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25.01.06 , 12:23 Uhr
FDP

Heiner Garg: Transplantationsbeauftragte stärken

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 218/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Mittwoch, 25. Januar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Transplantationsgesetz
Heiner Garg: Transplantationsbeauftragte stärken In seinem Redebeitrag zu TOP 3 (Ausführungsgesetz zum Transplantationsgesetz sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP- Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Organ- und Gewebetransplantationen ermöglichen heute vielen schwer kranken Menschen Heilung oder Linderung ihres Leidens.
Wer aber übernimmt die notwendige Vermittlungsarbeit zwischen den Angehörigen, die betroffen von der Nachricht, dass ihr Kind, Ehegatte, Schwester oder Bruder nicht mehr zu retten ist, aber durch eine Organspende anderen Menschen retten könnte?
Welchen Mut und welches Einfühlungsvermögen braucht ein Mediziner, um Eltern, die bereits seit Stunden oder gar Tagen am Bett ihres Kindes in der Intensivstation verbracht haben, die traurige Mitteilung zu überbringen, dass nur noch Maschinen die Körperfunktionen aufrecht erhalten und der geliebte Mensch, der sich warm anfühlt, lebendig aussieht und behandelt wird, wie ein Lebender aber eigentlich schon tot ist?
Was für eine Kraft bedarf es darüber hinaus, diese Angehörigen in einer solchen Situation davon zu überzeugen, dass ein anderer Mensch womöglich stirbt, wenn es keine lebensrettenden Organe erhält und die Organspende ein letzter Ausweg ist?
Diese undankbare Aufgabe kommt aber auf eine Transplantationsbeauftragte/einen Transplantationsbeauftragten neben der innerklinischen Organisation zu – und das regelmäßig neben den anderen Aufgaben im Klinikalltag, die ein Mediziner ebenfalls noch zu bewältigen hat.
Umso wichtiger ist deshalb, die Stellung der Transplantationsbeauftragten einerseits in den Kliniken zu stärken und andererseits ihnen für diese herausragende Arbeit mehr Freiräume zu geben.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Es ist nicht so, dass es in Schleswig-Holstein nicht bereits Transplantationsbeauftragte gäbe – doch ist die aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion bisher in Schleswig-Holstein praktizierte Alternative, Transplantationsbeauftragte auf freiwilliger Basis zu etablieren, nicht so erfolgreich, wie ursprünglich erhofft.
Bereits heute sind rund 80 Transplantationsbeauftragte nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) an den Kliniken tätig. Das traurige ist, dass diese Beauftragten in nicht wenigen Fällen nicht einmal bei den Kollegen und Mitarbeitern bekannt sind und so als Ansprechpartner nicht ausreichend zur Verfügung stehen.
In dem vorgelegten Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz wollen wir deshalb den Transplantationsbeauftragten eine eigenständigere Position einräumen und sie in ihrer verantwortungsvollen Aufgabe als Mittler zwischen Spendern, deren Angehörigen und Organempfängern bestärken.
Ausgestattet mit einem konkreten Aufgabenprofil erhoffen wir uns nicht nur eine bessere Aufklärung von Spendern bzw. der Angehörigen sondern auch eine bessere Akzeptanz von Organspenden insgesamt.
Gleichzeitig soll dadurch die Zusammenarbeit von Krankenhäusern, Transplantationsbeauftragten und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) noch verbessert werden.
Transplantationsbeauftragte sind aus unserer Sicht darüber hinaus notwendige Multiplikatoren innerhalb des Krankenhauses.
Sie sollen über die grundsätzlichen medizinischen und rechtlichen Fragen der Organspende informieren und im Bereich ihres Krankenhauses auch die erforderliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit leisten.
Und die ist dringend notwendig geworden.
Denn trotz der Einführung eines Transplantationsgesetzes auf Bundesebene und der grundsätzlichen Bereitschaft zur Organspende innerhalb der Bevölkerung warten Deutschlandweit rund 12.000 Patientinnen und Patienten darauf, dass andere Menschen bereit sind, nach ihrem Tod Organe zu spenden.
Das gilt auch für Schleswig-Holstein: Nach einer Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) belegte Schleswig-Holstein in 2004 den drittletzten Platz mit 11,7 Organspender je 1 Mio. Einwohner. (Zum Vergleich: In Mecklenburg-Vorpommern, das Transplantationsbeauftragte gesetzlich verankert hat, sind es 36,5 Organspender je eine Mio. Einwohner).
Auffällig ist im Bundesvergleich, dass das Engagement für die Organspende bisher stark von den jeweiligen Ansprechpartnern und deren Stellung vor Ort abhängt.
Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass mit der Einführung und rechtlichen Absicherung von Transplantationsbeauftragten eine deutliche Steigerung der Organspendezahlen erreicht werden konnte.
So wurde in Bayern die Zahl der realisierten Organspenden von 1999 bis 2004 um 15 Prozent gesteigert. Im ersten Halbjahr 2005 hat sich die Zahl der Organspenden sogar um rund 50 Prozent gegenüber 2004 erhöht.
In der Region Nord, der Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen angehören, hat die Zahl der postmortalen Organspenden dagegen „nur“ um 8 Prozent im selben Zeitraum im Vergleich zum Vorjahr zugenommen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Sowohl das Land Baden-Württemberg, das im Herbst 2005 Transplantationsbeauftragte gesetzlich verankert hatte, als auch Bayern führen diese Steigerung auf einen Motivationsschub zurück, der mit der gesetzlichen Regelung eines Transplantationsbeauftragten verbunden ist.
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes werden deshalb keine neuen Strukturen geschaffen, sondern lediglich bereits vorhandene Institutionen gesetzlich verankert.
Das gilt auch für die bereits vorhandenen Kommissionen für Lebendspenden, die die Ärztekammer an den beiden Transplantationszentren in Lübeck und Kiel eingerichtet hat.
Der Arbeitseinsatz eines Transplantationsbeauftragten ist auch die Legitimation für Mehrkosten, auf denen die Krankenhäuser aber nicht sitzen bleiben. Deren Arbeitseinsatz sind als Kosten der Krankenversorgung zuzuordnen und nach einer Vereinbarung der Selbstverwaltungsgremien auf Bundesebene nach § 11 Abs. 2 des Transplantationsgesetzes durch die Krankenkassen zu tragen, da Transplantationsbeauftragte vorbereitend im Vorfeld von Organentnahmen tätig sind und die Organentnahmeabläufe koordinieren sowie die gesetzlichen Verpflichtungen der Krankenhäuser aus dem TPG sicherstellen.
Darüber hinaus erwarte ich, dass unter dem Strich die Krankenkassen nicht mehr belastet werden. Denn jede erfolgreiche Organtransplantation führt letztlich dazu, dass Kosten - wie die für die Durchführung von Dialyse etc. - eingespart werden können.
Im Übrigen lassen sich aus meiner Sicht die verbesserte Lebensqualität der Menschen, die ein Spenderorgan erhalten haben, nicht mit Geld aufwiegen. Insofern erhoffe ich mir eine breite Unterstützung für diesen Gesetzentwurf im Landtag.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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