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Lars Harms zu TOP 34 - Stand des Revisionsverfahrens nach dem SGB II
PresseinformationKiel, den 23.02.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 34 Stand des Revisionsverfahrens nach dem SGB II Drs. 16/571Man muss sich noch mal die Ausgangslage aus Sicht der Kommunen klar machen, umderen Empörung verstehen zu können, als der damalige Wirtschafts- undArbeitsminister Clement in einer seiner letzten Amtshandlungen beschloss, dass derBund sich nicht mehr an den Unterhaltskosten der SGB II – Bezieher beteiligen wollte –zu Lasten der kommunalen Gemeinschaft.Ursprünglich war den Kommunen nämlich versprochen worden, dass sie durch die HartzIV-Reformen – also durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe –bundesweit mit 2,5 Mrd. Euro entlastet werden sollten. Nach Angaben der kommunalenSpitzenverbände lag aber im Jahr 2005 sogar eine Nettobelastung der Kommunen inHöhe von 1,57 Mrd. Euro vor.Und vor diesem Hintergrund kündigte Clement frech und frei an, dass er dies völliganders sah und den Bundesanteil von 29,1% an den Kosten für Unterkunft und Heizung 2für SGB II –Leistungsberechtigte nicht mehr bezahlen wollte. Die Bundesregierung hattenämlich wundersamer Weise errechnet, dass die Kommunen durch Hartz IV nichtbelastet, sondern im Jahr 2005 sogar mit 2,82 Mrd. entlastet worden sind. DieArgumentation von Clement war, dass der gegenüber 2004 zu verzeichnende starkeAnstieg der Zahl der Hilfebedürftigen auch ohne Hartz IV eingetreten wäre.So kann man aus Sicht des SSW aber nicht rechnen. Denn es geht ja schließlich um realeKosten für die Kommunen und nicht um fiktive Entlastungen, die es gar nicht gibt. ImNachhinein muss man wohl sagen, dass sich Clement mit dieser Initiative aus demselbstverschuldeten Schlamassel mit den explodierenden Kosten für Hartz IV befreienwollte. Denn selten hat eine Bundesregierung die Kosten einer Reform so unterschätzt.So hatte der Bund seine Ausgaben für die Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlichSozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchendeursprünglich für 2005 auf 14,6 Mrd. Euro veranschlagt. Es wurden dann sage undschreibe ca. 25,6 Mrd. Euro. Eine katastrophale Fehleinschätzung für die allerdings aufkeinen Fall die Kommunen haften dürfen.Gott sei Dank schlossen sich auch viele Bundesländer der Argumentation des Bundesnicht an und unterstützen die Kommunen in ihrer Position. Die neue Bundesregierunghat daher jetzt den Clement-Vorschlag wieder vom Tisch genommen und die Beteiligungdes Bundes an den Unterhaltskosten der Kommunen wieder eingeführt. Das ist zubegrüßen und alle Fraktionen des Schleswig-Holsteinischen Landtages und dieLandesregierung hatten sich ja auch dafür eingesetzt. Dadurch können die schleswig-holsteinischen Kommunen laut vorliegenden Bericht der Landesregierung mit jährlich130 Mio. Euro zusätzlich rechnen. 3Ob diese Entscheidung, aber wie im Bericht angedeutet, ausreicht, um die versprocheneEntlastung von 2,5 Mrd. Euro zu erreichen, wird nicht nur von den kommunalenSpitzenverbänden und Experten weiterhin bezweifelt. Diese Entlastung ist aber dieVorraussetzung dafür, dass die Kommunen auch wirklich mehr Investitionen für dieKinderbetreuung ausgeben können, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Hier bleiben wiralso skeptisch und unterstützen die Bestrebungen der Landesregierung, dass die perBundesgesetz festzulegende Höhe der Kosten für die Unterkunft von SGB II-Beziehernauf wirklich konsensualen Umsetzungsdaten fußen muss. Wir müssen derBundesregierung in den nächsten Jahren genau auf die Finger sehen, damit dieKommunen nicht weiter unter den Folgen von Hartz IV leiden müssen.Den vorliegenden Bericht kann der SSW also zustimmend zur Kenntnis nehmen, außerbei der Formulierung unter Punkt 5, die die „alternativlose Notwendigkeit der Hartz IV-Reform“ unterstreicht. Das sehen wir angesichts der konkreten Ausgestaltung der Hartz-Gesetze völlig anders. Die aktuellen Änderungen von Hartz IV bei der Förderung vonjungen Arbeitslosen und die dadurch wieder bekannt gewordenen Softwareproblemeder Bundesagentur für Arbeit machen aus Sicht des SSW noch einmal deutlich, dassdiese Reformen mit viel zu heißer Nadel gestrickt worden sind. Anstatt die Förderung derArbeitslosen in den Mittelpunkt zu stellen, hat man ein neues bürokratisches Monstrumgeschaffen, das zu mehr Kontrollen und weniger Vermittlung der Arbeitslosen geführthat. Von Fördern und Fordern der arbeitslosen Menschen ist bisher kaum was zu spüren.Wenn Hartz IV in seiner jetzigen Ausgestaltung wirklich alternativlos gewesen – wie esja auch der damalige Basta-Kanzler verkündet hatte – dann kann man wirklich nursagen: Armes, Deutschland.