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Wolfgang Baasch zu TOP 34: Konsequent unseren Weg der Teilhabe und der sozialen Integration gehen
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 27.01.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 34 - Gemeinsame Servicestellen gemäß SGB IX (Drucksachen 16/263neu und 16/494)Wolfgang Baasch:Konsequent unseren Weg der Teilhabe und der sozialen Integration gehenMit dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) soll der rechtzeitige und bedarfsgerechte Zugang zu Teilhabeleistungen gesichert werden. Für Menschen mit Behinderung soll die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht und die Selbstbestimmung und Gleichstellung gefördert werden.Ein wesentlicher Baustein im SGB IX zur Umsetzung dieser Ziele war die Einrichtung von Gemeinsamen Servicestellen. Sie sollten die Koordination der unterschiedlichen Leis- tungsträger und der Teilhabeleistungen durch wirksame Maßnahmen verbessern. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sollen behinderten oder von Behinderung be- drohten Menschen Träger übergreifend wirkungsvoll und wirtschaftlich gewährt werden. Dabei sollen die Gemeinsamen Servicestellen dazu beitragen, Zuständigkeitsfragen zu klären, im Antragsverfahren die Betroffenen unterstützen und bei schwierigen Abgren- zungsproblematiken zwischen den Rehabilitationsträgern vermittelnd helfen.Im Bericht der Bürgerbeauftragten für das Jahr 2004, den wir in den letzten Monaten im Landtag und auch vertiefend in den Ausschüssen beraten haben, wird sehr deutlich eine kritische Haltung zur Arbeit und Wirksamkeit der Gemeinsamen Servicestellen ein- genommen. Dort heißt es: „Mit Inkrafttreten des SGB IX sollten die gesetzlichen und strukturellen Voraussetzungen zu einer besseren Teilhabe von behinderten Menschen Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-am Leben und der Gesellschaft geschaffen werden. Bis jetzt ist nicht erkennbar, dass das tatsächliche Handeln der Servicestellen dazu beiträgt.“Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass die Landesregierung uns einen Bericht über die Tätigkeit der Gemeinsamen Servicestellen gem. SGB IX in Schleswig-Holstein vorgelegt hat. Neben diesem kurzen und auf Schleswig-Holstein bezogenen informativen Bericht der Landesregierung gibt es aber auch einen Bericht „Einrichtung und Arbeitsweise Gemein- samer Servicestellen für Rehabilitation“ vom Institut für Sozialforschung und Gesell- schaftspolitik aus dem Jahre 2004. Dieser fast 200 Seiten starke Bericht zeigt auf, welche Faktoren wirken müssen, damit die Gemeinsamen Servicestellen effektiv und erfolgreich für die Menschen mit Behinderung eintreten können.Dazu gehört die Zusammenarbeit und Kooperation der verschiedenen Rehabilitati- onsträger. Es gehört weiter die Schulung und die Zusammenarbeit der Rehabilitations- träger mit dem Landesbehindertenbeauftragten sowie den Behindertenverbänden dazu. Es wird weiter aufgelistet, dass eine gezielte Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der Servicestellen notwendig ist und wegen der Komplexität der Beratungen Teamar- beit und regelmäßige Fallbesprechungen die Qualität der Beratungen erhöhen. Aber auch ein einheitliches Aufgabenprofil aller Servicestellen in einer Region, d.h. für das Land Schleswig-Holstein, und eine Öffentlichkeitsarbeit, die den Bekanntheitsgrad der Servicestellen steigert, ist eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit.Mein Fazit aus dem Bericht der Landesregierung lautet: Information aus einer Hand für die Ratsuchenden und betroffenen Personen! Unterstützung bei der Lösung von Proble- men und Begleitung von Personen im Antragsverfahren! Dies sind wesentliche Aufgaben der Gemeinsamen Servicestellen, damit die Anspruchsberechtigten die für sie notwendi- gen Leistungen erhalten. -3-Mit dem Bericht über die Servicestellen nach dem Sozialgesetzbuch IX ist die Diskussion bei weitem nicht abgeschlossen. Wir sollten sie im Sozialausschuss fortsetzen und als Parlament das unsrige dazu beitragen, dass die Servicestellen zu einer wirksamen und effizienten Einrichtung der Unterstützung von Menschen mit Behinderung werden.Es bleibt dabei: Wir müssen mit unserer Politik dazu beitragen, Barrieren und Benachtei- ligungen abzubauen und soziale Ausgrenzung zu reduzieren und konsequent unseren Weg der Teilhabe und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung fortset- zen.