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Monika Heinold zum Transplantationsgesetz
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 3 – Entwurf eines Gesetzes zur Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Ausführung des Transplantationsgesetzes Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die gesundheitspolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 032.06 / 25.01.06 Erhöhung der Spendenbereit- schaft ist ein wichtiges ZielMit dem Gesetzentwurf zur Ausführung des Transplantationsgesetzes hat die FDP uns alle überrascht. Die Frage, ob wir diesen Gesetzentwurf brauchen, steht erst einmal offen im Raum, denn die entscheidenden rechtlichen Parameter sind auf Bundesebene gere- gelt. In den einzelnen Bundesländern müssen, vereinfacht gesprochen, die Zuständigkei- ten zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben bestimmt werden. Dies war bislang durch eine sehr schlanke Landesverordnung geregelt. Also außerhalb des Zuständig- keitsbereiches des Parlamentes.Die FDP will dies nun ändern. Warum? Ist es notwendig? Bringt es Vorteile?Zwingend erforderlich ist es sicherlich nicht, denn das bundesgesetzliche Mindestmaß ist erfüllt. Aber: bis heute hat sich auch in Schleswig-Holstein die Spendenbereitschaft nicht verändert. Sie ist nicht nur zögerlich, sondern sie liegt mit 11, 7 Spenden auf eine Million EinwohnerInnen im Bundesvergleich ganz am Ende. Der Bedarf ist bei weitem nicht ge- deckt, daran haben bisher auch die Öffentlichkeits- und Aufklärungskampagnen des Ge- sundheitsministeriums nichts ändern können.Das Thema ist ein schwieriges und ein unangenehmes. Wer möchte sich vorab mit dem eigenen Tod beschäftigen und sich mit ethischen und religiösen Fragestellungen wie der Unversehrtheit des eigenen Körpers, einem Leben nach dem Tod oder dem Sitz von Geist und Seele auseinander setzen?Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass nur 8 Prozent der Deutschen einen Organ- spendeausweis haben und lediglich 23 Prozent schon einmal ernsthaft über diese Frage nachgedacht haben. 1/2 Steht man auf der anderen Seite und sieht diejenigen Menschen, die dringend und zeit- nah auf eine lebensnotwendige Organspende angewiesen sind, so ist die jetzige Situati- on nur schwer verständlich. Das Warten auf das ersehnte Transplantat ist leidvoll und zermürbend – und manchmal kommt das Ersatzorgan gar nicht oder schlicht zu spät.Der Gesetzentwurf der FDP versucht, diese Situation zu verbessern. Er orientiert sich an Mecklenburg-Vorpommern, welches auf die Einwohnerzahl heruntergebrochen mehr als dreimal so viele Spenden wie Schleswig-Holstein hat.Der wichtigste Baustein des Gesetzentwurfes sind aus Grüner Sicht die Transplantati- onsbeauftragten. Sie sollen an jedem Krankenhaus mit Intensivbetten bestellt werden und fachkompetent, direkt vor Ort bei Patienten und KrankenhausmitarbeiterInnen über Organspenden aufklären und die Spendenbereitschaft unterstützen.Die Erfahrung zeigt, dass die Empfänglichkeit für das Thema Organspenden dann am größten ist, wenn man oder frau selbst mit dem Thema Krankheit, Leiden, Sterben aber auch Heilen und Helfen unmittelbar konfrontiert ist – als Patient, als ÄrztIn oder PflegerIn.Hier könnten sich mittelfristig relevante Multiplikationsprozesse entfalten. Ich schlage vor, dass wir uns im Fachausschuss ausführlich mit dem vorgelegten Gesetz beschäftigen und dass wir vor allem den entsprechenden Fachorganisationen die Möglichkeit geben, ihre Einschätzungen vorzutragen.Dabei werden wir natürlich auch darüber beraten müssen, ob der Vorschlag künftig für jedes Transplantationszentrum eine Kommission einzurichten, ins Gesetz aufgenommen werden muss, zumal nach meiner Kenntnis bereits jetzt schon jetzt für beide Transplan- tationszentren - in Kiel und Lübeck – eine Kommission besteht. In diesem Zusammen- hang sollten wir auch ergebnisoffen den Vorschlag der FDP prüfen, die Kommissionsar- beit im Gesetz zu konkretisieren und Regelungen zu Kostenerstattungsfragen, die bis- lang in das Ermessen der Ärztekammer gestellt waren, gesetzlich zu verankern.Ich begrüße die Initiative der FDP und bin gespannt auf das Anhörungsverfahren, in dem sich zeigen wird, ob wir in Schleswig-Holstein ein eigenes Transplantationsgesetz brau- chen. ***