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25.01.06 , 16:54 Uhr
CDU

Peter Lehnert zu TOP 7: Das Netz um die Täter enger ziehen

Nr. 26/06 25. Januar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Peter Lehnert zu TOP 7: Das Netz um die Täter enger ziehen Beim Thema der Vorratsdatenspeicherung ist es wichtig, die Balance zwischen Si- cherheit und Freiheit zu finden - die Balance zwischen den berechtigten Interessen der Bürger und der Strafverfolgungsbehörden nach Sicherheit einerseits und den gesellschaftlichen Interessen sowie der Interessen der Telekommunikationsunter- nehmen andererseits. Dabei kommt es ganz entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an. Eines ist in der Debatte wichtig: Es geht nicht darum, wahllos Datenberge anzuhäu- fen. Dem wollte der Bundestag mit dem im Dezember 2004 einstimmig gefällten Be- schluss letztlich vorbeugen.
Die Bundesregierung hat in Brüssel in Sachen Vorratsdatenspeicherung lange, in- tensiv und durchaus erfolgreich verhandelt. Sie hat einen Kompromiss erreicht, mit dem wir zufrieden sein können. Es ist gelungen, die Vorratsdatenspeicherung auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität derzeit erforderlich ist.
Übrigens hat auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit diesem Kompro- miss zugestimmt, so dass die Richtlinie jetzt verabschiedet werden kann.
Dabei sollte man sich in Erinnerung rufen, dass Entwürfe der Kommission und einer Gruppe von vier Mitgliedstaaten auf dem Tisch lagen, die erheblich weiter gegangen wären.
Die Mindestspeicherfrist beträgt nach der Richtlinie sechs statt 12 Monaten. Ebenso werden erfolglose Anrufversuche nicht gespeichert. Ebenfalls nicht gespeichert wer- den Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Auch das war gefordert worden. Ich denke, auch hier wurde viel erreicht, indem nicht durch das mögliche Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen werden kann. Beim Internet wird lediglich die Tatsache gespei- chert, dass sich der Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internette- lefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Informationen, welche Websi- tes benutzt werden, werden ebenfalls nicht gespeichert. Der Beschluss des Bundestages ist Grundlage der erfolgreichen Verhandlungen der Bundesregierung gewesen.
Die Datenerhebung wurde begrenzt auf die Verbindungsdaten, die zur Aufklärung von schwersten Straftaten und zur Aufdeckung von organisierten Täterstrukturen er- forderlich sind. Und hier möchte ich nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass die Verbindungsdaten vielfach der einzige Ansatz sind, einen Täter zu überführen. Ge- rade bei Delikten wie dem Handel mit Kinderpornographie sollte in diesem Haus Ein- vernehmen darüber bestehen, dass wir das Netz um die Täter enger ziehen müssen. Solche Ermittlungsansätze dürfen in diesen Fällen nicht durch Zeitablauf zunichte gemacht werden.
Wenn umfangreiche Ermittlungen durchzuführen sind, lässt sich oft nicht sofort er- kennen, welche Verbindungsdaten benötigt werden. Nach einem Terroranschlag kann es beispielsweise eine Weile dauern, bis man weiß, auf welche Personen sich die Ermittlungen konzentrieren müssen und auf welche Verbindungsdaten es an- kommt. Das ist ein ständiger Wettlauf gegen die Zeit, weil die Unternehmen die Ver- bindungsdaten üblicherweise nach kurzer Frist – in aller Regel nach drei Monaten – nicht mehr für ihre Kundenrechnungen benötigen und die Daten löschen. Untersu- chungen haben aber gezeigt, dass Verbindungsdaten in diesen Fällen auch noch nach drei Monaten gebraucht werden. Schon deshalb sollen die Telekommunikati- ons-Unternehmen in Zukunft bestimmte Datenarten noch länger vorhalten, insgesamt mindestens sechs Monate. Gelöst wurde ebenfalls das Problem mit den so genann- ten „flatrate-Tarifen“, bei denen mangels Rechnungsstellung teilweise überhaupt kei- ne Verbindungsdaten gespeichert wurden.
Die vorliegende Richtlinie stellt einen guten Rahmen dar, in dem eine verfassungs- konforme Umsetzung in nationales Recht erfolgen kann. Dies war auch das mehr- heitliche Ergebnis der Debatte im Bundestag. Insofern sehe ich auch keine Veran- lassung, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag kritisch mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages auseinandersetzt.

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