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26.01.06 , 10:57 Uhr
FDP

Heiner Garg: "Ein pragmatischer Vorschlag"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 025/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 26. Januar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Gesundheit/Kinder/Prävention
Heiner Garg: „Ein pragmatischer Vorschlag“ In seinem Redebeitrag zu TOP 4 und 23 (Vorfahrt für Kinder – Ausbau der Frühförderung und Einführung einer verbindlichen Vorsorge- untersuchung für Zweijährige; Änderung des GDG) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Misshandelt, missbraucht, verhungert, verwahrlost oder vernachlässigt: Berichte über dieses Leid, das Eltern ihren Kindern antun, häufen sich.
Meldungen über Kinder, die aus Hunger die Tapete ihres Kinderzimmers essen oder sich zuletzt von den eigenen Haaren ernähren, sind es, die uns hierbei immer wieder aufschrecken lassen.
Ist das Martyrium der siebenjährigen Jessica aus Hamburg eine so seltene Ausnahme, die nur durch eine Verkettung von unglücklichen Umständen dazu geführt hat, dass niemand rechtzeitig eingreifen konnte?
Haben gesellschaftliche und soziale Kontrollmechanismen von Verwandten, Nachbarn und staatlichen Institutionen so versagt, dass das Schicksal schutzbedürftiger Kinder von allen unbemerkt bleibt?
Grundsätzlich sind solche Fälle eine krasse Ausnahme.
Wir können – allen Berichten zum Trotz – davon ausgehen, dass gut 99% der Eltern ihre Kinder lieben und alles unternehmen würden, um ihren Kindern das Beste fürs Leben mitzugeben und Gefahren abzuwenden.
Was ist aber mit den wenigen, die – aus Überforderung, Unwissen, psychischer Erkrankung, weil das Kind nicht gewollt oder vom neuen Partner als lästig empfunden wird – diesen Schutz nicht geben können oder wollen?
Welchen Schutz können wir diesen Kindern geben? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Bereits heute gibt es verschiedenste Angebote, um präventiv bei ersten Anzeichen von Verwahrlosung der Kinder und/oder Überforderung der Eltern zu korrigierend einzuschreiten.
Eltern, die nicht in der Lage sind, sich auf ihr Kind einzustellen und durch Gewalt und Misshandlung auf ihr Kind reagieren, werden bereits heute vielfältige Hilfen angeboten:
• Hebammen arbeiten eng mit Kinderärzten zusammen, so dass gemeinsam in den ersten Wochen und Monaten, auf Fehlentwicklungen reagiert werden kann. • Krankenhäuser fragen bereits bei der Entlassung nach der Entbindung nach der betreuenden Hebamme und dem Kinderarzt, um eine lückenlose Informationskette zu garantieren. • Broschüren, wie „Vorsicht zerbrechlich“ und andere, die von Kinderärzten, Krankenkassen und von Land und Kommune überreicht werden, informieren über vielfältige Hilfsangebote, geben Tipps und Anregungen. • Hilfen, wie die bei sog. „Schreikindern“ oder durch Vereine, wie die von „wellcome“ werden den Eltern mittlerweile flächendeckend angeboten.
Was ist aber, wenn diese vielfältigen Hilfsangebote nicht gelesen, ignoriert oder einfach aus Scham davor, dass man als Eltern versagt hat, nicht angenommen werden?
Wenn Eltern weder kostenfreie Vorsorgeuntersuchungen noch Impftermine wahrnehmen, dann greifen viele dieser Angebote nicht mehr und das engmaschige Netz an Hilfsangeboten erweist sich schnell als löchrig.
Dass Misshandlungsfälle, wie sie derzeit gerade in Husum vor Gericht verhandelt werden, durch engagierte Kinderärzte rechtzeitig erkannt und aufgedeckt werden können, sind bei solchen Eltern dann eher selten.
Welche Instrumente haben wir, um rechtzeitig einzugreifen – und ist es gerechtfertigt, dass der Staat für eine kleine Zahl von Eltern eine weitere Überwachungsinstanz schafft, um zumindest alle Möglichkeiten auszuschöpfen?
Letztlich geht es deshalb immer um die Abwägung zwischen Kindeswohl und Elternrecht.
Zur Erinnerung: Bereits in den 70ern des letzten Jahrhunderts wurde eine ähnliche Diskussion geführt, als es darum ging, die bis dahin bestehende Impfpflicht von Kindern in eine Impfempfehlung umzuwandeln. Man hat sich damals sich für die Entscheidungsfreiheit der Eltern entschieden.
Umso wichtiger ist jetzt die Frage zu diskutieren, ob es sinnvoll ist, diese Entscheidungsfreiheit für alle Eltern zurückzudrängen, um Kinder vor der Erziehungsohnmacht und Gewalt einzelner Eltern zu schützen?
