Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Klaus-Peter Puls zu TOP 2: Verfassungsgericht ja - Nordstaat nein
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 25.01.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 2: Änderung der LandesverfassungKlaus-Peter Puls:Verfassungsgericht ja – Nordstaat nein!In der Landtagsdebatte zur Änderung der Landesverfassung sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:Wir begrüßen den Gesetzentwurf der Opposition: Es ist ein schönes Gefühl, wenn ein Antrag, den man vor Jahren einmal selbst formuliert hat, von anderer Seite das Parla- ment erreicht und hier jetzt sogar die Chance hat, endlich wenigstens teilweise mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit auch angenommen zu werden. - Wir freuen uns, dass die Opposition die Rechte und Interessen pflegebedürf- tiger Menschen in unserer Landesverfassung absichern und eine Versor- gung fördern will, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben er- möglicht. - Wir freuen uns auch, dass die Opposition Vorschläge für die Errichtung eines Landesverfassungsgerichts in Schleswig-Holstein wiederholt, die seit lan- gem auf dem Tisch liegen.Die drei kleineren Fraktionen des Hauses dokumentieren damit, dass sie den Koaliti- onsvertrag der Regierungsparteien unterstützen und dass sie uns bei der Umsetzung durch konstruktive Beiträge behilflich sein wollen. Dafür vielen Dank! Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-Die Fraktionen von CDU und SPD bereiten einen Gesetzentwurf vor, der – neben ei- ner Konkretisierung der Parlamentsinformationsrechte – exakt die beiden genannten Punkte erfasst: - Wir werden also alle gemeinsam den Schutz pflegebedürftiger Menschen als verpflichtendes Staatsziel in der Landesverfassung verankern – ein, wie ich fin- de, gutes Signal an die auch in Schleswig-Holstein große und zunehmende An- zahl Betroffener, die auf konkrete, auch ständige und regelmäßige landespoliti- sche Unterstützung angewiesen sind. - Und: Wir werden endlich auch als letztes Bundesland ein eigenes Landesver- fassungsgericht bekommen. Darüber, wo das seinen Standort haben könnte und ob man es gemeinsam mit Hamburg betreiben sollte, wird ja öffentlich schon eifrig spekuliert.Für die SPD-Landtagsfraktion darf ich sagen, 1. dass wir kein gemeinsames Landesverfassungsgericht mit Hamburg an- streben und 2. dass aus unserer Sicht der Standort Schleswig jedenfalls kostengünstiger sein dürfte als Lübeck, weil in Schleswig beim Oberverwaltungsgericht ein mit Geschäftsstellen und Unterbau schon vorhandenes Zentrum des öffentlichen Rechts mit genutzt werden könnte.Ich will ausdrücklich an dieser Stelle auch sagen, dass wir die Bemühungen der Lan- desregierung und des Justizministers um eine Zusammenlegung anderer Landes- obergerichte mit Hamburger Obergerichten begrüßen und unterstützen: -3- - Die Landesverfassungsgerichte nehmen wir wegen unterschiedlicher eigen- staatlicher Landes- und Kommunalverfassungen davon aus. - Ein gemeinsames Finanzgericht können wir uns in Hamburg vorstellen. - Mit Hamburg gemeinsame Landesarbeits- und Landessozialgerichte wären für uns in Schleswig-Holstein denkbar.Eines strebt die SPD-Landtagsfraktion mit der Zusammenlegung von Gerichten aller- dings nicht an: den Nordstaat. Wir wollen in allen Bereichen - Wirtschaft, Verkehr, Verwaltung, auch Justiz - die Zusammenarbeit mit Hamburg weiter intensivieren, weil jede engere Form der Kooperation auch über Landesgrenzen hinweg den öffentli- chen Dienst für unsere Bürgerinnen und Bürger kundenfreundlicher und kostengünsti- ger macht. „Stärkung der Metropolregion“ heißt für uns Stärkung der Kooperation und dadurch Stärkung für Hamburg und Schleswig-Holstein gleichermaßen. „Metropolregi- on“ darf nicht bedeuten, dass durch eine einseitig gestärkte „Metropole Hamburg“ wir in Schleswig-Holstein zur „regionalen Walachei“ werden.Lassen Sie uns die Gesetzentwürfe der Oppositions- und der Regierungsfraktionen im zuständigen Fachausschuss zusammenführen und dort zusammenfügen, was zu- sammen passt.