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16.12.05 , 10:44 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 22: Ortsnahe, individuelle, verlässliche und unbürokratische Hilfsleistung aus einer Hand

Nr. 350/05 16. Dezember 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Heike Franzen zu TOP 22: Ortsnahe, individuelle, verlässliche und unbürokratische Hilfsleistung aus einer Hand
Das Motto unseres Ministerpräsidenten lautet: „Das Leben ist schön“. Ein Ausdruck von Freude am Leben und Lebensqualität. So positiv sollten wir alle mit unserem Le- ben umgehen, denn wir alle leben nur einmal. Darum haben wir auch eine besondere politische und gesellschaftliche Verantwortung für die Freude am Leben und die Le- bensqualität von Menschen mit Behinderungen. Ihnen müssen wir unsere besondere Aufmerksamkeit widmen und Barrieren und Hindernisse für ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen soweit wie möglich aus- räumen.
Die CDU-Fraktion begrüßt daher die Bemühungen der Landesregierung um ein be- hindertenpolitisches Gesamtkonzept.
Mit der Neuordnung der Aufgaben und Finanzverantwortung nach dem SGB XII ist ein erster Schritt getan um die Zuständigkeit und Hilfeleistungen zu bündeln.
Künftig werden die Kommunen für die Hilfeplanung zuständig sein. Damit soll ortsna- he, individuelle, verlässliche und unbürokratische Hilfeleistung aus einer Hand mög- lich gemacht werden.
Hilfen sollen flexibler werden, zum einen durch das persönliche Budget, zum anderen durch die Zusammenarbeit von Kommunen, Einrichtungen, Betroffener und deren Verbänden, die in gemeinsamer Verantwortung die Möglichkeit haben Leistungs- strukturen zu entwickeln und wohnortnahe Hilfen anzubieten und zu vernetzen.
Darüber hinaus sieht sich das Land auch weiterhin in der Verantwortung für Men- schen mit Behinderungen. Dazu gehört ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept, das erarbeitet werden muss. Der Antrag der FDP-Fraktion einen Landesplan für Menschen mit Behinderungen vorzulegen kann ein mögliches Ergebnis am Ende eines Prozesses sein, der bereits begonnen hat, der aber noch nicht zu Ende geführt ist. Zunächst einmal bedarf es einer Bestandsaufnahme und einer umfassenden Analyse dessen, was es bisher an Hilfen gibt.
Daraus ergibt sich dann der Handlungsbedarf, der in Zusammenarbeit mit allen Be- teiligten zu prüfen ist und dessen Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten sind.
Dabei legen wir größten Wert darauf, dass insbesondere die Betroffenen und ihre Verbände sowie der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen als Exper- ten in eigener Sache an der Weiterentwicklung der Leistungen für Menschen mit Be- hinderungen im Rahmen eines behindertenpolitischen Gesamtkonzeptes umfassend und von Beginn an beteiligt werden.
Dieses Gesamtkonzept muss alle Lebensbereiche von Menschen mit Behinderungen umfassen. Insbesondere aber 6 Bereiche:
1. Arbeit und Beschäftigung – das ist für alle Menschen eine der wichtigsten Vor- aussetzungen um ein selbständiges Leben zu führen.
2. Leben und Wohnen – und zwar in allen Altersbereichen. Hier stellt sich zuneh- mend die Frage nach dem Leben und Wohnen im Alter. An dieser Stelle möchte ich auch noch mal ausdrücklich dem Wirtschaftsminister danken, dafür, dass sich sein Ministerium dem Thema barrierefreier Tourismus annimmt.
3. Individuelle Hilfen, Förderung und Frühförderung, die sich an den Bedarfen orien- tieren müssen.
4. Barrierefreiheit – ein umfassendes Thema, dass uns immer wieder beschäftigen wird und bei dem jeder einzelne von uns gefordert ist, Aufklärung zu betreiben und sich selbst zu hinterfragen. Barrierefreiheit beginnt in unseren Köpfen.
5. Der Bereich Integration und Gleichstellung – für eine möglichst umfassende Teil- habe an der Gesellschaft und
6. Prävention und Früherkennung von Behinderungen.
Bei der Erarbeitung eines behindertenpolitischen Gesamtkonzeptes ist uns wichtig, dass bei Planungen auf Landesebene, bei Gesetzesreformen und den Fortschrei- bungen von Plänen, die Belange von Menschen mit Behinderungen beachtet und berücksichtigt werden. Ebenso muss sichergestellt werden, dass eine einheitliche Anwendung des Gesamtkonzeptes in allen Kreisen und kreisfreien Städten soweit wie möglich gewährleistet wird.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie den Landtag und die Öffentlichkeit über die wesentlichen Schritte die Erarbeitung des behindertenpolitischen Gesamt- konzeptes informiert und beteiligt.
Auf der Grundlage der Pressemitteilung vom 22.11.05 der Sozialministerin geht die CDU-Fraktion davon aus, dass wir in nächster Zeit über erste Informationen verfügen werden.
Ausschussüberweisung aller Anträge.

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