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26.01.06 , 10:17 Uhr
SPD

Klaus-Peter Puls zu TOP 7: Sicherheit schaffen - Datenschutz wahren!

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 26.01.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 7: Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungen (Drucksache 16/472)

Klaus-Peter Puls:

Sicherheit schaffen – Datenschutz wahren!

In der Landtagsdebatte zur EU-Richtlinie über die Datenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls:

Seit Mitte Dezember 2005 gibt es eine vom Europäischen Parlament mit nahezu Zwei- drittelmehrheit beschlossene EU-Richtlinie, mit der die Speicherung von Telekommu- nikationsdaten zur Bekämpfung schwerer und schwerster Kriminalitätsformen im euro- päischen Rahmen ermöglicht werden soll. Die Bundesrepublik Deutschland ist wie alle Mitgliedstaaten der EU formalrechtlich verpflichtet, höherrangiges EU-Recht inner- staatlich umzusetzen.

Die SPD-Landtagsfraktion hält die inhaltlich gegen die Richtlinie vorgetragenen Grün- de nicht durchgehend für stichhaltig und überzeugend.

Übertrieben erscheint uns die scharfe Kritik des Leiters unseres unabhängigen Lan- deszentrums für Datenschutz, Thilo Weichert, der die EU-Beschlüsse unter Hinweis auf den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit als „grundrechtliche Verro- hung“ bezeichnet. Natürlich ist die Sammlung von Daten auch gesetzestreuer Bürge-

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: Internet: pressestelle@spd.ltsh.de www.spd.ltsh.de SPD -2-



rinnen und Bürger ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Aller- dings ist auch darauf hinzuweisen,

- dass nur Zugangs- und Verkehrsdaten, keine Inhaltsdaten gespeichert werden sollen, - dass die Bundesregierung die Daten bei den Telefongesellschaften statt der bisher dort schon praktizierten drei bis vier Monate höchstens insgesamt sechs Monate gespeichert haben möchte und - dass konkrete Abfragen seitens der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbe- hörden in Deutschland nur unter Richtervorbehalt zugelassen werden sollen.

Ausgeräumt, und zwar durch die Richtlinie selbst, sind auch die zuvor aus den Reihen von Verleger- und Journalistenverbänden geäußerten Bedenken, die Regelung könne den Informantenschutz untergraben. Schon das EU-Parlament hat einen Änderungs- antrag beschlossen, demzufolge das Berufsgeheimnis u. a. von Journalisten gewahrt bleiben müsse.

Da in der Diskussion über erweiterte Möglichkeiten der Kriminalitätsbekämpfung im- mer wieder nur sehr allgemein der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit be- müht wird, muss schließlich auch in diesem Fall darauf hingewiesen werden, dass bei der erforderlichen Abwägung die Bedeutung des unstreitigen Eingriffs in das Perso- naldaten-Selbstbestimmungsrecht ins Verhältnis gesetzt werden muss zu der Bedeu- tung der nach wie vor ebenfalls unbestreitbar vorhandenen weltweiten Bedrohung menschlichen Lebens und menschlicher Gesundheit durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Wir als SPD-Landtagsfraktion stehen dazu, der Polizei und den Strafverfolgungsbe- hörden auch im europäischen Rahmen alle geeigneten und verfügbaren rechtlichen und technischen Möglichkeiten an die Hand zu geben. Natürlich werden wir dabei, so- -3-



weit es in unserer Einfluss-Sphäre liegt, nicht unverhältnismäßig und verfassungswid- rig in bürgerliche Freiheitsrechte eingreifen und darauf achten, dass rechtsstaatliche Grenzen nicht überschritten werden.

Richtig ist allerdings auch, dass Kriminalität vor nationalstaatlichen Grenzen nicht Halt macht und dass deshalb für Europa insgesamt, aber auch darüber hinaus, internatio- nal vereinbarte möglichst einheitliche Regelungen nicht nur zweckmäßig, sondern notwendig sind. Dem können und werden sich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie auch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat nicht entziehen können. Wir sind si- cher, dass die Landesregierung im Bundesrat darauf achten wird, dass die verfas- sungsrechtlichen Anforderungen des Datenschutzes im Bundesgesetz konkret ihren Niederschlag finden.

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