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25.01.06 , 12:24 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 3: Für eine noch größere gesellschaftliche Akzeptanz der Organspende

Nr. 23/06 25. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de


Gesundheitspolitik Torsten Geerdts zu TOP 3: Für eine noch größere gesellschaftliche Akzeptanz der Or- ganspende Ziel des Transplantationsgesetzes ist die nachhaltige Steigerung der Organspende. Ungefähr 12.000 Menschen in Deutschland warten auf eine Transplantation.
Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die bisherige Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantationsgesetz vom 2. De- zember 1999 außer Kraft zu setzen und durch ein Landesausführungsgesetz zu er- setzen.
Wir müssen im weiteren Verfahren die Frage klären, ob wir die Chance der Men- schen, die auf ein Spenderorgan warten mit einem Landesausführungsgesetz stei- gern können.
Den ungefähr 12.000 Menschen, die auf eine Transplantation warten, standen in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 3.162 und 3.508 Organspenden gegenüber. Im Jahr 2004 wurden zusätzlich 553 Organe nach einer Lebendspende transplantiert.
Das Transplantationsgesetz des Bundes hat die Verantwortung für die so wichtige Aufgabe Organspende ganz bewusst auf unterschiedliche Partner wie Ärzteschaft, die Krankenkassen, die Krankenhäuser und die Politik verteilt.
Eine wesentliche Aufgabe wird insbesondere von der Deutschen Stiftung Organ- transplantation wahrgenommen. Sie vertritt die Interessen der Patientinnen und Pati- enten, die auf eine lebensnotwendige Transplantation warten.
Alle Akteure haben dabei darauf zu achten, die Würde des Verstorbenen zu wahren und den Angehörigen von Organspendern zur Seite zu stehen. Das ist eine Gemein- schaftsaufgabe von Ärzten in Krankenhäusern und Mitarbeitern in Krankenkassen. Aber auch die Politik - und deshalb diskutieren wir heute im Landtag dieses Thema – muss ihren Beitrag leisten, damit die Organspende eine noch größere gesellschaftli- che Akzeptanz findet. Ich finde es positiv, dass durch die Arbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantati- on spezielle Fortbildungen, Besuche und Gesprächsangebote stärker in den Klinikall- tag integriert werden.
Es ist für uns wichtig zu wissen, dass rund um die Uhr eine umfassende Bearbeitung aller Spendermeldungen aus den Krankenhäusern sichergestellt ist, um auch mög- lichst vielen Patientinnen und Patienten konkret zu helfen.
Wo stehen wir in Schleswig-Holstein nachdem die Landesverordnung seit gut 5 Jah- ren in Kraft ist? Ich habe mir die Vergleichszahlen anderer norddeutscher Bundes- ländern und des Bundes herausgesucht:
Bundesweit kommen auf 1 Mio. Einwohner 13,1 Organspenden. In Hamburg sind es 23,6 und in Bremen 24,2 auf 1 Mio. Einwohner.
In Schleswig-Holstein und Niedersachsen kommen aber auf 1 Mio. Einwohner nur 11,7 Organspender. Niedersachsen hat ein Ausführungsgesetz und wir in Schleswig- Holstein haben die Landesverordnung aus dem Jahr 1999.
Es gibt in dieser Frage Handlungsbedarf. Ob wir das Problem mit einem Landesaus- führungsgesetz entschärfen können, wollen wir im Ausschuss beraten.
Richtig ist allerdings, dass es in Deutschland lange Wartelisten mit Patientinnen und Patienten gibt, die dringend ein Spenderorgan benötigen. Allein 10.000 Patienten warten auf eine Niere. Die Warteliste für die Nierentransplantation steigt seit Jahren kontinuierlich. Das belegt auch die stets steigende Zahl der Dialysepatienten.
Aber auch bei anderen transplantationsfähigen Organen wie Leber, Herz, Lunge und Dünndarm werden lange Wartelisten geführt.
Wir sollten in der Ausschussberatung sehr genau hinterfragen, welche zusätzlichen Probleme es für − Organspender, − Patienten, die auf eine Organtransplantation angewiesen sind − und für Angehörige im Umgang mit dem Transplantationsgesetz des Bundes und der Landesverordnung konkret gibt.
Ich freue mich auf eine Ausschussberatung bei der Patienten, Ärzte, Angehörige und die Deutsche Stiftung Organtransplantation gehört werden.

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