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14.12.05 , 16:56 Uhr
CDU

Frauke Tengler zu TOP 23:Sichere Lebensmittel sind seit Jahren ein unabdingbares Muss

Nr. 344/05 14. Dezember 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Agrarpolitik Frauke Tengler zu TOP 23: Sichere Lebensmittel sind seit Jahren ein unabdingbares Muss
Lieber Herr Dr. Garg, mit diesem Antrag von Ihnen oder dem von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mussten wir rechnen, Skandal tut sich auf, wie auch immer begründet, wer auch immer verantwortlich, reflexartiger Antrag, der suggeriert: Die Lebensmittel in Schleswig- Holstein sind nicht sicher genug, der Verbraucherschutz nicht ausreichend.
Liebe Kollegen von der FDP, für die Koalitionsfraktionen sind sichere Lebensmittel seit Jah- ren ein unabdingbares „Muss“. So auch für den lebensmittelproduzierenden und verarbei- tenden Bereich.
Immerhin konnte das Gütesiegel „hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“ kürzlich in diesem Haus sein 40jähriges Jubiläum feiern. Es ist das älteste deutsche Qualitätssiegel. Aber nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden kann.
Jetzt konkret zu Ihrem Antrag:
1. Die Forderungen der FDP sind in Schleswig-Holstein gängige Praxis. Der Vollzug ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, die Fachaufsicht liegt beim Land. Die Fachaufsicht sorgt für einheitliche Aufgabenabwicklung. Es ist gebündelt und koordiniert.
2. Die Lebensmittelüberwachung ist sachgerecht, die Kontrollen erfolgen ordnungsgemäß. Schleswig-Holstein setzt eine inhaltliche Verbesserung des Überwachungssystems vor eine weitere Personalaufstockung. Die Überwachung soll künftig stärker risikoorientiert gestaltet werden.
3. Die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ist sichergestellt. Es besteht eine nord- deutsche Kooperation der 7 Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Regelmäßig finden Bund-Länder-Besprechungen statt, die Länderarbeitsgemeinschaft „Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ sorgt ebenfalls für den Informationsaustausch. 4. Punkt 4 ist die Konsequenz aus Punkt 3. Im kommenden Jahr wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift u. a. zu Risikobewertun- gen und Kontrollen erlassen und zu einer weiteren Vereinheitlichung beitragen. Insgesamt betrachtet ist die Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein in guten Händen. Alles ist verbesserungsfähig, daran wird gearbeitet.
Die FDP hätte den Antrag straffer formulieren können, wenn sie sich vorher im zuständi- gen Ministerium informiert hätte. Das gilt auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, deren Er- gänzungsantrag sich durch eine Initiative des Bundes im Januar 2006 erledigt.
Eingehen will ich noch auf den Teil II.
Die Übertragung von Kontrollen auf Private ist nicht der Weisheit letzter Schluss, da rechtli- che Probleme auftreten, die staatliche Stellen nicht haben.
Die Markierung weiterer Materialien, wie in Teil 2 angeregt, setzt eine Änderung des EU- Rechts voraus. Wie realistisch das ist, lässt sich nur schwer vorhersagen. Ebenso verhält es sich mit der Verwendung und dem Verbleib von Materialien der Kategorie 3, die in der Euro- päischen Union frei handelbar sind. Kreis- und länderübergreifende Kontrollen finden statt bzw. befinden sich in der Vorbereitung.
Auch zu Teil II ist insgesamt festzustellen, dass die notwendige Zusammenarbeit und die Kontrollen im Interesse des Verbraucherschutzes erfolgen und auch weiter verbessert wer- den. Schleswig-Holstein nimmt diese Aufgabe ernst, und es nimmt sie wahr. Der jüngste Gammelfleisch-Skandal hat allerdings erneut gezeigt, dass es keine absolute letzte Sicher- heit für Legensmittel gibt.
Es gibt unzählige Lebensmittelqualitätszertifizierungen und –kontrollen und dennoch ge- schieht es. Wie übrigens auch in vielen anderen Lebensbereichen unseres menschlichen Daseins. Gegen ein entsprechend hohes kriminelles Potential ist kein Kraut gewachsen ! Aber, meine Damen und Herren, u. a. Kontrollen haben diese „Sauerei“ an den Tag ge- bracht.
Um so perfiden Machenschaften allerdings noch nachhaltiger auf die Spur zu kommen und diese zu erkunden, hat Bundes-Verbraucherminister Seehofer sofort nach Amtsantritt ein 10- Punkte-Programm vorgelegt, mit dem Konsequenzen aus dem Skandal gezogen werden. Neben einer Verbesserung des Informationsflusses, einer Ausweitung der Meldepflichten und einer leichteren Rückverfolgbarkeit des sogenannten Kategorie 3-Materials soll auch der Strafrahmen künftig konsequenter ausgeschöpft werden.
Die Umsetzung Seehofers 10-Punkte-Sofortprogramms wird zusammen mit den in Schles- wig-Holstein angeschobenen Maßnahmen zu einer weiteren Verbesserung des Verbrau- cherschutzes führen. Eines ist auch bei diesem jüngsten Fleischskandal deutlich geworden. Die Landwirtschaft ist wieder betroffen, aber nicht Verursacher. Produkte aus unserer Region
haben die bessere Qualität und die Markenfleischprogramme geben Sicherheit. Der Einsatz der besonderen Qualitätssicherungssysteme gewährleistet eine umfassende Rückverfolg- barkeit von der Ladentheke bis zum Erzeugerbetrieb.
Das Thema ist so weit gefächert und so komplex, dass eine vertiefende Diskussion im Aus- schuss notwendig ist.

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