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16.12.05 , 10:49 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 22: Maßstab ist umfassende soziale Teilhabe

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 16.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 22 - Behindertenpolitisches Gesamtkonzept

Wolfgang Baasch:

Maßstab ist umfassende soziale Teilhabe

Ziel unserer Politik, in der Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt stehen, ist es, umfas- sende Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu erreichen. Wir wollen die Ermöglichung ihrer weitgehenden Selbstbestimmung und die konsequente Beseitigung von Diskriminierung und Barrieren in den Mittelpunkt stellen. Aufgabe eines modernen Sozialstaates ist es, für alle Menschen eine menschenwürdige Lebenswelt zu organisieren. Die Strukturen der Selbstverwaltung und des Föderalismus müssen an diesem Anspruch gemessen werden.

Im Koalitionsvertrag haben CDU und SPD vereinbart, die Verwirklichung dieser Aufgabe zu einem Schwerpunkt der sozialpolitischen Arbeit in den nächsten Jahren zu machen. In enger Kooperation mit allen Beteiligten soll hierbei ein behindertenpolitisches Gesamt- konzept entwickelt und abgestimmt werden. Wir wollen Bestandsaufnahmen erheben und fachliche und finanzielle Handlungsbedarfe präzise benennen und diese Entwicklung soll in enger Abstimmung mit den Interessensvertretungen der Behindertenverbände wie auch mit den Menschen mit Behinderung direkt diskutiert und entwickelt werden.

Ebenso wie nicht behinderte Menschen haben behinderte Menschen in steigendem Maße individuell verschiedene Lebensziele, Lebensinteressen und Möglichkeiten. Diesen unter- schiedlichen Lebensstilen muss durch verbesserte Wahl, Gestaltungs- und Selbst-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



bestimmungsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. Dabei sind die unterschiedli- chen Formen und die Ausprägung von Behinderung zu berücksichtigen. Rehabilitations- und Teilhabeleistungen, aber auch andere soziale Leistungen sind an diese Entwicklung noch nicht hinreichend angepasst.

In der Zukunft muss bedarfsorientiert, zielgerichtet und aus einer Hand erbracht wer- den, was Menschen mit Behinderung an Unterstützung bedürfen. Hierbei sind auch die besonderen Belange chronisch erkrankter und psychisch erkrankter Menschen mit ein- zubeziehen. Die Fortentwicklung bei Eingliederungshilfen steht hierbei ebenfalls auf der Tagesordnung. Bei der Eingliederungshilfe ist auf Grund der demografischen Entwicklung des medizinischen Fortschritts, der Belastung im Arbeitsleben, der Zunahme der Anzahl der von einer Behinderung betroffenen Menschen und auch der vor allem stationären Ori- entierung ein erheblicher Ausgabenanstieg feststellbar. Aber trotz aller finanzieller Mehr- aufwendungen für die Eingliederungshilfe im Zeitraum von 1994 bis 2003 ist sie um rund 66% auf 9,6 Milliarden Euro bundesweit angestiegen.

Trotz aller finanzieller Mehraufwendungen in diesem Bereich muss gelten, im Mittelpunkt der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung muss die wirksame Sicherung der Teilhabe der betroffenen Menschen stehen. Die Eingliederungs- hilfe muss die verschiedenen Lebenslagen von Menschen mit Behinderung berück- sichtigen. Das Ziel ist und bleibt, eine Normalisierung der Lebensverhältnisse zu unter- stützen. Die Erbringung einer umfassenden sozialen Teilhabe muss der Maßstab für die Ausgestaltung der Eingliederungshilfeleistungen sein.

Dies alles wird im Jahr 2006 in Schleswig-Holstein umfassend diskutiert. Die Landesregie- rung, das Sozialministerium, ist gefordert, dieses behindertenpolitische Gesamtkonzept in seinen einzelnen Schritten zu erarbeiten und dabei die Betroffenen und ihre Verbände als Experten in eigener Sache zu beteiligen. Und wir wollen, dass Landtag und Öffentlichkeit über die Fortschritte bei dieser Diskussion jeweils aktuell und zeitnah informiert werden. -3-



Aus Zeitgründen bleibt nur noch stichwortartig und bei weitem nicht vollständig aufzuzäh- len, um welche Bereiche es im Wesentlichen geht. Da ist zum einen die demografische Entwicklung und die zunehmende Anzahl von Menschen mit Behinderung, die neben Eingliederungsleistungen auch Anspruch auf Leistung und auf Pflegeversicherung haben. Es geht um die Situation von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, überhaupt das Zurverfügungstellen von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung. Ein weiterer Punkt ist die besondere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung. Hier sind gezielte Beratung und Einbeziehung in Frauenförderin- strumentarien zu beachten. Auch die Schule ist ein Ort der Rehabilitation und Teilhabe. Beschulung ohne Ausgren- zung soll die Regel, nicht die Ausnahme sein. Über das Wirken der gemeinsamen Servicestellen haben wir hier im Landtag ja schon beim Bericht der Bürgerbeauftragten ausgiebig diskutiert. Unsere Kritik an der Wirksam- keit dieser Servicestellen ist nach wie vor berechtigt, gleichwohl brauchen Menschen mit Behinderung Beratung und auch Entscheidungsbefugnis aus einer Hand. Hier muss sich noch einiges bewegen.

Diese Punkte, genau so wie die Frühförderung oder das persönliche Budget, sind Stich- worte, die ebenfalls in ein behindertenpolitisches Gesamtkonzept hinein gehören.

Diese Aufzählung macht deutlich: Wir wagen uns an einen umfassenden und komplexen Themenbereich heran, der uns im Jahr 2006 und in der gesamten Legislaturperiode inten- siv beschäftigen wird.

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