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Heike Franzen zu TOP 34: Bürgernahe und zeitnahe Hilfeleistungen für Behinderte längst überfällig
Nr. 40/06 27. Januar 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Heike Franzen zu TOP 34: Bürgernahe und zeitnahe Hilfeleistungen für Behinderte längst überfälligZunächst einmal möchte ich der Landesregierung für diesen sachlichen und offenen Bericht danken.Mit der Einrichtung von Servicestellen sollte eine sinnvolle Anlaufstelle geschaffen werden, um Menschen mit Behinderungen Hilfeleistungen aus einer Hand bieten zu können.Servicestellen sollen bessere Voraussetzungen schaffen, um medizinische, berufli- che und soziale Teilhabeleistungen zeitnah und wirkungsvoll zu erbringen. Auftrag der Servicestellen ist es, die Leistungen des Rehabilitationssystems entsprechend dem Bedarf des einzelnen zu koordinieren, Teilhabeleistungen aus „einem Guss“ zu erbringen und somit den gesamten Bereich der Rehabilitation und der Teilhabe bür- gernah und möglichst zügig ohne lange Wartefristen zu gestalten.Vor dem Hintergrund des Zuständigkeitsdschungels in diesem Bereich ist diese Ein- richtung sinnvoll und nur zu begrüßen. Seit 2003 gibt es in Schleswig-Holstein 18 dieser gemeinsamen Servicestellen.Barrierefreiheit ist für Menschen mit Behinderungen das A & O im Leben und daher ist es sehr erfreulich, dass man dem vorliegenden Bericht entnehmen kann, dass inzwischen alle Servicestellen im Land barrierefrei zu erreichen sind. Eine Grundvor- aussetzung, um die Hilfeleistungen der Servicestellen überhaupt in Anspruch neh- men zu können.Darüber hinaus gibt es noch viel zu tun, wenn die Servicestellen ihrer Aufgabe ge- recht werden wollen.Die Ergebnisse nach dreijähriger Tätigkeit sind eher ernüchternd als zukunftswei- send. Schaut man sich die Anzahl der Beratungen an, so muss man feststellen, dass die einzelnen Servicestellen in höchst unterschiedlicher Art in Anspruch genommen werden. Von null Beratungen in Schleswig bis zu 133 Beratungen in Rendsburg. Da nicht da- von auszugehen ist, dass sich in Schleswig keine Menschen mit Behinderungen be- finden, muss es andere Gründe geben, warum Servicestellen so unterschiedlich an- genommen werden. Einer der Kritikpunkte der Behindertenverbände ist der Zweifel an der Kompetenz der Mitarbeiter.Den jeweiligen individuellen Rehabilitationsbedarf einschätzen und entsprechen zu können, setzt eine umfassende Ausbildung und Vernetzung der Beratenden voraus, ebenso wie eine umfängliche Kooperation der Rehabilitationsträger. Diese Voraus- setzungen scheinen an den unterschiedlichen Standorten in unterschiedlicher Weise vorhanden zu sein.Hier sieht die Landesregierung Handlungsbedarf und will an die federführende Deut- sche Rentenversicherung Nord herantreten, damit dort Kooperationsvereinbarungen entwickelt werden und die Träger sind aufgefordert, solche Vereinbarungen verbind- lich abzuschließen.Ebenso will die Landesregierung die Rehabilitationsträger bitten, sich im Rahmen ihrer Selbstverwaltung weiterhin um die Vernetzung und die Kooperation der Servi- cestellen zu bemühen. Dabei soll es insbesondere• die Bürgerberatungsstellen und das Fachwissen der Behindertenorganisation stärker einbezogen werden,• die Arbeit der Servicestellen mit anderen Beratungsangeboten verknüpft werden,• die fachliche Kompetenz aller Rehabilitationsträger in die Servicestellen einbezo- gen werden,• Sprechtage unter Einbeziehung aller Rehabilitationsträger organisiert werden• und die Kontakte zu den betroffenen Verbänden verstärkt werden.Dieses Vorgehen ist zu begrüßen und wird von der CDU-Landtagsfraktion ausdrück- lich unterstützt. Dennoch bleibt zu hinterfragen, wo die Gründe für die unterschiedli- che Inanspruchnahme der Servicestellen liegen.Ist es die mangelnde Kenntnis über das Vorhandensein der Servicestellen? Oder vielleicht die Scheu der Menschen, diese Stellen aufzusuchen? Mangelt es tatsäch- lich an der Kompetenz der Mitarbeiter? Wie hoch ist das Interesse der Rehabilitati- onsträger am Vorhalten von Servicestellen? Der Bericht sieht vor, diese Frage bun- desweit zu evaluieren und zu einem Schwerpunkt des Berichtes der Rehabilitations- träger nach § 24 SGB IX zu machen. Der nächste Bericht ist für 2007 vorgesehen.Ich schlage vor, im Rahmen des behindertenpolitischen Gesamtkonzeptes diese Fragen gleich mitzuklären, um längst überfällige Hilfeleistungen aus einer Hand bür- gernah und zeitnah in Schleswig-Holstein anbieten zu können.Für die weitere Beratung beantrage ich für die CDU-Fraktion die Überweisung des Berichtes in den Sozialausschuss.