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15.12.05 , 09:43 Uhr
FDP

Heiner Garg zur Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 317/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 14. Dezember 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL

Es gilt das gesprochene Wort!
Lebensmittel/Kontrolle



www.fdp-sh.de Heiner Garg zur Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein In seinem Redebeitrag zu TOP 23 (Sichere Lebensmittel-Besserer Verbraucherschutz-Lebensmittelüberwachung effizienter gestalten) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Gefrorenes Roastbeef im Haltbarkeitsdatum um ein Jahr verlängert, vergammeltes Putenhackfleisch wird durch die Republik kutschiert, aufgetautes Geflügelfleisch wird zu Frischfleisch umdeklariert, aus Schlachtabfällen werden Lebensmittel – die immer schlimmer werdenden Nachrichten zeigen, mit welcher kriminellen Energie mittlerweile verdorbene Lebensmittel noch an den Konsumenten gebracht werden sollen.
Im Zuge des sog. „Fleischskandals“ werden immer ekelhaftere Methoden bekannt, mit denen das sensible Lebensmittel „Fleisch“ durch das Einspritzen von Wasser, dem Versetzen von Geschmacksverstärkern, dem Vermischen von Schlachtabfällen der sog. Kategorie 3 und anderen Maßnahmen behandelt wird.
Aus Abfällen und Müll werden Lebensmittel kreiert.
Dabei hätten diese kriminellen Machenschaften gar nicht passieren dürfen:
Wir haben im Lebensmittelrecht über 200 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, die uns genau vor diesen Manipulationen schützen sollen.
Auf dem Papier haben wir ein lückenloses Netz an Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten sowohl innerhalb der verarbeitenden Betriebe als auch durch ordnungsbehördliche Instanzen von außen. Darüber hinaus wird diese umfangreiche Kontrolle durch die Vergabe von Gütesiegeln und besonderen Qualitätszertifikaten ergänzt.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die Frage lautet, ob dieses Kontrollnetz tatsächlich auch funktioniert?
Aufgrund der vielen schlechten Nachrichten könnte man daran fast zweifeln.
Da wird es einer Schleswig-Holsteinischen Firma ermöglicht, insgesamt 84 Tonnen verdorbenes oder überlagertes Putenhackfleisch aus Dänemark nach Deutschland zu importieren – und kein Ministerium und keine Kontrollbehörde will davon gewusst haben?
In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:
Erstens: Darf Putenhackfleisch überhaupt importiert werden? Nein. Darf es grundsätzlich nicht.
Zweitens: Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich? Welche Auflagen müssen erfüllt werden, um eine Sondererlaubnis überhaupt erhalten zu können?
Drittens: Wer hat davon Kenntnis gehabt? Wie kann diese die Menge von 84 Tonnen an allen zuständigen Kontrollinstanzen vorbei nach Schleswig-Holstein und von dort nach Nordrhein- Westfalen verschickt werden? Genau aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion einen Bericht der Landesregierung über den Stand der bisherigen staatsanwaltlichen Ermittlungen im sog. „Gammelfleischskandal“ in der nächsten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses angefordert.
Und Viertens: Welche Konsequenzen müssen aus diesem Vorfall gezogen werden?
Der Vorfall zeigt eines: Die Informationsstrukturen der Kontrollbehörden untereinander sind durch kleinteilige Strukturen weder effizient noch ausreichend koordiniert vernetzt.
Die derzeit geltenden Gesetze und Überwachungsstrukturen sind oftmals veraltet und können das derzeitige Dilemma an mangelnder Überwachung nur bedingt lösen.
Viele dieser Strukturen stammen häufig noch aus einer Zeit, in der die Fleischwirtschaft weitestgehend regional und handwerklich bzw. mittelständisch strukturiert war.
Da konnte man beispielsweise mit der sog. „Hackfleischverordnung“ einzelnen Metzgern und Fleischverkäufern sehr wohl auf die Finger schauen und bei entsprechenden Verstößen dagegen vorgehen.
Was ist aber bei großen Diskountern, Ketten und Großhändlern, die einen entsprechenden Betrug am Verbraucher weit weg von der Fleischtheke vornehmen?
Da greift die sog. „Hackfleischverordnung“ weitestgehend ins Leere.
Deshalb ist der Ruf nach einem umfassenden Verbraucherinformationsgesetz durchaus konsequent und richtig.
Der Änderungsantrag von Bündnis90/Die Grünen mit der Forderung nach einer entsprechenden Bundesratsinitiative ist somit eine sinnvolle Ergänzung.
Denn schwarze Schafe in dieser sensiblen Branche lassen sich am ehesten davon abschrecken, wenn sie sich dem Licht der Öffentlichkeit ausgesetzt sehen.
Transparenz schützt auch die weitaus überwiegende Mehrzahl derjenigen Anbieter, die nicht nur auf die Herkunft der Lebensmittel, die sie veräußern, sondern auch auf die Qualität ihrer Produkte achten.

