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Konrad Nabel zu TOP 24: Viele Fragen bleiben offen - Rechtssicherheit geht vor Schnelligkeit
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 26.01.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 24 – Ausweisung von Vogelschutzgebieten auf Eiderstedt (Drucksache 16/520)Konrad Nabel:Viele Fragen bleiben offen - Rechtssicherheit geht vor SchnelligkeitDie SPD-Fraktion habe sich im Sommer 2004 erfolgreich dafür eingesetzt, die ur- sprünglich geplante Gebietskulisse auf Eiderstedt um 4.800 ha auf 19.800 ha zu redu- zieren, führt Konrad Nabel in seiner Rede aus, und auch von unabhängiger Seite wur- de versichert, dass eine weitere Reduzierung nicht möglich sei und von der EU nicht akzeptiert werden würde. „Dabei war es immer unser Ziel, nicht über das von der EU rechtlich Geforderte hinaus zu melden“, so Nabel. „Vor diesem Hintergrund haben wir auch nach einigen Erläuterungen des Landwirtschaftsministers weiterhin erheblichen Informationsbedarf zur nunmehr vorgeschlagenen kleinteiligen, nicht zusammenhän- genden Gebietskulisse“, sagt Konrad Nabel und formuliert dazu einige konkrete Fra- gen.Die Rede im Wortlaut:Als wir zuletzt im September 2005 hier im Landtag über das europäische Netz Natu- ra2000 diskutierten, habe ich unter anderem ausgeführt: „Über die Verpflichtung, zu- nächst anhand naturschutzfachlicher Bewertungen und unter Beteiligung aller Betrof- fener Gebiete für das kohärente Netz Natura2000, insbesondere Schutzgebiete nach FFH- und Vogelschutzkriterien zu sondieren, sie einzurichten und dauerhaft zu si- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-chern, brauchen wir heute nicht mehr zu diskutieren; sie gilt und wurde von der Lan- desregierung in der Vergangenheit erfüllt.” So ganz falsch konnte diese Feststellung nicht gewesen sein, denn ich bekam wäh- rend und nach meiner Rede ausweislich des Protokolls von vielen Seiten des Hauses Beifall.Diese Feststellung führt heute aber zu einem Konflikt, denn seit letzter Woche liegt für die Halbinsel Eiderstedt eine neue Gebietskulisse auf dem Tisch, die sich funda- mental von der unterscheidet, die in der letzten Wahlperiode entwickelt wurde und für die ich mich - genau wie meine KollegInnen - seinerzeit massiv eingesetzt habe. Das gleiche gilt im Übrigen für das ETS-Gebiet, aber darüber können wir noch nicht ernst- haft beraten, weil eine neue Gebietskulisse noch nicht vorliegt.Wenn die oben genannte Verpflichtung gilt, dann müssen die angelegten Kriterien, die darauf aufbauenden Abwägungen und die Ergebnisse sich an den EU-Vorgaben ori- entieren und gerichtsfest sein. Wir können uns keine Planungsunsicherheit und möglicherweise Strafverfahren der EU wegen unzureichender Ausweisung von Natu- ra2000-Gebieten leisten.Dies galt für uns übrigens auch bei der unter der rot-grünen Landesregierung eingelei- teten Ausweisung eines weit größeren Vogelschutzgebietes auf Eiderstedt. Dabei war es immer unser Ziel, nicht über das von der EU rechtlich Geforderte hinaus zu melden. So hat sich die SPD-Fraktion im Sommer 2004 erfolgreich dafür eingesetzt, die ursprünglich geplante Gebietskulisse auf Eiderstedt um 4.800 ha auf 19.800 ha zu reduzieren. Nach Prüfung aller naturschutzrechtlicher Kriterien wurde uns - auch von unabhängiger Seite - versichert, dass eine weitere Reduzierung nicht möglich sei und von der EU nicht akzeptiert werden würde. -3-Vor diesem Hintergrund haben wir auch nach einigen Erläuterungen des Landwirt- schaftsministers weiterhin erheblichen Informationsbedarf