Dabei müssen wir uns in der Entscheidung auch bewusst sein, dass dies nicht auf einen Alibi-Aktionismus hinausläuft, der Abhilfe dort schaffen soll, was tagtäglich an Kindern versäumt wird. Der von Bündnis90/Die Grünen vorgelegte Antrag nimmt eine solche Abwägung vor. Unterstützt durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes wird eine sehr umfassende Gewichtung zwischen Elternrecht und der Wahrung des Kindeswohls vorgenommen und sich zugunsten des Kindeswohls ausgesprochen. Dabei kommen die Antragsteller zu einer praxisorientierten Umsetzungslösung, die zum einen das Elternrecht mitberücksichtigt, andererseits einen so gering wie möglichen staatlichen Eingriff vorsieht.
Dieser Vorschlag schließt gerade die Gefahr eines blinden Aktionismus aus. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Von allen Vorschlägen, die derzeit zur Einführung eines Frühwarnsystems gemacht werden, versprechen deshalb der vorgelegte Antrag und der ausgearbeitete Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes eine einfache, auf vorhandene Strukturen aufbauende Lösung.
Statt auf eine Bundesratsinitiative zu bauen, die eine umfassende Pflichtuntersuchungsreihe vorsieht, wie es Überlegungen aus dem Saarland und Hamburg vorsehen, vertraut dieser Antrag erst einmal darauf, die eigene Länderkompetenz auszuschöpfen. Das ist nicht nur ein interessanter Ansatz, sondern auch pragmatisch gedacht. Im Gegensatz zu den Überlegungen unserer Bundesfamilienministerin wird gerade nicht erst einmal in einzelnen Pilotprojekten Erfahrungen gesammelt. Dafür sind wir in Schleswig-Holstein mit den bereits vorhandenen Angeboten wesentlich weiter.
Vielmehr hat dieser Gesetzentwurf den Charme, dass alle Eltern zu einem bestimmten Zeitpunkt einen sanften Schubs erhalten, ihr Kind bei einem Kinderarzt vorzustellen. Drei Viertel der Eltern machen das sowieso. Für sie ändert sich also nichts oder nur so viel, dass sie den entsprechenden Vermerk aus dem Kinderuntersuchungsheft vorlegen müssen. Für die meisten Eltern des restlichen Viertels dient der Hinweis durch das Gesundheitsamt, die U7-Untersuchung vornehmen zu lassen, lediglich als Terminerinnerung. Übrig bleiben die Eltern, denen durch eine aufsuchende Fürsorge des Staates mehr Aufmerksamkeit zuteil werden sollte.
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass Kinder- und Jugendärzte weiterhin als Vertrauenspersonen und nicht als Vollzugsbeamte des Staates agieren können, die womöglich auch noch gesellschaftliche Fehler ausbügeln müssen.
Damit wird das Arzt – Patientenverhältnis gerade nicht tangiert und oder durch einen Wust von Bürokratie unterlaufen.
Gleichzeitig werden gerade die Eltern herausgefiltert, bei denen sich ein genauerer Blick auf die Verhältnisse lohnen könnte. Was geschieht aber, wenn körperliche und geistige Defizite bei Kindern erkannt worden sind?
Im Fall der damals einjährigen Zwillinge aus Husum, ist neben den körperlichen Beeinträchtigungen auch ein Entwicklungsrückstand von 5 bis 6 Monaten attestiert worden. Aus dem Gesetzentwurf wird nicht ganz deutlich, was die Behörde mit den Informationen macht, die sie aus dem Erhebungsbogen zur U7 herausgelesen hat. Vor allem, ob die Behörde überhaupt ausreichende Informationen aus dem Erhebungsbogen entnehmen kann, um Defizite nicht nur zu erkennen, sondern auch um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Diese Problematik sollte im Rahmen der Beratung und der Anhörung noch weiter vertieft werden. Darüber hinaus ist noch nicht ganz geklärt, in welchem Umfang trotz des einfachen Verfahrens weitere Verwaltungstätigkeiten auf die Kommunen zukommen. Dass die Etablierung eines Frühwarnsystems nur ein erster Schritt sein kann, muss uns allen klar sein. Ein erster konkreter und diskussionswürdiger Vorschlag hierfür liegt jetzt auf dem Tisch.
Ein weiterer Schritt muss dann sein, gemeinsam mit den Kommunen Lösungswege zu einer neuen Form von Prävention zu entwickeln, um gerade die Problemfamilien besser zu erreichen.
Der Kinder- und Jugendaktionsplan könnte hierbei ein erster Ansatz sein.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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