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Klaus Müller zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort Claudia Jacob Landeshaus TOP 12 – Ablehnung der EU-Richtlinie über Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dienstleistungen im Binnenmarkt Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 039.06 / 26.01.06Kein Sozial- und Umweltdumping durch EU-DienstleistungsrichtlinieDie EU-Kommission hat am 13. Januar 2004 einen Vorschlag für eine EU-Richtlinie über „Dienstleistungen im Binnenmarkt“ vorgelegt. Das Europäische Parlament wird Mitte Februar die erste Lesung des Richtlinienentwurfes abschließen. Der Landtag und sein Wirtschaftsausschuss haben im Januar 2005 die Ablehnung des EU-Entwurfes be- schlossen. Dies wird heute im Landtag bestätigt, denn wir haben gemeinsam große Sor- ge vor einer Annahme einer im Wesentlichen unveränderten Richtlinie.Die Beschäftigungschancen eines einheitlichen EU-Binnenmarktes für Dienstleistungen sollen genutzt werden, ohne nationale Standards zu gefährden. Deshalb muss das Her- kunftslandprinzip so gefasst werden, dass es allein bei dem Marktzugang zur Anwen- dung kommt.Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen muss zwischen dem Zugang zu den Märk- ten der Mitgliedstaaten und der konkreten Ausübung einer Dienstleistung unterschieden werden. Als zentrales Prinzip muss gelten: Für den Zugang gelten die Regeln des Her- kunftslandes, für die Ausübung diejenigen des Ziellandes.Die Dienstleistungsrichtlinie darf dem Ziel einer Angleichung von Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards auf hohem Niveau nicht zuwiderlaufen. Die Regelungen müssen derart ausgestaltet werden, dass ein Dumping nach unten zwischen den Mit- gliedstaaten vermieden wird.Die berechtigten Schutzbelange, die durch den Richtlinienentwurf u.a. bei Ökologie und Verbraucherschutz in Frage gestellt werden, müssen gewahrt bleiben. 1/2 Die in einem Mitgliedsstaat erbrachten Dienstleistungen müssen die dortigen gesetzli- chen Verbraucher- und Umweltschutzvorschriften erfüllen und den Interessen der Verb- raucherInnen auf Transparenz, Information und Vergleichbarkeit der Dienstleistungs- märkte gerecht werden. Einer aktiven Verbraucherpolitik und dem Verbrauchervertrauen muss bei der Herstellung eines gemeinsamen Binnenmarktes für Dienstleistungen eine besondere Bedeutung zukommen.Der Anwendungsbereich der Richtlinie muss strikt auf kommerzielle Dienstleistungen be- grenzt werden. Die Mitgliedstaaten müssen für sich die Möglichkeit behalten, Leistungen der Daseinsvorsorge in eigener Verantwortung zu regeln und Ausgleichszahlungen für die Übernahme von Gemeinwohlverpflichtungen zu leisten.Die Dienstleistungsrichtlinie sollte weder Entgelte, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz des Ziellandes, einschließlich der nationalen Tarifvereinbarungen, noch die Anwendung der Entsenderichtlinie beeinträchtigen. Solange das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht für alle Branchen gilt, muss sichergestellt sein, dass bei grenzüberschreitender Leiharbeit diejenigen Bestimmungen Anwendung finden, die für ArbeitnehmerInnen des Ziellandes gelten.Um die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Bestimmungen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit in der Praxis gewährleisten zu können, muss ein Mindestmaß nationaler Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten in den Staaten der Erbringung einer Dienst- leistung gewährleistet sein.Für entsandte Arbeitskräfte aus Drittstaaten muss zumindest die Anmeldung bei den zu- ständigen nationalen Stellen des Ziellandes gewährleistet sein.Warum ist diese Richtlinie von besonderer Brisanz? Anders als in ihrer bisherigen Bin- nenmarktpolitik geht die Europäische Kommission mit ihrem Richtlinienvorschlag nicht mehr den Weg, in einzelnen Dienstleistungsbereichen eine weitgehende Harmonisierung des materiellen Rechts in den Mitgliedstaaten zu erreichen und anschließend eine bran- chenbezogene Richtlinie zu erlassen.Die Dienstleistungsrichtlinie soll stattdessen einen Rechtsrahmen für eine große Band- breite sehr unterschiedlicher Dienstleistungen bilden, unabhängig vom jeweiligen Stand der Rechtsharmonisierung in diesem Bereich. Betroffen wären grundsätzlich alle gegen Entgelt erbrachten Dienstleistungen.Deshalb müssen wir heute im Landtag ein möglichst breites Bündnis schließen für eine sozial- und umweltverträgliche Fassung des „Herkunftslandprinzips“. ***