dieses Vorschlages ist: Eine komplette Verwaltungsebene – die der Kreise – fällt weg. Das zweite wichtige Ergebnis ist aber: Der Bürger kann alles im Rathaus erledigen. Die Verwaltung wird dezentralisiert! Und da, wo den BürgerInnen selbst das zu weit ist, kann vor Ort ein Bürgerbüro eingerichtet werden, wo dann die Sachbearbeiterin des Rathaus fast alle Dienste für die BürgerIn am Bildschirm abwickeln kann - eGovernment lässt grüßen.
Nun könnte man sagen, das alles sei grüne Spinnerei. Vorsicht – ich sagte „könnte“. Da aber Anfang dieses Jahres dieses Konzept Grundlage für den rot-grünen Koalitionsver- trag in Schleswig-Holstein wurde, ist dieses Konzept heute der Maßstab, an dem sich die Große Koalition messen lassen muss. Sie muss sich messen an der Bürgerfreundlichkeit unseres Konzeptes, an den demokratischen Standards und an den Einsparungen, denn wir streben damit an, einen dreistelligen Millionenbetrag einzusparen.
Dass das auch in Unionskreisen nicht als unrealistisch angesehen wird, entnehme ich den früheren Äußerungen des heutigen Finanzministers Wiegard, der damals von Ein- sparungen von 2650 Stellen allein beim Land sprach. Darin sind die Einsparungen bei den Kommunen, die ja mittlerweile deutlich mehr Beschäftigte als das Land haben, noch nicht enthalten. Ein dreistelliger Millionenbetrag ist also nicht unrealistisch.
Schauen wir uns zum Vergleich an, was die Große Koalition von ihrer Reform erwartet: Darauf hat sie auf eine Kleine Anfrage meines Kollegen Klaus Müller mit aller Deutlich- keit geantwortet. Auf seine Frage, mit welchen strukturellen Reformen die Landesregie- rung welche Einsparungen bis 2010 erzielen will, nennt sie fünf Vorhaben: Durch die Heilfürsorgebeteiligung der Polizei, die kostenneutral für die Finanzierung des Personalkonzeptes eingesetzt wird, werden keine Einsparungen erwartet; über Einspa- rungen durch die Amtsgerichtsreform können zurzeit noch keine Angaben gemacht wer- den; die Bildung der Landesuniversität wird Effizienzgewinne bringen, die aber dort verbleiben sollen.
So bleiben allein das Personaleinsparungskonzept, die regionalen Dienstleistungszent- ren mit der Bildung der größeren Ämter. Hier beziffert der Finanzminister auf Landes- ebene Personaleinsparungen in den Ministerien und in den nachgeordneten Bereichen, bei den Kommunen jedoch gerade mal 10 Millionen Euro.
Wenn man weiß, dass die Kosten der Kommunen um 100 Millionen geringer wären, wenn sie sich an den Kosten des Durchschnitts der Flächenländer orientieren würden, dem wird klar: Das, was die Landesregierung vorgelegt hat, ist keine Lösung des Prob- lems, sondern es ist lediglich ein zaghafter Schritt. Dänemark wird ab 2007 die Zahl der Gemeindeverwaltungen auf 90 reduzieren, Schles- wig-Holstein wird sich auch dann noch über 170 Verwaltungen für halb so viel Menschen leisten.
Dies ist der Grund, weswegen ich fest davon überzeugt bin, dass sich unser Konzept ü- ber kurz oder über lang durchsetzen wird.
Nun zu dem vorliegenden Entwurf. Einige Punkte an dem Gesetz begrüßen wir: 1. Die Regelung, dass in Zukunft Gemeinden mit eigener Verwaltung einen hauptamtli- chen Bürgermeister haben sollen, Gemeinden ohne Verwaltung aber nicht, begrüßen wir. 2. Wir begrüßen, dass in einigen Fällen die Genehmigungspflicht für kommunale Haus- halte reduziert wird. 3. Wir begrüßen, dass bei der Zusammenlegung von Ämtern und Gemeinden die bishe- rigen Personalräte bis zur Neuwahl eines Personalrates im Amt bleiben.
Wir werden das Gesetz in der vorliegenden Form jedoch aus folgenden Gründen ableh- nen: 1. Das Gesetz legt die Größe der Ämter auf mindestens 8000 EinwohnerInnen. Das reicht nicht aus, um wesentliche Aufgaben von den Kreisen in die Gemeinden zu über- tragen, wie zum Beispiel die Schulämter, die Bauämter und die Jugendämter. 2. Das Gesetz sieht immer noch keine direkt gewählte Vertretung in den Ämtern vor, die die Verwaltung kontrolliert und steuert. Der jetzige Abteilungsleiter im Finanzministerium für Verwaltungsmodernisierung, Utz Schliesky, hat in einem Gutachten für den Gemein- detag vor einigen Jahren deutlich gemacht, dass er dies für verfassungswidrig hält. 3. In allen Gemeinden unter 15.000 EinwohnerInnen werden die hauptamtlichen Gleich- stellungsbeauftragten abgeschafft. Das wird vor allem die Frauen in den ländlichen Regi- onen treffen. Also dort, wo berufstätige Mütter auch heute noch keinen geeigneten Kin- dergartenplatz für ihre Kinder finden und von einer Frauenberatung am Ort nur geträumt werden kann. 4. Es ist uns unverständlich, warum hauptamtliche BürgermeisterInnen und Amtsdirekto- rInnen nach Auflösung ihrer Gemeinde, bzw. ihres Amtes, trotzdem bis zum Ende ihrer Amtszeit ohne eine Verwaltung im Amt bleiben, während das für die Frauenbeauftragten aber nicht gilt. Ich fände es richtig und zumutbar, wenn die BürgermeisterInnen ebenso wie die Frauenbeauftragten in der zuständigen Verwaltung auf einer geeigneten Position beschäftigt würden.
Honore de Balzac sagte einmal: „Bürokratie ist ein Riesenapparat, der von Zwergen be- dient wird.“ Sie sehen, Balzac ist nicht ganz so optimistisch wie Goethe. Dies ist der Grund, warum ich vermute, dass mit diesem Gesetz die Debatte über die Verwaltungs- strukturreform in Schleswig-Holstein noch nicht am Ende ist. Ich bin sogar ziemlich si- cher: Sie beginnt gerade erst. Ich wünsche uns allen dabei viel Erfolg.
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