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01.02.06
13:28 Uhr
CDU

Sylvia Eisenberg : Im Rahmen der Schulgesetznovelle auch Kopftuchverbot regeln

Nr. 42/06 01. Februar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Bildungspolitik Sylvia Eisenberg : Im Rahmen der Schulgesetznovelle auch „Kopftuchverbot“ regeln
Zur erneuten Diskussion über die Frage, ob Lehrkräfte an schleswig-holsteinischen Schulen mit Kopftuch unterrichten dürfen, erklärt Sylvia Eisenberg, MdL: Lehrkräfte haben eine besondere Einflussmöglichkeit auf ihre Schülerinnen und Schüler. Sie unterliegen einer Vorbildfunktion. Das äußere Erscheinungsbild von Lehrkräften in der Schule darf, auch wenn es von einer Lehrkraft aus weltanschauli- chen oder religiösen Gründen gewählt wird, keine Zweifel an der Eignung der Lehr- kraft begründen, den Bildungsauftrag der Schule überzeugend vermitteln zu können. Dies gilt auch für im Rahmen ihrer Ausbildung tätige Lehrkräfte. Ausnahmen sollten aus unserer Sicht nur für Schulen in freier Trägerschaft und im Rahmen des Religi- onsunterrichts gelten. Schülerinnen und Schüler unterliegen auch dem Erziehungsrecht ihrer Eltern. Sie verfügen nicht über die besonderen Einflussmöglichkeiten. Deshalb ist ihnen ein wei- terer Rahmen für das Tragen religiöser Symbole einzuräumen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass dies im Rahmen der anstehenden Novelle endlich auch ins Schulgesetz Eingang findet. Offensichtlich ist die Problematik bisher unterschätzt worden. Eine Lehrkraft mit Kopftuch hat in Schleswig-Holsteinischen Klassenräumen deshalb nichts zu suchen.