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16.12.05 , 15:54 Uhr
CDU

Herlich Marie Todsen-Reese: Wasserdichte Lösung auf Basis des Koalitionsvertrages erforderlich

Nr. 357/05 16. Dezember 2005


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Umweltpolitik Herlich Marie Todsen-Reese: Wasserdichte Lösung auf Basis des Koalitionsvertrages er- forderlich
„Es ist keineswegs so, dass dieses Thema in einer Legislaturperiode wiederholt wird. Man kann sich sozusagen Jahr für Jahr darauf einstellen, solch eine Debatte führen zu müssen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Klage stammt nicht von mir, sondern von Det- lef Matthiesen - Bündnis 90 / Die Grünen - aus der denkwürdigen Landtagsdebatte, die wir am 23. September 2004 zu diesem Thema geführt haben.
Heute nun bescheren ausgerechnet Sie, von Bündnis 90 / Die Grünen, uns erneut eine Kormoran-Debatte. Ich habe mir nicht träumen lassen, dass ein ganzes Jahr 2005 ohne Kormoran-Debatte bei Ihnen zu Entzugserscheinungen und in der Folge zu dieser Verzweiflungstat führen würde.
Der Koalitionsvertrag trifft zur Kormoranproblematik eine klare Aussage. In Zeile 2698 f. heißt es: „Wir werden die Reduzierung der Kormoran-,… bestände erleich- tern, ohne deren Bestand zu gefährden. Vorschläge zur Umsetzung dieser Zielset- zung sind von der Landesregierung bis zur Sommerpause 2005 vorzulegen.“
Die Landesregierung hat inzwischen den Entwurf einer Kormoran-Verordnung erar- beitet und mit Datum 12. Oktober 2005 in die öffentliche Anhörung gegeben. Gestern – mit dem 14. Dezember 2005 – endete die Frist für die Abgabe von Stellungnah- men, Anregungen und Bedenken. Ich gehe davon aus, dass diese Stellungnahmen – von Trägern öffentlicher Belange, von Vereinen, von Verbänden bis hin zum Landes- naturschutzbeauftragten und seinem Beirat - vom Ministerium sorgfältig ausgewertet werden. Und ich gehe auch davon aus, dass sinnvolle und hilfreiche Anregungen und Bedenken in der Verordnung Berücksichtigung finden werden. Dieses gilt sicher- lich in besonderer Weise für die Begründung des Verordnungsentwurfes. Ziel der Kormoran-Verordnung ist die Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftli- cher Schäden und der Schutz der heimischen Tierwelt – hier ist naturgemäß das Fischartenspektrum unserer heimischen Gewässer gemeint.
Dass der Kormoran neben anderen Faktoren einen maßgeblichen Einfluss auf die rückläufigen Fischbestände – so zum Beispiel insbesondere beim Aal – hat, stellte Professor Knösche bereits in seinem Gutachten „Agrarstrukturelle Entwicklungspla- nung (AEP) Binnenfischerei Schleswig-Holstein“ Ende 2003 / Anfang 2004 deutlich fest.
Er bezeichnet darin die hohen Kormoran-Bestände als das schwerwiegendste exter- ne Problem der See- und Flussfischerei in Schleswig-Holstein. Er betrachtet den Kormoran als Schlüsselfaktor für eine Ertragssteigerung in den Binnengewässern Schleswig-Holstein. Ich zitiere: „Generell besteht ein Problem in der Konkurrenz zwi- schen Kormoran und Fischer. … Allein durch Ausschaltung des Aalfraßes durch Kormorane könnten die mittleren Erlöse um etwa 26 Euro pro Hektar gesteigert wer- den. Das ist natürlich unrealistisch; denn niemand will den Kormoran in Schleswig- Holstein ausrotten. Aber eine Bestandsreduzierung um mindestens die Hälfte der derzeitigen Populationsgröße scheint angemessen“, so Knösche.
In der „Grünen Mappe“ 1986 des Landesnaturschutzverbandes hat sich dieser unter seinem damaligen Vorsitzenden, Professor Dr. Berndt Heydemann, zur Kormoran- Problematik geäußert. Da gibt es eine klare Aussage. Der LNV sagt, eine Abschuss- regelung für Kormorane sei nicht tolerierbar. Aber er sagt in den Forderungen auch sehr deutlich, dass man einen Kormoran-Bestand in Schleswig-Holstein dauerhaft sichern kann: mit etwa 500 Brutpaaren und 2.000 Individuen insgesamt.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen: Niemandem geht es um die Aus- rottung des Kormorans, aber es geht um einen vernünftigen dauerhaften Bestand.
Laut Artenschutzbericht 2004 haben in Schleswig-Holstein im selben Jahr 2.805 Kormoran-Paare gebrütet. Der Brutbestand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um weitere 566 Paare. Die Anzahl der Brutplätze erhöhte sich weiter auf 15. Zum Ver- gleich: Im Artenschutzbericht 2003 waren es noch 2.223 Brutpaare in 10 Kolonien. Danach kann ich eine abnehmende Tendenz nicht erkennen.
Aber selbst wenn zwischenzeitlich leichte Rückgänge zu verzeichnen wären, bleibt eines klar: Von einer bedrohten Art kann – und das ist auch gut so – keine Rede mehr sein. Immerhin hat auch die EU den Kormoran aus der Liste der gefährdeten Tierarten gestrichen. Ungeachtet dessen ist aber weiterhin die Vogelschutzrichtlinie zu beachten.
Ich fasse zusammen: Bisher hat es viele sehr bürokratische Versuche gegeben, die Kormoran-Bestände zu regulieren - bis hin zu durchschnittlich genehmigten 680 Ab- schüssen jährlich durch den grünen Umweltminister Müller. Ein ausreichender Erfolg blieb bisher versagt. Wir brauchen deshalb eine unbürokratische Lösung und ich ge- he davon aus, dass es Herrn Minister Dr. von Boetticher endlich gelingen wird, eine gerichtsfeste und wasserdichte Verordnung auf der Basis des Koalitionsvertrages zu erlassen.

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