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Jutta Schümann zu TOP 3: Mehr Menschen für eine Organspende gewinnen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.01.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 3 - Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes (Drucksache 16/501)Jutta Schümann:Mehr Menschen für eine Organspende gewinnenEine Organspende könnte für Dialysepatienten die Rückkehr in ein normales Leben ermöglichen. Doch die Chancen, noch zu Lebzeiten ein passendes Organ zu be- kommen, sind in Deutschland nicht groß. Täglich werden laut Deutscher Stiftung für Organtransplantation (DSO) elf lebensrettende Transplantationen durchgeführt, aber es sterben drei Menschen, weil sie keine Organspende bekommen. Die DSO weist darauf hin, dass ca. 80 % der Deutschen grundsätzlich für Organspende sind, 70% sogar selbst spenden wollen, jedoch nur rund 13% einen so genannten Organ- spender-Ausweis haben.Diese Zahlen sprechen für sich, und ich meine, hier muss etwas getan werden. Ob- wohl mit der Verabschiedung des Transplantationsgesetzes (1997) eine höhere Rechtssicherheit eingetreten ist, hat sich die zweite Erwartung, nämlich eine deutli- che Zunahme an Organspenden, bisher nicht erfüllt.Sie legen nun heute einen Ausführungsgesetzentwurf vor, bei dem mir die inhaltliche, fachliche Begründung nicht auf Anhieb einleuchtet. Wollen Sie die Rechtssicherheit verstärken oder die Anzahl der Organspenden erhöhen? Die Rechtssicherheit ist mei- nes Erachtens neben dem Bundesgesetz in Schleswig-Holstein ausreichend durch die Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-“Landesverordnung zur Bestimmung der Zuständigkeiten nach dem Transplantations- gesetz“ gegeben.Einige Beispiele aus dem Entwurf: Zum Thema Transplantationsbeauftragte möchte ich auf die Landesverordnung (§ 2) verweisen; dort sind die zuständigen Stellen be- nannt. Es gibt heute in den in Frage kommenden Krankenhäusern Transplantati- onsbeauftragte und ihr Einsatz hat sich erwartungsgemäß bewährt. Wozu also noch eine Festlegung in einem Landesgesetz?Zum Thema Kommission zur Prüfung der Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Le- bendspende. In der Schleswig-Holsteinischen Landesverordnung sind die entspre- chenden Aufgaben bereits seit 1999 auf die Ärztekammer als Selbstverwal- tungsaufgabe übertragen worden, und zum Thema Öffentlichkeitsarbeit möchte ich erwähnen, dass die Ärztekammer einmal im Jahr einen entsprechenden Erfahrungsbe- richt veröffentlicht.Zum Thema Berichtspflicht der Transplantationszentren: Auch dies ist bereits jetzt vor- gesehen. Jährlich ist die Koordinierungsstelle verpflichtet, aufgrund der Angaben der Transplantationszentren einen Tätigkeitsbericht zu erstellen; dieser ist jedem Inte- ressenten zugänglich. Einen rechtlichen Neuregelungsbedarf, der mit Sicherheit zu- sätzliche Bürokratie und Kosten nach sich zieht, benötigen wir nach meiner Auffas- sung nicht.Sollten allerdings Ihre gesundheitspolitischen Ziele darin bestehen, die Anzahl der Or- ganspender zu erhöhen, um die eingangs genannte Diskrepanz aufzuheben zwischen zu einer Organspende bereiten Menschen und Menschen, die bereits einen Organ- spendeausweis haben, so sind wir gerne bereit, daran mitzuarbeiten. -3-Bereits unsere frühere Sozialministerin Heide Moser hat in ihrer Kampagne „Organ- spenden: Wissen hilft entscheiden“ darauf aufmerksam gemacht, dass „viele Men- schen Angst haben, sich mit dem eigenen Sterben oder dem Tod eines nahen Ange- hörigen auseinander zu setzen. Auf der anderen Seite darf uns die Angst der Schwer- kranken, die auf ein lebensrettendes Organ warten, nicht unberührt lassen. Es muss daher unser Ziel sein, möglichst viele Menschen für das Thema zu sensibilisieren, da- mit sie für sich eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen können.“Wenn ein solches Ziel und nicht der Aufbau von zusätzlicher Bürokratie die Absicht ih- rer Landtagsbefassung ist, dann haben Sie uns an ihrer Seite. Dieses werden wir si- cher im Ausschuss dann noch gemeinsam diskutieren.