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Klaus Müller zur Ausweitung des Tariftreuegesetzes auf den ÖPNV
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Stellv. Pressesprecher Dr. Jörg Nickel Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0178/28 49 591 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 094.06 / 17.02.06Tariftreuegesetz auf ÖPNV ausweitenZu der Demonstration der BusfahrerInnen aus Kiel und Lübeck gegen Lohndumping er- klärt der wirtschaftspolitische Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Klaus Müller:Das Tariftreuegesetz des Landes Schleswig-Holstein muss auch für den Bus-ÖPNV gel- ten. Die Ausschreibungen für Busverkehre haben einen unsozialen Wettbewerb der An- bieter hin zu Niedriglöhnen ausgelöst. Ein Höhepunkt wurde bei der Ausschreibung im Kreis Stormarn erreicht: Um ihre Chance im Vergabeverfahren zu wahren, hat die Auto- kraft ein Angebot ihres Subunternehmens, der Firma Ostseebus aus Mecklenburg- Vorpommern, eingereicht. Der dortige Bruttolohn beträgt 8,31 Euro pro Stunde. Damit wird der Tariflohn der privaten Unternehmen des Omnibusverbandes Nord (OVN) von 10,11 Euro deutlich unterboten. Ver.di bezeichnet dieses Angebot zu Recht als tarifpoliti- schen Dammbruch. Welche Frau und welcher Mann kann von solchen Löhnen leben o- der sogar eine Familie ernähren? Hier muss mit einem Tariftreuegesetz Einhalt geboten werden.Bei der Verabschiedung des Tariftreue-Gesetzes im Februar 2003 ist auf ausdrücklichen Wunsch von SPD-Kommunalpolitikern der Bereich des öffentlichen Busverkehrs ausge- spart worden. Das hat sich nun als ein fataler Fehler herausgestellt. Aus Fehlern sollte der Mensch lernen. Auch für den Bus-ÖPNV muss der Grundsatz des Tariftreuegesetzes gelten, gezahlt wird der vor Ort gültige Tarif. ***