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08.02.06 , 14:25 Uhr
FDP

Heiner Garg: "FFH-Gebiete vor Brunsbüttel- Landesregierung argumentiert widersprüchlich."

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender
Nr. 049/2005 Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender
Kiel, Mittwoch, 8. Februar 2006 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Günther Hildebrand, MdL Wirtschaft/Umwelt
Heiner Garg: „FFH-Gebiete vor Brunsbüttel— Landesregierung argumentiert widersprüchlich.“ Zur Absicht der Landesregierung, das Vorland von St. Margarethen bei Brunsbüttel als FFH-Gebiet anzumelden, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, im Anschluss an die heutige Sitzung des Wirtschaftsausschusses:
„In der heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses haben gleich zwei Minister wortreich zu begründen versucht, warum die Landesregierung das Vorland von St. Margarethen als FFH-Gebiet anmelden werde:
• Wirtschaftsminister Austermann betonte, wäre es (nur) nach ihm gegangen, er hätte das Gebiet nicht ausgewiesen, sondern gewartet bis die EU sich erneut gemeldet hätte. Er habe der jetzigen Lösung nur zugestimmt, weil der Ministerpräsident höchstpersönlich versuchen werde, die EU-Kommission im Nachhinein umzustimmen. • Landwirtschaftsminister von Boetticher erklärte, die Anmeldung als FFH- Gebiet sei mittelfristig unumgänglich und für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Brunsbüttel genehmigungsrechtlich auch viel besser als der jetzige Zustand.
Angenommen, der Landwirtschaftsminister hätte Recht: Dann frage ich mich dreierlei:
1. Warum wäre der Wirtschaftsminister trotzdem gegen die Meldung, wenn doch so alles viel besser wird? 2. Warum meldet die Landesregierung nicht alle faktischen Vogelschutzgebiete in Schleswig-Holstein als FFH-Gebiete an, wenn doch so vielerorts alles genehmigungsrechtlich besser würde? 3. Warum hat die ehemalige rot-grüne Landesregierung dem Industriekreis Unterelbe 1999 schriftlich zugesichert, dass das Vorland von St. Margarethen zwar Vogelschutzgebiet sei, aber nicht als FFH-Gebiet ausgewiesen würde—weil es die naturschutzfachlichen Kriterien nicht erfülle?
Abschließend frage ich mich viertens: Wenn das Vorland von St. Margarethen erst als FFH-Gebiet angemeldet ist, reicht dann das Gewicht des Ministerpräsidenten wirklich aus, um die Arbeitsplätze in Brunsbüttel vor den umweltrechtlichen Folgen zu schützen?“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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