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23.02.06 , 12:14 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 26 - Landesplan für Menschen mit Behinderung

Presseinformation
Kiel, den 23.02.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 26 Landesplan für Menschen mit Behinderungen Drs. 16/530

Die Landesregierung wird in dieser Legislaturperiode keinen aktualisierten Landesbehinderten-
plan für unser Land vorlegen. Das hat sie den Abgeordneten schriftlich gegeben. Der SSW
bedauert diese Haltung, denn der letzte Behindertenplan des Landes Schleswig-Holstein stammt
bereits aus dem Jahr 1996, ist also bereits zehn Jahre alt. Inzwischen sind wir im nächsten
Jahrtausend angekommen; die Landesregierung aber noch nicht. Trotz des Bedarfs für einen
neuen Landesbehindertenplan hält die Landesregierung stur an dem alten 17 Jahre alten Plan
fest. Das ist so, als wenn man in einen Benzintank Holz stopft, weil es ja so lange ein bewährtes
Energiemittel bei den Dampflokomotiven war.


Eine Gesamtkonzeption braucht seine Zeit. Zugegeben. Aber die Regierungsfraktionen setzen
noch einen drauf. Anstatt via Berichtsantrag die Sozialministerin zumindest zur Äußerung
einiger Rahmendaten zu bewegen, soll es mal wieder nur um butterweiche Formulierungen
gehen. Was ist so revolutionär an dem vorgelegten 9-Punkte-Katalog? Inhaltlich nämlich gar
nichts. Oder befürchtet die Landesregierung, dass sie bei einigen Fragen passen muss? 2

Einige Hinweise darauf gibt es: Ich zitiere aus dem CDU/SPD-Antrag: „Die Belange von Menschen
mit Behinderung werden in allen Planungen auf Landesebene beachtet.“ Wenn dem so wäre,
dann wäre ja alles in schönster Ordnung und wir könnten uns anderen Themen zuwenden.
Tatsache ist aber, dass wir mit solchen pauschalen Äußerungen überhaupt nicht vorwärts
kommen. Haben Sie denn den letzten Bericht des Behindertenbeauftragten vergessen, der
gewarnt hat vor der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt?
Insbesondere die neuen Strukturen der Arbeitsagenturen sieht Dr. Hase sehr kritisch. Da besteht
ein immenser Handlungsbedarf. Die Probleme von Menschen mit Behinderung auf dem ersten
Arbeitsmarkt stellen nur einen einzigen seiner Kritik. Planungen und Initiativen der
Landesregierung, wie die Situation verbessert werden kann, sind vonnöten – nicht
Allgemeinplätze.


„Arbeit und Beschäftigung“ machen bei CDU und SPD lediglich einen Spiegelstrich aus. Das ist zu
wenig. Viel zu wenig! Menschen mit Behinderung wollen arbeiten, damit sie ökonomisch
selbständig sein können. Doch der erste Arbeitsmarkt wird ihnen zunehmend verwehrt. Darum
fragt auch der Konkurrenzantrag der FDP detailliert nach, wie die Beschäftigungssituation im
Land aussieht und was man zur Integration von Menschen mit Behinderungen machen kann. Ich
denke, wir sind es den Menschen mit Behinderungen im Lande einfach schuldig, genau
hinzusehen und nachzufragen, wenn es denn schon nicht zu einem Gesamtkonzept reicht!


Wir muten auch Menschen mit Behinderung Kürzungen zu, ich nenne hier stellvertretend das
Landesblindengeld. Im Gegenzug müssen sich diese Frauen und Männer darauf verlassen
können, dass wir uns wirklich für ihre Interessen einsetzen. Der vorgelegte Antrag der
Regierungsfaktionen ist nicht geeignet, neue Perspektiven aufzuzeigen.


Es scheint sich offensichtlich um einen Antrag zu handeln, der nur dem Koalitionsfrieden dient:
Er ist ansprechend formuliert und tut keinem weh. Aber er tut auch nichts. Damit ist niemanden
gedient. Der Landtag muss der Landesregierung konkret formulierte Aufträge stellen – alles
andere sind Persilscheine und bringen uns nicht weiter.

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