Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.02.06 , 16:18 Uhr
CDU

Klaus Klinckhamer zu TOP 17: Dort ansetzen, wo die höchsten Kosten entstehen

Nr. 65/06 22. Februar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de

Agrarpolitik Klaus Klinckhamer zu TOP 17: Dort ansetzen, wo die höchsten Kosten entstehen
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung ist eine Besonderheit im sozialen Siche- rungssystem. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft braucht dieses System zum Ausgleich der damit verbundenen Verwerfungen. Deshalb ist die landwirtschaftliche Sozialversicherung eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht nur der Berufsgruppe.
Die Entwicklung in der Landwirtschaft hat zur Folge, dass Defizite in der Sozialversi- cherung unvermeidbar sind. In der Alterssicherung der Landwirte beträgt das Ver- hältnis Beitragszahler zu Rentner 10 zu 15 in der allgemeinen Rentenversicherung dagegen 10 zu 4. Dieser Vergleich zeigt die besondere Situation der landwirtschaftli- chen Alterssicherung auf.
Bei der Betrachtung der staatlichen Unterstützung der landwirtschaftlichen Alterssi- cherung darf nicht vergessen werden, dass allein im laufenden Jahr über 80 Milliar- den Euro in die Deutsche Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt bezahlt werden. Es ist daher angemessen, die landwirtschaftliche Altersversorgung ebenso zu stützen.
Die landwirtschaftliche Sozialversicherung muss weiterentwickelt werden. Die Be- strebungen des Bundes, durch eine Umstrukturierung eine dauerhafte finanzielle Entlastung zu erreichen, müssen unterstützt werden. Eine weitere Senkung der Ver- waltungskosten ist unumgänglich.
Die schleswig-holsteinische Versicherung hat Vorbildfunktion. In den vergangenen Jahren ist der Personalbestand um 22 % gesenkt worden. Versicherungen in ande- ren Bundesländern haben in dieser Hinsicht teilweise einen erheblichen Nachholbe- darf.
Die höchst unterschiedlichen Agrarstrukturen in den Bundesländern sind historisch gewachsen. Damit verbunden sind erhebliche Differenzen bei den Belastungen für die landwirtschaftliche Unfall- und Krankenversicherung. Daher spricht viel für die Weiterführung der regionalen Gliederung. Eine bundesweite einheitliche Beitragsver- teilung würde zu einem Finanztransfer in den Süden führen. Es wäre nicht zu vermit- teln, warum bei der landwirtschaftlichen Sozialversicherung die Beiträge nivelliert werden sollen, aber strukturelle Stützungsmaßnahmen keiner Prüfung unterzogen werden.
Es macht aber auch keinen Sinn, die Verwaltungskosten in den Vordergrund zu stel- len, die mit einem Anteil von rund 5 % den Leistungskosten mit rund 95 % gegenüber stehen. Deshalb ist der Vorschlag des Bundesrechnungshofes zur Senkung der Verwaltungskosten nicht hilfreich.
Sein Vorschlag, einen Bundesträger zu bilden, muss nicht zwangläufig zu niedrige- ren Kosten führen. Es ist sinnvoller, dort anzusetzen, wo die höchsten Kosten ent- stehen und auch Druck auszuüben, sonst wird sich dort nichts ändern und lediglich eine Verschiebung der Beiträge erfolgen.
Dies darf jedoch nicht bedeuten, dass alles so bleibt wie es ist. Sinnvolle Kooperatio- nen zwischen den Regionalträgern können zu weiteren Kostensenkungen führen und darüber hinaus die Leistungsqualität verbessern.
Wir sind gespannt, wie die schwarz-rote Koalition in Berlin dieses Thema anpackt und erwarten, dass die rund 240 Arbeitsplätze der landwirtschaftlichen Sozialversi- cherung in Kiel nicht unter die Räder kommen.
Der Antrag der FDP geht in die richtige Richtung. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss die Gelegenheit haben werden, uns umfassend zu informieren und aus- zutauschen.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen