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Anne Lütkes zu den Beratungsstellen "Frau und Beruf"
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 38 – Beratungsstellen Frau und Beruf Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 036.06 / 25.01.06 Frauenspezifische Arbeitsmarktberatung wird weiter gebrauchtDie Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben nimmt zwar stetig zu, Frauen und junge Mädchen orientieren sich aber nach wie vor an einem eingeschränkten Berufswahlspekt- rum. Das Tätigkeitsfeld der Frauen im Berufsleben ist noch immer eher traditionell ge- prägt: Der Dienstleistungsbereich ist in Frauenhand, und im Handwerk dominieren die Männer. Eine aktuelle sozialwissenschaftliche Untersuchung der Freien Universität Berlin zeigt, dass auch die Beratungen und die Infomaterialen vom Arbeitsamt immer noch dar- auf gerichtet sind, junge Mädchen in typische Frauenausbildungen zu bringen. Das sind aber nicht die Ausbildungen mit den besten Perspektiven.Zudem sind in erster Linie die Frauen mit der Erziehung der Kinder befasst. Der Rückzug in die Familienarbeit findet heute zwar meist nur noch auf Zeit statt. Trotzdem: Aufgrund der Unterbrechung der Erwerbsarbeit und aufgrund des in der Regel vorhandenen Wun- sches nach Teilzeitarbeit ist beim Wiedereinstieg eine speziell auf diese Frauen zuge- schnittene Unterstützung notwendig. Mein umfassender Bericht der Landesregierung im Jahr 2001 hat dies vor Augen geführt. Er hat dargelegt, dass die Situation für Frauen im Erwerbsleben aus den vorgenannten Gründen nicht rosig ist, dass sie unterdurchschnitt- lich in höheren Positionen anzutreffen sind, weniger verdienen und hat den Bedarf an fördernder Beratung noch einmal drastisch dargestellt.Schleswig-Holstein hat in den Jahren 1996 bis 2005 verschiedene Programme aufgelegt, um Frauen auf dem Arbeitsmarkt gerechte Chancen zu ermöglichen. Die europäische Initiative des Gender Mainstreaming wurde damit aufgegriffen und umgesetzt. Selbstver- ständlich dürfen unsere landespolitischen Aktivitäten sich nicht auf Beratungsprogramme beschränken. 1/2 Ein Hinwirken auf ein breiteres Berufsausbildungsspektrum junger Mädchen ist notwen- dig, sowie der Ausbau der Kinderbetreuung, die Beratung von Betrieben in Sachen Fami- lienfreundlichkeit und - last but not least - ein gesellschaftliches und betriebliches Klima, das auch den Männern Anerkennung zollt, die wegen Kindererziehung beruflich kürzer- treten.Eckpfeiler der Beratungseinrichtungen im Land sind die Existenzgründerinnenberatung, die Förderung der Teilzeitarbeit und die Hilfe zum Wiedereinstieg nach der Familienpau- se.Ein wesentliches Instrument zur Förderung von Berufsrückkehrerinnen ist das Programm „Frau und Beruf“, das seit 1996 vom Land und von der EU gefördert wird. Jährlich neh- men 10.000 Frauen dieses Angebot wahr. Neben der Einzelberatung von Frauen werden Betriebe bei der Gestaltung von frauen- und familienfreundlichen Arbeitsbedingungen be- raten, werden gemeinsam mit den Bildungsträgern Qualifizierungsangebote entwickelt sowie Gruppenberatungen durchgeführt.Im Haushalt für 2006 wurden für die Förderung von „Frau und Beruf“ 100.000 von 870.000 Euro eingespart, begründet durch die eine Konzentration von 12 auf 10 Bera- tungsstellen. Eine Neu-Konzeptionierung zur Weiterführung und Weiterentwicklung der frauenspezifischen Arbeitsmarktberatung lag bisher nicht vor. Das war der Anlass unse- res Berichtsantrags.Diese Neukonzeptionierung ist insbesondere aus zwei Gründen erforderlich:-> Der Planungszeitraum 2000-2006 der Programme im Rahmen des Europäischen So- zialfonds (ESF) wird demnächst abgeschlossen sein. Mit dem 1. Januar 2007 beginnt ei- ne neue Planungsrunde für die Strukturfonds. Gemäß Verlautbarungen der EU soll die zukünftige ESF-Verordnung noch deutlicher als bisher auf die Gleichstellung der Ge- schlechter bei der Erwerbsbeteiligung gerichtet sein. Das sind gute Voraussetzungen für die Arbeit der Frauenförderung in Schleswig-Holstein. Die Regierung sollte diese Chan- cen nutzen. Dazu gehört, sich rechtzeitig über die Zielsetzung und die Zielvorgaben des neuen Programms klar zu werden.-> Das SGB II – umgangssprachlich Hartz IV genannt – schaffte mit seinen Jobcentern ein neu organisiertes Beratungsangebot, in das auch die frauenspezifische Beratung ge- hört. Die Erfahrung und die Potenziale von „Frau und Beruf“ müssen daher bei einer Neuorganisation ab 2007 stärker in die Arbeit der Jobcenter eingebunden werden. ***