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25.01.06 , 11:24 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Reform des Föderalismus

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8 – Reform des Föderalismus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 030.06 / 25.01.06


Eine wirkliche Entflechtung zwischen Bund und Ländern wird es nur geben, wenn beide Seiten kompromissfähig sind
Meine Damen und Herren, Herr Präsident,
Wir haben heute gelernt, wie sich die Landesregierung die Reform des Föderalismus vor- stellt. Ich möchte dazu zwei Anmerkungen machen. Zum einen möchte ich unsere Bündnisgrüne Position zur Reformdebatte aufgrund der bereits geführten Debatten und Reformversuche in Bund und Ländern kurz erläutern, zum andern erlaube ich mir, kurz Ihre Darlegungen, Herr Ministerpräsident zu werten.
Die Föderalismuskommission aus den Jahren 2004 und 2005 hat sich viel Mühe gege- ben, viele Sachverständige haben klug gedacht und zwei Vorsitzende haben überhaupt nicht klug die Kommission schlicht gegen die Wand gefahren.
Ich und viele andere sind nach wie vor überzeugt, dass das bewusste Scheitern lassen im Dezember 2004 keine materielle, sondern nur eine Machtgrundlage hatte. Der Stil dieses Endes war Ausdruck der stillosen Politik der CDU-geführten Länder und ein wenig auch des heutigen Vizekanzlers.
Nach wie vor gibt es reichlich Handlungsbedarf. Die derzeitige Organisation des Födera- lismus führt zu zahlreichen Problemen, die auch im Zeichen großer Koalitionen geblieben sind, es sind strukturelle Fragen: Zum Beispiel ist das Gesetzgebungskompetenzgeflecht für den normalen Menschen undurchschaubar:

1/5 Die Unübersichtlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens ist auch eine Ursache für die Politikverdrossenheit vieler Menschen. Die BürgerInnen können Entscheidungen häu- fig keiner Ebene mehr eindeutig zuordnen – zumal die geltenden föderalen Strukturen die Flucht aus der politischen Verantwortung begünstigen.
Die Beteiligung des Bundesrates an der Gesetzgebung des Bundes erstreckt sich auf zu viele Bereiche. Die starke institutionelle Verflechtung bewirkt Politikblockaden.
In einigen Politikfeldern und insbesondere verfahrensrechtlich regelt der Bund zu viel oder zu detailliert. Dadurch wird die Eigenständigkeit der Länder eingeschränkt und das Subsidiaritätsprinzip verletzt.
In anderen Bereichen mangelt es dem Bund an Handlungsfähigkeit zur Wahrung „gleichwertiger Lebensverhältnisse“ und zur Sicherung von Schutzinteressen z.B. im Umwelt- und Verbraucherschutz.
Der Föderalismus hat sich zu einem Exekutivföderalismus entwickelt. Den weitge- henden Mitwirkungsmöglichkeiten der Landesregierungen steht eine abnehmende Bedeutung der Landtage gegenüber.
Die Finanzverflechtungen von Bund, Ländern und Gemeinden sind unübersichtlich und verhindern mit ihrer Struktur einen optimalen Einsatz der Steuergelder.
Die europäische Willensbildung ist in Deutschland suboptimal.
Die Bundesrepublik Deutschland braucht für die Strategiebildung im europäischen Rechtsetzungsprozess und für die Umsetzung von europäischen Rechtsnormen zu lange und behindert sich in der Vertretung seiner Interessen in Europa vielfach selbst.
Wir brauchen eine klarere Struktur, damit die deutschen Interessen frühzeitig bei der EU eingebracht werden können. Während wir in Deutschland noch diskutieren, wie sich Länder und Bund positionieren, haben zentralistisch organisierte Länder wie Frankreich schon längst ihre Fäden in Brüssel gezogen. Es gab in der „alten“ Kommission durchaus kluge Vorschläge zu einer besseren Einbindung der Länder, etwa bei der Subsidiaritäts- kontrolle gegenüber der EU.

