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16.12.05 , 16:48 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 39: Leistungsstärke optimieren - Kostenfolgen minimieren!

Sozialdemokratischer Informationsbrief
Kiel, 16.12.2005, Nr.: 206/2005



Klaus-Peter Puls:

Leistungsstärke optimieren – Kostenfolgen minimieren!

In der Landtagsdebatte zur Reform der Amtsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein (Drucksachen 16/342neu, 16/412 und 16/461neu) sagte der innen- und rechtspoliti- sche Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Justizminister Döring hat im August d.J. einen Vorschlag zur Reform der Amtsge- richtsstruktur in Schleswig-Holstein vorgelegt, der vorrangig unter justizfachlichen Ge- sichtspunkten darauf ausgerichtet war, die Leistungsstärke unserer Amtsgerichte für die Zukunft zu sichern und auszubauen.

Der Minister geht davon aus, dass nicht zuletzt die wachsende Verrechtlichung in Staat und Gesellschaft eine zunehmende fachliche Spezialisierung des richterlichen und nicht-richterlichen Personals erfordert und dass mindestens in vier Kerngebieten amtsgerichtlicher Tätigkeit – Zivilrecht, Familienrecht, Strafrecht und freiwillige Ge- richtsbarkeit – ständig Vertretung des Fachpersonals gewährleistet sein muss.

In sehr kleinen Amtsgerichten können diese Voraussetzungen nicht immer vollständig erfüllt werden: Der Minister kommt für eine optimale Erfüllung der Kernaufgaben zu ei- ner anzustrebenden Amtsgerichtsgröße von mindestens 8 Richterinnen bzw. Richtern und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von 67. Im Ergebnis endete der Vorschlag des Mi- nisters im August damit, kurz- bis mittel-, in einem Fall längerfristig insgesamt 7 der vorhandenen 27 Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zu schließen.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zu seinen Vorschlägen hat der Minister ein breit angelegtes Anhörungs- und Betei- ligungsverfahren durchgeführt. Die Gelegenheit zur Stellungnahme wurde wahrge- nommen und intensiv genutzt:

- von Land- und Amtsgerichtspräsidenten und -direktoren;

- von Landräten und Bürgermeistern betroffener Kreise, Städte, Ämter und Ge- meinden,

- von Gerichtspersonalvertretungen und Gewerkschaften,

- von Rechtsanwalts- und Notarkammern, sonstigen Interessenverbänden und Einzelpersonen.

Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen modifizierte der Justizminister seinen Ursprungsvorschlag, und die Landesregierung insgesamt kam auch und insbe- sondere aufgrund einer ergänzend durchgeführten konkreten Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung zu dem Ergebnis, dass die Konzentration auf jeweils nur einen Amtsge- richtsstandort in den Kreisen Stormarn und Lauenburg wegen erforderlicher An-, Um- und Neubaumaßnahmen an den dann zentralen Aufnahmestandorten Ahrensburg und Schwarzenbek die Reform insgesamt unwirtschaftlich machen würde. Nach dem nun- mehr vorgelegten Konzept der Landesregierung sollen in Schleswig-Holstein nicht mehr 7, sondern noch 5 Amtsgerichte aufgehoben werden:

- Gerichtsneubauten werden nicht mehr erforderlich sein. Durch kleinere und mittlere Umbaumaßnahmen und die Ausnutzung vorhandener Raumreserven wird es möglich sein, 5.542 qm Gesamtnutzfläche einzusparen. -3-



- Der durch die Einsparung von Mieten und Unterhaltungskosten zu erwirtschaf- tende Wert beträgt 3,5 Millionen Euro.

Eine unwirtschaftliche, erhebliche Investitionskosten verursachende Amtsge- richtsstrukturreform wäre aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion angesichts chroni- scher Ebbe in allen öffentlichen Kassen nicht vertretbar. Wir unterstützen eine Struk- turreform, mit der es gelingt, die Leistungsstärke unserer Amtsgerichte zu optimieren, ohne die öffentlichen Haushalte zu strapazieren.

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