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23.02.06 , 12:32 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 26: Betroffene an Planung und Umsetzung von Hilfeleistungen beteiligen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 23.02.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 26 - Landesplan für Menschen mit Behinderung (Drucksachen 16/424, 16/446, 16/462 und 16/530)

Wolfgang Baasch:

Betroffene an Planung und Umsetzung von Hilfeleistungen beteiligen

Wir diskutieren heute erneut, wie wir die Behindertenpolitik in Schleswig-Holstein weiter entwi- ckeln können. Weiter entwickeln mit dem Ziel, die Gleichstellung von Menschen mit Behinde- rung sowie das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung zur gesellschaftlichen Aufgabe zu machen und durch politisches Handeln zu bewerkstelligen. Politik für Menschen mit Behinderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann nur in der gemein- samen Verantwortung von Land, Kommunen, Verbänden, Trägern und den betroffenen Men- schen selbst erfolgreich weiter entwickelt werden.

In den Regionen müssen Kommunen, Einrichtungen, Betroffene und Verbände die Ange- botsstruktur gemeinsam bedarfsgerecht weiter entwickeln. Und bei dieser Gesamtpla- nung, bei dieser Weiterentwicklung müssen alle Lebensbereiche der Menschen mit Behinde- rung umfasst werden. Der Sozialausschuss hat beschlossen, hierbei insbesondere die Berei- che Arbeit und Beschäftigung, Leben und Wohnen, individuelle Hilfen, Förderung und Frühför- derung, Barrierefreiheit, Integration und Gleichstellung sowie Prävention und Früherkennung zu benennen.

Und wenn ich bei meiner Aufzählung der gemeinsamen Verantwortung Land, Kommunen, Verbände, Träger und betroffene Menschen erwähnt habe, so heißt dies auch, genau bei die- sen Stichworten gemeinsames Handeln, Verantwortung zu übernehmen und auch die Effektivi-
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



tät des Handelns zu überprüfen. Eine moderne Politik für Menschen mit Behinderung ver- bindet professionelles Handeln mit dem ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern. Sie ist aber immer an dem Leitgedanken orientiert, dass Menschen mit Behinde- rung selbst bestimmt, selbständig über ihre Geschicke entscheiden können.

Dies bedeutet: Hilfe und Unterstützung muss stärker als bisher differenziert werden. Wenn diese Selbständigkeit und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt steht, dann glaube ich, dass die Integration der Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einen großen Schritt vorankommt.

Durch die Tätigkeit des gemeinsamen Ausschusses von Land und Kommunen werden die Voraussetzungen für eine landeseinheitliche Hilfepraxis deutlich verbessert werden. Allerdings gehört dazu auch, die Menschen mit Behinderung, wie auch die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe an der Planung und Umsetzung von Hilfeleistungen zu beteiligen. Menschen mit Behinderung haben das Anrecht auf eine verlässliche Finanzierung, auf persön- liche Sicherheit und eine verlässliche Planungsgrundlage. Dies gilt aber auch für die Träger von Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Im Beschluss des Sozialausschusses haben wir daher formuliert, alle Beteiligten, insbesonde- re die Betroffenen und ihre Verbände, sind als Experten in eigener Sache an der Weiterent- wicklung der Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen eines behindertenpoliti- schen Gesamtkonzeptes umfassend und von Beginn an zu beteiligen. Und wir haben auch formuliert, dass die Landesregierung – das Sozialministerium – uns, den Landtag und die Öf- fentlichkeit, über die wesentlichen Schritte bei der Erarbeitung dieses Gesamtkonzeptes aktu- ell und zeitnah informiert.

Ich glaube, dass wir mit dem Beschluss des Sozialausschusses eine richtige und zukunftswei- sende Grundlage gelegt haben, um die Erarbeitung eines neuen behindertenpolitischen Ge- -3-



samtkonzeptes in Schleswig-Holstein zu begleiten und die Landesregierung hat nun den Auf- trag, einen zentralen sozialpolitischen Auftrag des Regierungsprogramms umzusetzen.

Wir wollen ein Land des Miteinanders gestalten, in dem Menschen mit Behinderung neben dem Anspruch auf einen besonderen Schutz vor Benachteiligung einen Anspruch auf selbst bestimmte Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft haben.

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