zur nunmehr vorgeschla- genen kleinteiligen, nicht zusammenhängenden Gebietskulisse mit drei in sich selbst ebenfalls nicht geschlossenen Bestandteilen auf zusammen nur noch ca. 2.800 ha.Die für mich vor einer endgültigen Positionierung zum neuen Gebietsvorschlag zu klä- renden Fragen möchte ich Ihnen im Folgenden skizzieren. Ich will Ihnen aber nicht vorenthalten, dass wir heute Mittag durch Minister von Boetticher über die Ergebnisse einer von ihm im Auftrag gegebenen rechtsgutachterlichen Expertise zur Frage, ob Ei- derstedt zwingend als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung zu betrachten ist, infor- miert wurden. Daraus ergeben sich Teilaspekte für die Beantwortung meiner folgenden Fragen.Hauptargument des Landwirtschaftsministers zur deutlichen Reduzierung der Gebiets- kulisse auf Eiderstedt ist die - neue - Einschätzung, Eiderstedt erfülle nicht die Kri- terien eines Feuchtgebiets internationaler Bedeutung nach der Ramsar- Konvention, was im deutlichen Gegensatz zum noch gültigen Kurzgutachten des LA- NU zu Eiderstedt (Nr. 1618-401) steht. Als Konsequenz dieser Neubewertung sieht der vom Landwirtschaftsminister eingesetzte Arbeitskreis lediglich die Trauerseeschwalbe als schützenswerte prioritäre Art in den drei Gebieten (Fläche 2.500 ha). Meine Frage: Welche neuen Erkenntnisse haben das MLUR bewogen, die Einstufung Eiderstedts als Feuchtgebiet internationaler Bedeutung fundamental neu zu ändern?Bei allen bisherigen Natura2000-Gebieten wurde das LANU als wissenschaftliche Fachbehörde beteiligt. Laut Auskunft des MLUR ist bei der neuen Gebietskulisse eine Beteiligung des LANU - außer zu wenigen ornithologischen Fachfragen auf "kleinem Dienstweg" - für nicht erforderlich gehalten worden, da nur eine neue rechtliche Bewer- tung vorgenommen worden sei. -4-Meine zweite Frage: Liegt ein neues naturschutzfachliches Gutachten des LANU zur neuen Gebietskulisse für Eiderstedt vor, wenn nein, warum wurde darauf verzich- tet?In dem in der Region eingesetzten Arbeitskreis waren neben Vertretern des Kreises Nordfriesland (Landrat als Moderator) lediglich Vertreter einiger Grundeigentümer, Mitarbeiter des MLUR und des Kölner Büros für Faunistik (KBfF) vertreten. Dieses Bü- ro hatte bereits im Anhörungsverfahren zum Gebietsvorschlag 1618-401 "Eiderstedt" ein Gutachten vorgelegt, das von dem damaligen MUNL im Mai 2004 als "fachlich mangelhaft" kritisiert wurde. Die im heutigen Vorschlag stark reduzierte Gebietskulisse und die Beschränkung auf die Trauerseeschwalbe weist große Übereinstimmung zum damaligen Gutachten des KBfF auf. Meine Frage dazu: Sind die vom damaligen MUNL im Mai 2004 kritisierten fachlichen Mängel des Gutachtens des KBfF ausgeräumt worden, und in welchem Umfang sind fachliche Bewertungen des KBfF in den Vorschlag für die neue Gebietskulisse auf Eiderstedt eingeflossen?Von verschiedenen Gutachtern wird darauf verwiesen, dass ein Gebiet dann als IBA- Gebiet gilt, wenn es regelmäßig 1% der Individuen einer Population, einer Art oder Un- terart von Wasser- oder Watvögeln beherbergt. Da dieses so genannte 1%-Kriterium auf Eiderstedt regelmäßig von Nonnengans und Goldregenpfeifer erreicht oder über- troffen werde, erfülle Eiderstedt eindeutig die Kriterien eines IBA-Gebiets und ist auch auf der deutschen IBA-Liste enthalten. Unabhängig von der geomorphologischen Ein- ordnung von Eiderstedt als Feuchtgebiet nach der Ramsar-Konvention bestehe somit aufgrund des 1%-Kriteriums die Verpflichtung, es als Vogelschutzgebiet im Sinne eines Feuchtgebiets internationaler Bedeutung