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Anna Schlosser-Keichel zu TOP 29: Kleinstaaterei im Strafvollzug!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 16.12.2005 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 29 - Bundeseinheitliche Regelung des Strafvollzugs (Drucksache 16/431 und 16/480)Anna Schlosser-Keichel:Keine Kleinstaaterei im Strafvollzug!Schon in der Vergangenheit waren Überlegungen, die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder zu verlagern, von Kritik begleitet. Auch Schleswig- Holstein hat sich explizit gegen dieses Vorhaben ausgesprochen. Umso bedauerliche ist es, dass es nun laut Koalitionsvertrag auf der Agenda der neuen Bundesregierung steht.Nur wenige Wochen nach Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarung liegt eine große Zahl von Stellungnahmen und Appellen von renommierten Personen und Organisationen aus Praxis und Wissenschaft, von Berufsverbänden, Richtern, Anwälten usw. vor. Unisono und sehr eindrucksvoll warnen sie vor diesem Schritt. So unterschiedlich ihre Anliegen und ihre Bewertungen einzelner Regelungen des Strafvollzugs sind, alle vertreten sie die Auffas- sung, dass der Strafvollzug in der Bundesrepublik Deutschland einheitlichen gesetzli- chen Standards genügen muss.Immer wieder wird in den Stellungnahmen auf die Europäisierung auch im Bereich des Strafvollzugs verwiesen, mein Fraktionsvorsitzender ist in seiner Haushaltsrede bereits dar- auf eingegangen. Parallel dazu in Deutschland nun in Kleinstaaterei zurückzufallen, das ist ja wohl eher ein Schildbürgerstreich. Schon heute ist es den Bundesländern möglich, eigene Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Schwerpunkte im Strafvollzug zu setzten. Man denke an die Bestrebungen zur Privatisie- rung in Hessen oder an die positive Ausrichtung in Schleswig-Holstein auf einen behand- lungsorientierten Vollzug.Es gibt leider schon heute erhebliche Ungleichheiten in den Bundesländern was z.B. die Bereiche Resozialisierung und Entlassungsvorbereitung angeht, also den offenen Voll- zug und Vollzugslockerungen. Eigentlich müsste man bestrebt sein, zu mehr Einheitlichkeit zu kommen, denn es darf ja wohl keine Rolle spielen, in welchem Bundesland jemand seine Strafe verbüßt. Aber das Gegenteil wird bei einer Verlagerung der Gesetzgebungskompe- tenz auf die Länder der Fall sein.Strafvollzug ist kein Gewinnerthema in der Politik. Anders als für viele andere Politikberei- che gibt es keine starke Lobby. Umso nötiger ist es, dass wichtige Weichenstellungen über Standards im Strafvollzug, aber auch über Grundsätzliches – z.B. ob der Resozialisie- rungsgrundsatz weiter Vorrang hat vor einem Vergeltungsvollzug - nicht vor dem Hin- tergrund wechselnder landespolitischer Orientierung stattfinden oder gar unter dem Ein- druck leerer Landeskassen. Um es etwas flott auszudrücken: Ich glaube, es ist ganz gut, wenn die Diskussion und die Entscheidung über Grundsätze des Strafvollzugs möglichst weit entfernt von den Stammtischen geführt wird. Der Bundestag in Berlin ist ein guter Ort dafür und soll es bleiben.Ich danke den Kolleginnen und Kollegen von FDP, GRÜNEN und SSW für ihre Initiative, dies hier heute im Landtag zu thematisieren. Wir haben einen Änderungsantrag einge- bracht. Insbesondere war uns dabei wichtig, auch die Untersuchungshaft zu benennen. Auch dafür ist ja im Koalitionsvertrag ausdrücklich eine Zuständigkeitsverlagerung vorgese- hen. -3-Ich weiß, dass es gerade nach der Konferenz der Ministerpräsidenten am vergangenen Mittwoch schwierig sein wird, aus dem Gesamtpaket noch Teile herauszunehmen. Ich den- ke, gerade deshalb muss das Parlament der Landesregierung für die weiteren Beratungen den Rücken stärken.Und wir wollen mit dem Beschluss heute an die Adresse der Verantwortlichen in Berlin deut- lich machen, dass diese Zuständigkeitsänderung nicht nur dem übereinstimmenden Urteil der Fachleute, sondern auch jedem gesunden Menschenverstand widerspricht und dass wir sie für falsch und für fatal halten.