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Transparenz, wie sie in einem Verbraucherinformationsgesetz gefordert wird, schützt übrigens solche Anbieter nicht nur – sie muss auch in ihrem Interesse liegen.
Denn dann lohnt sich eine eigene personal- und kostenaufwendige Qualitätssicherung als entscheidender Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz.
Ein solches Gesetz ist allerdings auch nur so gut, wie dessen Überwachung.
Denn die Rufe nach mehr Transparenz nutzen nichts, wenn eine entsprechende Überwachung vor Ort ins Leere läuft, oder noch schlimmer – gar nicht erst stattfindet.
Diese Grundlagen wollen wir mit unserem Antrag schaffen.
Verbraucherschutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn wir die faktischen Kontrollen und die Kontrollmöglichkeiten vor Ort verbessern.
Und genau das ist originäre Landesaufgabe. Denn es geht nicht nur um mehr Überwachung, sondern auch um schnelles Verwaltungshandeln und einen umfassenden Informationsaustausch zwischen den Behörden.
Dass es hier erheblichen Handlungsbedarf gibt, zeigt die Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage (Drs.: 15/3149) zur Lebensmittelüberwachung in Schleswig-Holstein vom 1. Juni 2004.
Allein in Schleswig-Holstein gibt es in 15 Behörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten 99 Stellen, die irgendwie mit der Lebensmittelüberwachung beschäftigt sind.
Aber sind diese Behörden auch miteinander vernetzt?
Ist es bei uns ebenfalls üblich, dass es Wochen oder gar Monate braucht, bis entsprechende Kontrollmitteilungen weitergeleitet werden, wie uns aus Bayern erst kürzlich berichtet worden ist?
Wer koordiniert die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden?
Oder sind hier in Schleswig-Holstein auch die Informationsflüsse innerhalb des Landes so voneinander getrennt, dass der eine Landkreis von den Kontrollergebnissen seines Nachbarkreises keinerlei Informationen erhält, geschweige denn das zuständige Landesministerium?
Der Verdacht, dass eine Schleswig-Holsteinische Firma Gammelfleisch womöglich sogar mit Wissen der Behörden importiert haben könnte und diese nicht rechtzeitig darauf reagiert haben, wiegt schwer.
Wir werden deshalb im Innen- und Rechtsausschuss zu den Erkenntnissen der staatsanwaltlichen Ermittlungen in diesem Fall noch einmal nachfragen.
Hier muss schleunigst gehandelt werden, damit dieser Informationsaustausch – auch bundesländerübergreifend – gewährleistet werden kann.
Hinzu kommt, dass (ausweislich der Kleinen Anfrage) im ganzen Land seit 2003 lediglich 59,8 Lebensmittelkontrolleure in Schleswig-Holstein mit der Überwachung beschäftigt sind.
Reicht diese Überwachungskapazität aber wirklich für die große Zahl an Betrieben in Schleswig-Holstein aus?

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 Zumal diese Lebensmittelkontrolleure nicht nur Lebensmittel, sondern auch noch sog. Bedarfsgegenstände, wie kosmetische Mittel, Tabakwaren, Gegenstände mit Lebensmittelkontakt und anderes zu überprüfen haben.
Das alles sollen weniger als 60 Lebensmittelkontrolleure in Schleswig-Holstein leisten?
Vor dem Hintergrund, dass bereits im letzten Jahr bundesweit jede fünfte der überprüften Fleischproben durch Lebensmittelkontrolleure aufgrund hygienischer Mängel oder Mängeln in der Kennzeichnung beanstandet worden ist, wird deutlich, dass hier eine sehr genaue und hervorragende Arbeit von einigen wenigen geleistet wird.
Um so wichtiger ist deshalb, dass das im Sommer 2004 von der Landesregierung angekündigte Konzept, gemeinsam mit den Kreisen entsprechende Überwachungskapazitäten aufzubauen, endlich umgesetzt wird.
Dazu gehört eine gebündelte und koordinierte Zusammenarbeit im Land.
Darüber hinaus sind Überlegungen anzustellen, inwieweit staatlich lizenzierte, freiberufliche Lebensmittelsachverständige beispielsweise im Wege der Beleihung amtliche Lebensmittelkontrolleure unterstützen können.
Das Land muss seine Hausaufgaben machen – nicht nur im eigenen Interesse. Vielmehr ist das die Voraussetzung für die Umsetzung des von der Bundesregierung vorgestellten 10- Punkteplans für einen besseren Verbraucherschutz.
Dazu gehört es, jetzt nicht nur die Lebensmittelüberwachung vor Ort zu verbessern, sondern auch darum, die Grundlagen für ein schnelles Warn- und Informationssystem zu schaffen.
Es kann nicht sein, dass sowohl die zuständigen Behörden als auch die Verbraucher erst aus der Zeitung erfahren müssen, wie es um die Qualität der Lebensmittel steht.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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