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23.02.06 , 11:19 Uhr
FDP

Heiner Garg: Der Bedarf nach Hilfe zur Selbsthilfe ist noch gestiegen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 069/2006 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL
Es gilt das gesprochene Wort!
Arbeit/Arbeitsloseninitiativen
Heiner Garg: Der Bedarf nach Hilfe zur Selbsthilfe ist noch gestiegen In seinem Redebeitrag zu TOP 14 (Bezuschussung der Beratungsarbeit der Arbeitsloseninitiativen) sagte der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Dr. Heiner Garg:
„Stellen Sie sich vor, Sie werden arbeitslos und das Arbeitsamt oder Jobcenter arbeitet nicht oder fehlerhaft. Ihr Anwalt hat keinen Termin frei und Sie kein Geld auf dem Konto“, so beschreibt die Arbeitsloseninitiative Kiel e.V. die Situation betroffener Arbeitsloser, die sich regelmäßig hilfesuchend an sie wenden.
Genau diese Hilfe wurde rund 2.500-mal im Jahr in persönlichen und telefonischen Beratungen allein in Kiel erbracht. Deutlich wird: Arbeitslosenselbsthilfegruppen sind gerade nicht mit der Vermittlung von Arbeitslosen beschäftigt – das war und sollte die Kernaufgabe der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen sein.
An wen sollte sich der Arbeitssuchende in einer solchen ausweglosen Situation wenden können? An die Bundesagentur oder Arbeitsgemeinschaft, die mit einer Flut von Anträgen zu kämpfen hat? An die Fallmanagerin bzw. den Fallmanager, der aufgrund seiner fehlerhaften Software nicht einmal gewährleisten kann, dass die Leistungen eines ALG-II-Empfängers richtig berechnet werden?
Ziel des SGB II ist nach dem Grundsatz des Förderns, dass die Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen „unter Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit alle im Einzelfall für die Eingliederung in Arbeit erforderlichen Leistungen“ gegenüber dem Betroffenen erbringen (§ 14 SGB II).
Da besteht wenig Spielraum, den Arbeitssuchenden in einer für ihn ausweglosen Situation umfangreich zu beraten.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Vor allem dann, wenn die Eingliederungsleistung der Leistungserbringer sich darauf beschränkt, Arbeitssuchende wieder in Arbeit zu vermitteln oder durch Eingliederungsvereinbarungen für den Arbeitsmarkt fit zu machen.
Welche Beratungsmöglichkeiten hat aber ein Arbeitssuchender, wenn dieser sich durch Entscheidungen seines Fallmanagers bzw. seiner Fallmanagerin benachteiligt fühlt?
Dass Fallmanager einen weiten Spielraum in ihren Entscheidungen haben sollen, war ausdrücklich gewollt. Damit wurde zu Recht der Kritik Rechnung getragen, die sich vor in Kraft treten der „Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ immer wieder an den engen Entscheidungsspielräumen der Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen entzündet hatte.
Fallmanager sollten die Möglichkeit haben, schnell und unbürokratisch für den Arbeitssuchenden handeln zu können. Die schnelle Vermittlung und Förderung sollte gerade nicht durch bürokratische Hemmnisse verzögert werden.
Das bedeutet aber, dass das Ausschöpfen von Ermessensspielräumen auch individuell abhängig vom Engagement des jeweiligen Fallmanagers ist.
Was aber ist, wenn Entscheidungen getroffen werden, die zwar im Ermessensspielraum liegen, aber bei vergleichbaren Sachverhalten zu teilweise unterschiedlichen Ergebnissen vor Ort führen, ohne, dass aus diesem Dilemma dem Betroffenen herausgeholfen werden kann?
Um dieses Problem unbürokratisch zu lösen, wurden Arbeitsloseninitiativen und Arbeitslosenberatungsstellen in Schleswig-Holstein in der Vergangenheit gefördert bzw. unterstützt.
Zielsetzung der Landesförderung über ASH (Programmpunkt 26) war es, ergänzend zur Arbeitsvermittlung den Menschen in konkreten Situationen zu helfen, die von der Bundesagentur für Arbeit gar nicht bewältigt werden können.
An dieser Situation hat sich auch durch die Einführung von HARTZ I bis IV nichts geändert.
Vielmehr ist der Bedarf nach Hilfe zur Selbsthilfe noch gestiegen.
Es ist auch nicht gesetzliche Aufgabe, aus dem von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Steuermitteln finanzierten Budget der Bundesagentur für Arbeit Dritte zu beauftragen, die bei Problemen vor Ort zwischen Fallmanagerin bzw. Fallmanager und dem Arbeitssuchenden vermitteln – oder eine psychosoziale Beratung durchführen.
Deshalb hat sich die FDP-Landtagsfraktion in den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2006 uns für den Erhalt der Landesförderung durch einen entsprechenden Antrag eingesetzt.
Der jetzige Finanzierungsvorschlag des SSW ist problematisch.
Bundesagenturen für Arbeit, Arbeitsagenturen und Optionskommunen haben sich auf ihren gesetzlichen Auftrag zu konzentrieren – und damit eigentlich schon genug zu tun.
Psychosoziale Betreuung und Selbsthilfe von Arbeitslosen ist eine Aufgabe des Landes und der Kommunen.
Anstatt sich hier mit fadenscheinigen Ausflüchten aus der Verantwortung zu stehlen, hätte ich von den Sozialpolitikern von SPD und CDU mehr Engagement für diese Arbeit erhofft.
Um so mehr sollten wir im Sozialausschuss über mögliche Lösungswege diskutieren, um diese Unterstützung anderweitig zu gewährleisten.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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