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27.01.06 , 12:52 Uhr
FDP

Heiner Garg: Zielsetzung des Gesetzgebers bis heute nicht erreicht

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 035/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 27. Januar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Soziales/Menschen mit Behinderungen/SGB IX
Heiner Garg: Zielsetzung des Gesetzgebers bis heute nicht erreicht In seinem Redebeitrag zu TOP 34 (Gemeinsame Servicestellen gemäß SGB IX) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Mit der Einrichtung gemeinsamer Servicestellen nach § 23 SGB IX sollten die für die Betroffenen unübersichtlichen Strukturen und Hilfsangebote vereinheitlicht und durch eine bessere Kooperation der einzelnen Leistungsträger das bestehende System optimiert werden.
Erwartet wurde die Hilfeleistung aus einer Hand. Erhofft wurden kurze Wege und bessere Erreichbarkeit. Durch eine zentrale Anlaufstelle sollten Ratsuchende einfache, schnelle und konkrete Hilfe bekommen und ihnen dadurch ein selbstbestimmtes Leben und die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden.
So die Zielsetzung des Gesetzgebers.
Gut drei Jahre nach in Kraft treten des SGB IX entpuppen sich gerade diese Servicestellen in der Praxis als große Enttäuschung. Das liegt nicht an den sehr motivierten Mitarbeitern in den Servicestellen.
Vielmehr führten organisatorische und bauliche Probleme zunächst dazu, dass die gemeinsamen Servicestellen zu wenig bekannt und durch unregelmäßige und unterschiedliche Öffnungszeiten schlecht erreichbar waren.
So ist es nicht verwunderlich, dass nicht einmal der Postbote die Beratungsstelle kannte, wie wir im Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nachlesen können.
Zwar wurde der Zugang zu den Servicestellen mittlerweile barrierefrei gestaltet und entsprechend ausgeschildert, doch sprechen solche Anlaufschwierigkeiten nicht unbedingt dafür, dass man sich zuvor vor
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ort Gedanken über die Zielgruppe gemacht hatte, die angesprochen werden sollte.
Im durchaus kritischen Bericht der Landesregierung werden zudem Probleme, wie fehlendes Personal, sowie die fehlende Kooperation und Koordination zwischen den Trägern genannt. Somit werden im vorgelegten Bericht die von der Bürgerbeauftragten und vom Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen aufgezeigten Probleme durch die Landesregierung bestätigt. Hier haben wir den klassischen Fall, dass vom Gesetzgeber ein bestimmtes Ziel gewollt wird – dieses aber in der praktischen Umsetzung an Widrigkeiten zu scheitern droht. Zwar steht im Wesentlichen mittlerweile der organisatorische Rahmen, doch gibt es im Alltag immer noch zu viele Reibungsverluste, um konkret kundenorientiert zu arbeiten.
Da darf man sich nicht wundern, wenn in den letzten drei Jahren in allen schleswig-holsteinischen Servicestellen lediglich 927 Ratsuchende betreut worden sind. Schlimmer noch, fast ein Viertel der Beratungsstellen haben lediglich 5 Beratungsfälle im Jahr vorzuweisen. Einer der Gründe ist, dass sich die Ratsuchenden lieber an für sie bekannte Auskunftstellen wenden.
Warum aber ist das so? Ein Grund dafür ist, dass die Betroffenen bei speziellen Fragen keine ausreichende oder befriedigende Antwort erhalten haben, da zwar Hilfe „aus einer Hand“ angeboten wird - nicht aber die „unter einem Dach“. Zu oft mussten die Mitarbeiter der Beratungsstellen vor Ort Betroffene vertrösten, da der dafür zuständige Spezialist gerade nicht vor Ort ist und somit Anfragen nicht sofort oder befriedigend beantwortet werden konnten. Man kann es den Ratsuchenden dann nicht verdenken, dass sie sich lieber an bereits bekannte Beratungsstellen der einzelnen Rehabilitationsträger und Behindertenorganisationen wenden, zumal diese in der Beratung auf die mitunter besonderen Bedürfnisse von Blinden, Gehörlosen und Menschen mit geistigen Behinderungen eher eingehen können.
Der Bericht ist deshalb eine gute Problemanalyse und somit die Ausgangsbasis dafür, gemeinsam mit den Rehabilitationsträgern die Arbeit der gemeinsamen Servicestellen zu optimieren. Die von der Landesregierung selbst gesetzten Ziele zur künftigen Verbesserung der Beratungsleistungen sind hierbei ein guter Ansatz.
Dabei ist es gut zu wissen, dass sowohl die Bürgerbeauftragte als auch der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen diesen Prozess kritisch begleiten und dem Landtag regelmäßig über die Umsetzung berichten werden.
Die Ankündigung der Landesregierung, dafür zu werben, die Arbeit der Servicestellen einer bundesweiten Evaluierung zu unterziehen, ist zwar richtig – wichtiger ist aber, dass es in Schleswig-Holstein vor Ort läuft.
Hierzu haben wir aufgrund der ausführlichen Berichte durch die Bürgerbeauftragte und des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen bereits so viele Anhaltspunkte, dass gemeinsam mit allen Rehabilitationsträgern eine kundenorientierte Problemlösung erarbeitet werden kann.“
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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