Zu einigen Hauptproblemfeldern:
1. Bildungspolitik sollte eine originäre Landesaufgabe bleiben. Allerdings leidet der Bil- dungsbereich vor allem an der gegenseitigen Blockade der Länder in der Kultusminister- konferenz. Deshalb verlangen wir ein Bundesrahmengesetz, das die gegenseitige Aner- kennung der Bildungsabschlüsse regelt. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, dass gerade durch ein solches Rahmengesetz erst die Handlungsfreiheit der Länder hergestellt wer- den kann. Ich möchte aber darauf hinweisen , dass diese Position durchaus umstritten ist. Ein ein- heitliches gleichwertiges Schulsystem für alle Kinder in der Bundesrepublik ist nach wie vor in der Diskussion.
2. In der Umweltpolitik stellt sich die Situation anders da. In keinem anderen Bereich ist die Gefahr so groß, sich Lobbyinteressen vor Ort zu beugen. Auch wenn es noch so heh- re Prinzipien gibt, werden gerade in der Umweltpolitik diese im Konkreten immer gern geopfert. Deshalb brauchen wir besonders in der Umweltpolitik nationale Grundsätze. Aber diese Standards sollten immer die Möglichkeit lassen, dass die Länder eigene Re- gelungen treffen, die darüber hinausgehen. So sollten zum Beispiel die Umweltabgaben vollständig in die Länderkompetenzen übergehen, um damit die Grundlage dafür zu schaffen, die konkrete Umweltpolitik vor Ort eigenverantwortlich zu gestalten.
3. Ein Thema, das uns originär in Schleswig-Holstein betrifft, ist der Küstenschutz. Des- halb ist es gut, dass es mittlerweile gelungen ist, deutlich zu machen, dass die Finanzie- rung des Küstenschutz eine bundesstaatliche Aufgabe bleiben muss.
4. Dagegen ist das öffentliche Dienstrecht ein Bereich, von dem die Länder stark betrof- fen sind. Der größte Teil der BeamtInnen und Angestellten im öffentlichen Dienst befindet sich bei den Ländern und Kommunen. Dennoch meinen wir, dass es bundesgesetzliche Rahmen, Grundsätze geben muss. Ein 16-faches Beamtenrecht über das gegenwärtige hinaus ist schon problematisch.
5. Ein Thema das uns Grünen sehr am Herzen liegt, ist die Beibehaltung der Bundes- grundsatzgesetzgebung in Angelegenheiten der öffentlichen Fürsorge. Gleichwertige Le- bensverhältnisse gerade etwa in Kinder- und Jugendhilfeangelegenheiten bedürfen der schützenden bundesweiten Rahmenbedingungen. Wir möchten uns da nicht auf das Lä- cheln der Frau von der Leyen verlassen.
6. Zum Strafvollzug haben wir in der letzten Sitzung unsere gemeinsame Mindermeinung beschlossen.

