Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wolfgang Baasch zu TOP 34: Nicht bei jungen Arbeitslosen Leistungen kürzen!
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 23.02.2006 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuellTOP 34 - Stand des Revisionsverfahrens nach dem SGB II (Drucksache 16/571)Wolfgang Baasch:Nicht bei jungen Arbeitslosen Leistungen kürzen!Mit Hartz IV werden die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet. Damit sollen die In- vestitionskraft der Kommunen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Es sollte der Ausbau der Kinderbetreuung forciert werden. Die ostdeutschen Kommunen sollten zu- sätzlich mit einer Milliarde Euro einen Ausgleich für ihre überproportional hohe Arbeitslosig- keit erhalten.Dies war ein Versprechen noch der alten Bundesregierung, der rot-grünen Bundesregie- rung, wobei für mich die finanzielle Entlastung der Kommunen niemals das vorrangigste Ziel war. Das entscheidende Ziel von Hartz IV sollte sein, Menschen in Arbeit zu bringen, allen Arbeitssuchenden eine Chance zu geben. Hartz IV sollte bewirken, dass staatliche Hil- fen sozial gerecht und aus einer Hand gewährt werden. Hartz IV sollte dazu führen, dass in der Umsetzung jeder Arbeitslose einen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Ar- beit hat und gezielt auch individuell Brücken aus der Arbeitslosigkeit in die Arbeit, in den ersten Arbeitsmarkt, gebaut werden. Und wir haben es heute Vormittag schon angespro- chen, es sollte Unterstützung geben für Arbeitslose in Fragen der Kinderbetreuung, bei der Schuldnerberatung, bei der Qualifizierung, bei der Aufnahme einer Arbeit und bei Existenz- gründung und Selbständigkeit. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Und zu diesen vernünftigen und sinnvollen Vorhaben gehört natürlich auch die Entlastung der Kommunen von Kosten, die früher durch die hohe Arbeitslosigkeit entstanden sind.Der kurze knappe Bericht der Landesregierung macht deutlich: Die Landesregierung hat Wort gehalten. Im Jahre 2005 ist die volle Netto-Entlastung des Landes in Höhe von 52,25 Millionen Euro an die Kreise und kreisfreien Städte verteilt worden. Für das Jahr 2006 wird es eine weitere Übertragung in Höhe von 51,55 Millionen Euro aus dem Haushalt des Lan- des an die Kommunen geben. Dies macht deutlich, das Land hat Wort gehalten und hält Wort.Und dass die alte Bundesregierung unter der Federführung des Müntefering-Vorgängers beschlossen hatte, ganz aus der Mitfinanzierung der kommunalen Lasten für die Unter- bringung auszusteigen, wäre eine sehr große Belastung geworden. Hier ist unser Wider- stand wie auch das Zusammenwirken aller Landesregierungen erfolgreich gewesen und die neue Bundesregierung hat hier richtigerweise komplett umgesteuert. Ein Erfolg und ein Zei- chen für politische Verlässlichkeit.Es wird aber nicht wundern, dass ich an dieser Stelle auch eine kritische Haltung zu den ak- tuell beschlossenen Änderungen bei den Leistungen für junge Arbeitslose habe. Auch wenn viel Geld an Kommunen verteilt wird und dieses aus dem System heraus finanziert werden soll, ist es kritisch zu hinterfragen. Dies ist aus meiner Sicht keine Begründung für die Kürzungen des Arbeitslosengeldes für junge Menschen, kein Grund für die Kürzungen bei unter 25-jährigen Arbeitslosen. Denn die Einbeziehung Jugendlicher unter 25 Jahren in die Bedarfsgemeinschaft der Eltern darf nicht dazu führen, dass der Einstieg in den Ar- beitsmarkt erschwert wird. Gerade für junge Menschen, deren Familien schon lange – oft in der zweiten oder dritten Generation - von staatlichen Transferleistungen abhängig sind, kann der Weg in die Selbständigkeit der richtige und entscheidende Schritt sein. -3-Und wenn im Mittelpunkt der Arbeitsmarktreform ein konsequentes Fördern und Fordern steht, kann es nicht sein, dass die Ausgaben der Eingliederungsleistungen nach dem SGB II in Schleswig-Holstein so schlechte Quoten erreichen. So sind landesweit nur 38,1% der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft worden. Das schlechteste Beispiel gibt hier die Hansestadt Lübeck, die 21,2% oder in Euro ausgedrückt: nur 5,8 Mio. Euro von 27,4 Mio. Euro für Eingliederungsleistungen ausgegeben hat; so die Zahlen einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Fraktion (Drs. 16/523). Spitzenrei- ter in dieser Statistik sind der Kreis Dithmarschen mit 52,7% und die Stadt Flensburg mit 51,4%. Aber es ist und bleibt ein großes Armutszeugnis, dass von 186 Mio. Euro Eingliede- rungsmittel in Schleswig-Holstein nur 70,9 Mio. Euro ausgegeben wurden.Auch wenn im ersten Jahr Hartz IV viele Probleme zu lösen waren, so zeigen diese Zahlen: Man sollte andere Prioritäten setzen, als bei jugendlichen Arbeitslosen zu kürzen oder das „Hotel Mama“ zum aktuellen Lebensstil von arbeitslosen jungen Menschen zu erklären. Arbeitsmarktpolitik braucht viel mehr Verlässlichkeit und den Willen, Fördern und Fordern so umzusetzen, dass auch die Betroffenen engagiert mitwirken.