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14.12.05 , 18:19 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 14: Verwaltung in Schleswig-Holstein bürgernah und kundenfreundlich!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 14.12.2005, Nr.: 201/2005



zu TOP 14 - Erstes Verwaltungsstrukturreformgesetz, Drucksache 16/407

Klaus-Peter Puls:

Verwaltung in Schleswig-Holstein – bürgernah und kundenfreundlich!
In der Landtagsdebatte zur Verwaltungsstrukturreform des Landes sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Wir gehen heute den ersten gesetzlichen Schritt einer umfassenden Reform der Lan- des- und Kommunalverwaltung in Schleswig-Holstein. Der vorgelegte Gesetzentwurf bezieht sich konkret nur auf geplante Änderungen der kommunalen Verwaltungsstruk- turen, kann aber nicht isoliert und losgelöst diskutiert werden von den ebenfalls vorge- sehenen Strukturveränderungen im Bereich der Landesverwaltung: Wir halten es für wichtig und richtig, dass sich die Landesregierung von ihren Reformvorschlägen nicht selbst ausnimmt und dass Landes- und Kommunalverwaltungsreform konstruktiv und systematisch aufeinander abgestimmt und umgesetzt werden. Genauso wird es ge- schehen:

- Anfang 2006 wird der Finanzminister das Konzept seines zuständigen Staats- sekretärs vorlegen zur Aufgabenkritik, zum möglichen Verzicht auf Landesauf- gaben und zu möglichen Deregulierungen und Entbürokratisierungen im Ver- waltungsvollzug.

- Wir werden – daran anschließend und darauf aufbauend – beraten und ent- scheiden über die Verlagerung von Landesaufgaben auf die Kreise und über die organisatorische Zusammenfassung der Erledigung bestimmter Kreisaufgaben
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



in Kreisverbünden, so genannten kommunalen Verwaltungsregionen.

- Wir werden auch zu befinden haben über die Abgabe von Kreisaufgaben in die Ämter und Gemeinden des kreisangehörigen Raums.

- Und wir werden nach Ablauf der zur Zeit laufenden Phase freiwilliger Verwal- tungszusammenschlüsse Ende 2006/Anfang 2007, also rechtzeitig vor der nächsten Kommunalwahl, eine dann landeseinheitliche Regelung treffen müs- sen für die Mindestgrößen hauptamtlich geleiteter Kommunalverwaltungen und für die bis dahin freiwillig nicht erfolgten Verwaltungsfusionen.

All dies wird heute eingeleitet mit einem ersten vorbereitenden Gesetzentwurf des In- nenministers. Die SPD-Landtagsfraktion wird die Landesregierung auf dem einge- schlagenen Weg zu der seit Jahren immer wieder diskutierten und jetzt endlich in An- griff genommenen Verwaltungsstrukturreform in Schleswig-Holstein unterstützen. Drei Punkte sind dabei für uns ganz besonders wichtig:

1. Die identitätsstiftende und identitätsstärkende Souveränität auch kleinerer Ge- meinden muss erhalten bleiben: Eine Gebietsreform durch landesgesetzlichen Zwang wird es mit uns nicht geben.

2. Bei der Verlagerung einzelner Landesaufgaben auf die Kreise darf keine neue Verwaltungsebene zwischen Land und Landkreisen geschaffen werden: Am kundenfreundlichsten ist demgegenüber eine möglichst weitgehende Verlage- rung von Kreisaufgaben „vor Ort“ in die kreisangehörigen Ämter und Gemein- den. Und:

3. Die Konzentration kleiner kommunaler Verwaltungseinheiten darf nicht zu Ver- lust und Einbußen an orts- und bürgernaher Aufgabenerledigung führen: Auch -3-



in Gemeinden ohne eigene hauptamtliche Verwaltungsleitung müssen dezen- trale Bürgerbüros als erste Anlaufstellen für ratsuchende und antragsstellende Einwohnerinnen und Einwohner erhalten bleiben oder eingerichtet werden.

Wir unterscheiden uns mit diesen drei Punkt diametral zum Beispiel von dem Konzept der grünen Fraktion zur Bildung großer so genannter „Amtsgemeinden“ mit mindes- tens 20.000 Einwohnern. Das grüne Konzept ist an den Menschen in unseren Kom- munen vorbei geplant. Aber es wird und kann ja zum Glück auch nicht so weit kom- men, dass die Identifikation der Menschen mit ihrer Gemeinde und das Bedürfnis zur Entscheidung wichtiger Angelegenheiten vor Ort durch Reformpläne vom „Grünen Tisch“ ausgehebelt werden.

Das Konzept der Landesregierung lässt neben der Kirche auch die politische Verant- wortung im Dorf. Und das ist gut so.

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