Meine Damen und Herren, eine wirkliche Entflechtung zwischen Bund und Ländern, Große Koalitionen hin oder her, wird es nur geben, wenn es ein Geben und Nehmen von beiden Seiten gibt.
Eine klare Trennung der Gesetzgebungskompetenzen, verbunden mit dem Wegfall der Zustimmungserfordernis im Bundesrat in Fällen der Konkurrierenden Bundesgesetzge- bungskompetenzen, verlangt zwingend die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in das Grundgesetz.
Zudem: Die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Gemeinden sind unübersicht- lich. Sachgerechte Reduktion und inhaltliche Effektivierung sind angebracht.
Die gemeinsame Finanzierung von Aufgaben durch unterschiedliche Ebenen ist auf die Tatbestände zu begrenzen, bei denen eine Beteiligung des Bundes aufgrund der natio- nalen Bedeutung oder für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse erforderlich ist.
Insgesamt werden in Gemeinschaftsaufgaben, Geldleistungsgesetzen, Finanzhilfen so- wie den sonstigen Bundeszuständigkeiten jährlich 49,4 Milliarden Euro im Geflecht der staatlichen Ebenen ausgegeben, davon sind ein beträchtlicher Teil Investitionen.
Gemeinschaftsaufgaben sollte es künftig grundsätzlich nur unter konkreten Auflagen ge- ben: Sie sollen im Wesentlichen zur Kofinanzierung von Mitteln der EU - etwa in der Struktur- oder Agrarpolitik - eingesetzt werden. So erreicht man den maximalen Mittelab- fluss aus Brüssel und garantiert eine weitgehende Harmonisierung der Förderkulissen. Im Hinblick auf unsere besondere Situation als Küstenland halten wir eine Beibehaltung der Gemeinschaftsaufgabe Küstenschutz grundsätzlich für notwendig. Die Mischfinanzie- rungen im Sozialbereich sollten konsequent einer staatlichen Ebene zugeordnet werden. Das Prinzip, „wer bestellt, zahlt“ (Konnexitätsprinzip), muss bei Geldleistungsgesetzen des Bundes uneingeschränkt greifen.
Die Forderung nach Auflösung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau muss sehr ge- nau geprüft werden. Die Finanzkraft eines einzelnen Bundeslandes darf nicht allein dar- über entscheiden, ob an einem Standort international wettbewerbsfähige Spitzenleistun- gen in der Wissenschaft von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung weiter entwickelt wer- den oder verkümmern. Die Finanzierung unserer Hochschulen muss einer grundsätzli- chen Neuordnung unterliegen.
Meine Damen und Herren, nach wie vor halte ich den von uns Grünen geprägten Begriff des „Gestaltungsföderalis- mus“ für treffend. Dieser Begriff erläutert unsere Philosophie. Er grenzt sich ab gegen ei- nen Blockadeföderalismus, bei dem parteipolitische Interessen im Bundesrat dominieren und die Verantwortlichkeiten für die BürgerInnen kaum noch erkennbar sind. Der Begriff Gestaltungsföderalismus grenzt sich aber auch ab gegen einen Wettbewerbsföderalis- mus.
Er grenzt sich auch ab gegen eine Exekutivföderalismus, in dem manche Ministerpräsi- denten ihre Profilierung nicht mehr als Ministerpräsident im Lande suchen, sondern ver- suchen durch ihr Einmischen in die Bundespolitik ein Rolle in den Bundesmedien zu spielen.
Er öffnet sich einer zunächst nationalen Stärkung der Länderparlamente, die auch zu ei- ner Internationalisierung der Parlamente führen könnte.
Wir halten an der Verfassungsaufgabe der „gleichwertigen Lebensverhältnisse fest“. Die gleichwertigen Lebensverhältnisse in einem Bundesstaat zu garantieren, der nicht ge- prägt ist von kleinstaatlerischem Fürstentumsdenken, der den Zentralstaat nicht über- hand nehmen lässt, der an seinen Grenzen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit garantiert und der sogar Teile seiner Staatlichkeit an eine Europäische Union abzugeben bereit ist - dass ist und bleibt unsere Leitlinie.
Meine Damen und Herren, dies impliziert, dass eigentlich über eine Gebietsreform gesprochen werden dürfte, dass nicht nur die „Norddeutschlanddebatte“ auf der Tagesordnung steht.
Dies impliziert, dass über die Bedeutung des Nationalstaates im vereinten Europa ge- sprochen werden darf, ein Europa in dem die Unentrinnbarkeit aus dem nationalstaatli- chen Zwangsverbund aufgehoben ist.
Das impliziert, dass über die Abgabe von Hoheitsrechten an Europa gesprochen werden darf.
Das impliziert, dass die Bedeutung der Kommunalfinanzen erwähnt werden muss.
Und dass das öffentliche Dienstrecht, das die herkömmlichen Grundsätze des Berufsbeamtentum das Artikel 33 V und auch IV reformiert werden müssen. Leider lässt die heutige Debatte erkennen, das der Knoten, den die Bundeskanzlerin bei der Föderalismusreform in ihrer Regierungserklärung schon durchgeschlagen sah, fester gezurrt ist denn je.
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