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Ekkehard Klug: "Anreizbudget-Modell des Wissenschaftsministeriums ist zutiefst ungerecht und leistungsfeindlich"
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 327/2005 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 16. Dezember 2005 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdLEs gilt das gesprochene Wort!Hochschulpolitik/“Anreizbudget“/leistungsbezogene Mittelvergabe www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: „Anreizbudget-Modell des Wissenschaftsministeriums ist zutiefst ungerecht und leistungsfeindlich“ In seinem Redebeitrag zu TOP 38 - „Anreizbudget“ für die Hochschulen - erklärte der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Das Wissenschaftsministerium hat eine im Prinzip vernünftige Idee – die Einführung eines Anreizbudgets für die Hochschulen - in der Umsetzung gründlich vermurkst.Die mangelnde Beteiligung der Hochschulen bei der Entwicklung eines Anreizsystems für die ‚leistungsbezogene Mittelvergabe’ ist dabei ein wesentlicher Kritikpunkt.Hinzu kommt die offenkundige Ungerechtigkeit des Modells der Landesregierung. Die Fachhochschule Flensburg hat eindrucksvoll vorgerechnet: Obgleich sie mit rund 62% der Personalausstattung immerhin fast 86% der Ausbildungsleistung einer ‚bundesdurchschnittlichen Fachhochschule’ erbringt, soll sie infolge des vom Wissenschaftsministerium entwickelten ‚Anreizbudgets’ mehr als 240.000 Euro pro Jahr verlieren - was eine totale Wiederbesetzungssperre aller freiwerdenden Stellen bis Ende der Zielvereinbarungslaufzeit (2008) zur Folge hätte.Damit ist das Anreizbudget-Modell der Landesregierung zutiefst leistungsfeindlich. Statt leistungsbezogene Anreize zu schaffen, bestraft es Hochschulen auf ungerechtfertigte Weise durch finanzielle Abschläge. Dies aber wird in den kommenden Jahren ein Erreichen der angestrebten Ziele - wie z.B. eine Erhöhung der Absolventenquote oder die Einwerbung zusätzlicher Drittmittel - noch mehr als bisher erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Das Anreizbudget- Modell des Wissenschaftsministerium bewirkt damit für einzelne Hochschulen eine Abwärtsspirale, aus der es kein Entrinnen gibt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bei der Gestaltung eines sinnvollen Anreizbudgets muss man nach Auffassung der FDP-Fraktion unbedingt die Ausgangsposition der schleswig-holsteinischen Hochschulen in Rechnung stellen. Wie zuletzt der Bericht der „Erichsen-Kommission“ verdeutlicht hat, bewegt sich die Finanzausstattung unserer Hochschulen durchweg unterhalb entsprechender bundesweit üblicher Maßstäbe. Bei der Auskoppelung von Teilen der Globalhaushalte der Hochschulen und der Übertragung dieser Mittel in ein Anreizbudget gilt es zu berücksichtigen, dass unsere Hochschulen ohnehin über vergleichsweise knapp bemessene Mittel verfügen.Deshalb erscheint es sehr gerechtfertigt, dass man sich bei der Gestaltung des Anreizbudgets nicht nur ausschließlich am Bundesvergleich orientiert - wie es das Wissenschaftsministerium jedoch vorschlägt. In eineinhalbjährigen Gesprächen zwischen den schleswig-holsteinischen Hochschulen und der Landesregierung war ursprünglich ein Kompromiss erzielt worden, von dem die neue Führung des Wissenschaftsministeriums aber ohne Not wieder Abstand genommen. Der Kompromiss sah folgendermaßen aus: Zum einen hatte man für die Bemessung des Anreizbudgets ursprünglich wesentlich mehr Kriterien festgelegt, als dies jetzt von der Regierung vorgeschlagen wird, zum anderen hatte man sich darauf verständigt, die Vergabe nur zur Hälfte am Bundesvergleich zu orientieren, zur anderen Hälfte aber den „Eigenvergleich“ zum Zuge kommen zu lassen. „Eigenvergleich“ bedeutet hier: Man betrachtet, welche Entwicklung die jeweilige Hochschule in den letzten drei Jahren, zum Beispiel bei der Einwerbung von Drittmitteln oder in der Absolventenquote, erreicht hat. Nach diesem Prinzip wird übrigens auch in unserem südlichen Nachbarland verfahren, weshalb man dies auch als „Hamburger Modell“ bezeichnet. Wir sehen überhaupt keine Rechtfertigung, solche Regelungen, wie sie ja ursprünglich zwischen Ministerium und Hochschulen ausgehandelt worden sind, durch das neuerdings von der Landesregierung favorisierte Modell zu ersetzen.Noch schlimmer wird die Sache dadurch, dass das Wissenschaftsministerium dabei offenbar falsche Zahlen verwendet. Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz hat dies bei der Anhörung im Bildungsausschuss am 1. Dezember scharf kritisiert. Ich zitiere aus dem Ausschussprotokoll:„Besonders befremdlich sei, dass die vom Wissenschaftsministerium zugrunde gelegten Zahlen zu den Absolventen, Promotionen und Drittmitteln zum Teil unklar, widersprüchlich und fehlerhaft seien“.Übrigens: Die daraufhin im Ausschuss von mehreren Sprechern geforderte Zuleitung der Berechnungsgrundlagen ist bis heute nicht erfolgt. Die Hochschulen selbst haben die vom Ministerium entwickelten Tabellen erst drei Tage vor dem Sitzungstermin des Bildungsausschusses erhalten. Auch das stellt dem Ministerium in puncto Solidität seiner Arbeit nicht gerade ein gutes Zeugnis aus.Die FDP-Fraktion lehnt den Antrag der Landesregierung daher aus den genannten Gründen ab.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/