Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Peter Lehnert zu TOP 15: Grundsätzliche Frage des Einsatzes elektronischer Fußfesseln ideologiefrei diskutieren
Nr. 31/06 26. Januar 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Peter Lehnert zu TOP 15: Grundsätzliche Frage des Einsatzes elektronischer Fußfes- seln ideologiefrei diskutieren Der Antrag der FDP-Fraktion zum Einsatz elektronischer Fußfesseln gibt uns heute die Gelegenheit, in dieser Debatte die unterschiedlichen Argumente zum Einsatz e- lektronischer Fußfesseln erneut auszutauschen.Bei dieser Diskussion dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren, welche staatlichen Maßnahmen den berechtigten Bedürfnissen in unserem Land dienen und natürlich rechtsstaatlichen Erfordernissen entsprechen. Dabei können wir erfreulicherweise auf Erfahrungen zurückgreifen, die in den vergangenen fünf Jahren mit dem Instru- ment der elektronischen Fußfessel in Hessen gemacht worden sind.Vor fünf Jahren hat die damalige Landesregierung in Hessen, übrigens auch unter Mitwirkung der FDP, diese rechtliche Möglichkeit geschaffen. In der Zwischenzeit haben 244 Menschen diese Fessel getragen und zwar zu mehr als 90 % ohne Zwischenfälle. Aktuell denkt die Landesregierung darüber nach, den Ein- satz der Fessel gegen so genannte Stalker einzuführen, die damit von ihren schwe- ren Belästigungen abgehalten werden könnten.Die gemachten positiven Erfahrungen in der Praxis führen in Hessen zur Ausweitung des Einsatzes. Bislang werden insbesondere Straftäter überwacht, ob sie ihre Be- währungsauflagen einhalten und in einigen Fällen wird mit der Auflage, die elektroni- sche Fessel zu tragen, auch die Untersuchungshaft unterlassen.Dass sich auch die FDP in dieser Frage zu bewegen scheint, wird durch die Formu- lierung des Antrages deutlich, indem ausdrücklich nur die Einführung der elektroni- schen Fußfessel zur Überwachung so genannter „Hassprediger“ als nicht geeignetes Mittel zur Bekämpfung von Extremismus angesehen wird.Das gibt uns zumindest die Hoffnung, die grundsätzliche Frage des Einsatzes von elektronischen Fußfesseln in Zukunft ideologiefreier diskutieren zu können.Die Frage, ob die Einführung einer elektronischen Fußfessel für „Hassprediger“ grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein kann, den Überwachungs- und Kontrollauf- wand bei diesen Personen zu verringern, sollte vorurteilsfrei geprüft werden. In diesem Zusammenhang hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzender der SPD- Bundestagsfraktion Fritz Rudolf Körper auf eine Überprüfung des Zuwanderungsge- setzes - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - verwiesen, erst im Zuge der Evaluation werde sich herausstellen, ob es weiteren Regelungsbedarf in dieser Frage gebe.Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass immer wieder „Hassprediger“, gewaltbereite Islamisten und deren Terrorhelfer einfach untertauchen. Zusätzlich entstehen durch deren hohe Mobilität Gefährdungen für die Sicherheit in unserem Land. Nach unse- rer Auffassung muss der Staat dieser Bedrohung entgegentreten mit allen Mitteln, die rechtsstaatlich möglich sind.Ich glaube, in diesem Zusammenhang muss auch noch einmal deutlich gemacht werden, dass es sich bei der angedachten elektronischen Fußfessel für „Hasspredi- ger“ um ein sehr viel milderes rechtsstaatliches Mittel handelt, als die vom früheren Innenminister der rot-grünen Bundesregierung Otto Schily (SPD) vorgeschlagene Sicherungshaft.Deshalb sollten wir die gesamte Problematik noch einmal im zuständigen Innen- und Rechtsausschuss beraten. Daher beantrage ich die Überweisung des FDP-Antrages in diesen Ausschuss.