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25.01.06 , 12:07 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki zur Landesverfassung

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 017/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Innen/Recht/Verfassung
Wolfgang Kubicki zur Landesverfassung In seinem Debattenbeitrag zu TOP 2 (Änderung der Verfassung) sagte der Vorsitzende der FDP-Fraktion und Oppositionsführer im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Wolfgang Kubicki:
„Neben den Haushaltsdebatten gibt es kaum ein Thema, das dieses Haus so regelmäßig beschäftigt wie die Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein. Nichts desto trotz unternehmen wir heute gemeinsam mit den Grünen und dem SSW einen erneuten Versuch, endlich die schon lange angestrebten Änderungen zu verwirklichen. Denn wir wollen endlich ein Landesverfassungsgericht für Schleswig-Holstein, wir wollen die Staatszielbestimmungen erweitern und wir wollen, - das ist dieses Mal neu – die in der Geschäftsordnung inzwischen festgeschriebene Regelung, wie der Oppositionsführer ermittelt wird, formgerecht in unserer Verfassung verankert wissen.
Nachdem Schleswig-Holstein bereits seit einigen Jahren das einzige Bundesland ohne eigenes Landesverfassungsgericht ist, will die FDP diesen Zustand schnellstens ändern. Mir ist bekannt, dass das auch Gegenstand des Koalitionsvertrages ist.
Aber wir wollen das jetzt zügig anpacken. Sie wissen schon: Wir haben was gegen Stillstand…
Geredet wurde bereits genug und die Argumente sind aus diversen Diskussionen in Enquetekommissionen und Ausschusssitzungen bekannt: wir brauchen zeitnahe, raumnahe und sachnahe Entscheidungen im Land. Und wir brauchen sie, wie ich finde, nötiger denn je:
Zur Beendigung der Insellage Schleswig-Holsteins, aber auch zur Beendigung der bereits aufkeimenden „Tyrannei der Mehrheit“ hierzulande.
Die Beispiele Haushalt und Kormoranverordnung machen das deutlich: Nach bisheriger Prüfung hat die FDP in beiden Fällen erhebliche Zweifel an deren Verfassungsmäßigkeit. Nur bislang können wir das kaum überprüfen lassen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Zwar haben uns die großen Koalitionsfraktionen nach ihren bisherigen Absichtserklärungen vollmundig für den Fall der Fälle die erforderlichen Quoren zugesagt. Insofern wäre es wirklich reizvoll, es auf den Ernstfall ankommen zu lassen. Aber im Rechtsstaat bin ich in diesen Fragen nicht gerne auf das Wohlwollen einer Mehrheit angewiesen. Dafür gibt es verbindliche Regelungen. Und deshalb brauchen wir eine Verfassungsänderung, die es nicht nur der Landesregierung oder einem Drittel der Mitglieder des Landtages ermöglicht, beim Landesverfassungsgericht die Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung überprüfen zu lassen, sondern dieses Recht muss auch eine Fraktion haben bzw. die Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen.
Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Das ist schlicht Bestandteil von Minderheitenrechten. Und es ist das einzige Mittel, die Regierung gegebenenfalls in die rechtlichen Schranken zu weisen.
Wir wollen deshalb nicht nur zügig ein Landesverfassungsgericht für Schleswig- Holstein, Schleswig-Holstein braucht ein Landesverfassungsgericht.
Die besondere Mehrheiten / Minderheiten – Situation im Land hat es darüber hinaus erforderlich gemacht, die landesverfassungsrechtlich garantierte Stellung des Oppositionsführers näher zu beleuchten. Nach - zugegeben – anfänglichen Querelen haben wir uns fraktionsübergreifend bereits auf eine Änderung der Geschäftsordnung einigen können. Die entsprechende Änderung in der Landesverfassung ist deshalb nur konsequent.
Das gilt auch für die Frage der Staatszielbestimmungen: denn mit der aktuellen Verfassungsänderung bietet sich gleichzeitig die Gelegenheit, die Verfassung konsequent und systematisch auch in den Punkten zu ändern, die den Menschen in Schleswig-Holstein besonders am Herzen liegen:
Schutz und Förderung der nationalen dänischen Minderheit, der Minderheit der Sinti und Roma deutscher Staatsangehörigkeit und der friesischen Volksgruppe; Schutz und Förderung sozialer Minderheiten; Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen; Tierschutz.
Sicherlich kann man darüber streiten, ob es notwendig ist, diesen besonderen Schutz in die Verfassung hineinzuschreiben; ich habe da nach wie vor Zweifel. Aber umgekehrt schadet diese Auflistung auf jeden Fall auch nicht. Wichtig ist vor allem, dass wir den Schutz und die Förderung, den wir den – immerhin in der Verfassung - Genannten zusagen, auch mit Leben füllen. Diese Aufgabe ist weit größer als „nur“ eine Verfassungsänderung.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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