zu melden. Dies hat im übrigen auch die EU-Kommission im Schreiben vom 2.4.2003 an die Bundesrepublik betont und ex- plizit die Nichtmeldung von Eiderstedt u.a. wegen des hohen Bestandes an Ufer- schnepfen und Kiebitzen gerügt. -5-Hierzu die Frage: Besteht die Verpflichtung, Eiderstedt aufgrund der hohen Population von Wat- und Wasservögeln als IBA-Gebiet einzustufen und nach Art. 4, Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie zu schützen?Das MLUR hat erklärt, das bestehende Konzept zur Auswahl "Besonderer Schutzge- biete" und die naturschutzfachlichen Grundlagen seien auch bei der neuen Ge- bietsauswahl auf Eiderstedt anzuwenden. Das Konzept ist u.a. in Drucksache 15/3112 ausgeführt. Hiernach sind die Gebietskulissen gemäß "Fünferliste" erstellt worden, wonach für jede der in SH in Frage kommenden 48 Arten die fünf zahlen- und flä- chenmäßig geeignetsten Gebiete ausgewählt wurden. Eiderstedt war stets unzwei- felhaft eines dieser Gebiete für Kiebitz, Uferschnepfe, Goldregenpfeifer, Trauer- seeschwalbe und Nonnengans. Frage: Erfüllt der neue Gebietsvorschlag die Anforderungen des bestehenden Konzep- tes zur Auswahl von Schutzgebieten im Sinne der TOP 5?Die uns vorgelegte Karte zeigt für Eiderstedt drei nicht zusammenhängende "Teilge- biete" (Westerhever, Poppenbüll und Kotzenbüll) als Vorschlag für Vogelschutzgebie- te. Sie weisen in sich "weiße Flecken" auf und wurden nach Auskunft des MLUR um freiwillig angebotene und geeignete Flächen von Landwirten ergänzt. Frage: Wird durch diese Art der Ausweisung von drei getrennten und in sich nicht geschlossenen Vogelschutzgebieten der Aufbau eines kohärenten Natura2000- Netzes auch auf Eiderstedt erfüllt?Wir wissen, dass Gerichte bei Klagen z.B. gegen Verkehrsprojekte in betroffenen Ge- bieten prüfen, ob trotz fehlender Meldung die Eigenschaft eines faktischen Vogel- schutzgebietes vorliegt. Frage: Wie wirkt sich die stark reduzierte Gebietskulisse auf die Einstufung Ei- derstedts als faktisches Vogelschutzgebiet aus, könnten Klagen aufgrund dieses Status z.B. gegen den geplanten Ausbau der B5 erfolgreich sein? -6-Erst wenn diese Fragen klar beantwortet sind, kann ich mich abschließend zum neuen Gebietsvorschlag des Landwirtschaftsministeriums positionieren. Hierzu haben wir - wie bereits einmal in der letzten Wahlperiode - auch den wissenschaftlichen Dienst gebeten, zu den relevanten EU-Vorgaben in Bezug auf die Gebietskulisse auf Ei- derstedt juristisch Stellung zu beziehen.Wir stehen zu unserer politischen Verantwortung für den Naturschutz und die Menschen auf Eiderstedt. Gerade in den letzten Tagen haben uns zahlreiche Briefe und Emails aus der Region erreicht, die deutlich machen, dass das bisher geplante Vogelschutzgebiet in weiten Teilen der Bevölkerung inzwischen erheblich an Akzep- tanz gewonnen hat und auch als Chance für viele Landwirte und den Tourismus vor Ort verstanden wird. Dabei ist die Rede von 80 - 100 Landwirten, die zum Vertragsna- turschutz bereit sind. Daraus wird auch deutlich, dass die Interessengemeinschaft "Rettet Eiderstedt" keinen Alleinvertretungsanspruch für Eiderstedt hat.Wir sind aufgerufen, gemeinsam für den Vogelschutz und die Menschen auf Eiderstedt eine zukunftsfähige Lösung zu finden. Diese Entscheidung sollte nicht in erster Linie schnell erfolgen und dann im weiteren Verlauf den Gerichten anvertraut werden. Die Diskussion um eine naturschutzfachlich sichere Gebietskulisse muss auf breiterer E- bene - auch mit den Naturschutzverbänden - und mit der erforderlichen Gründlichkeit fortgesetzt werden.