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23.02.06 , 16:50 Uhr
CDU

Torsten Geerdts zu TOP 34: Kommunale Träger haben Planungssicherheit

Nr. 79/06 23. Februar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Sozialpolitik Torsten Geerdts zu TOP 34: Kommunale Träger haben Planungssicherheit Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in seiner Sitzung am 9. November 2005 mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Bundesregierung an der zugesagten Entlas- tung der Kommunen in Höhe von 2,5 Mrd. Euro durch die Zusammenlegung von Ar- beitslosenhilfe und Sozialhilfe festhält.
Wir haben es der entschiedenen Haltung der Länder zu verdanken, dass die Pläne der alten rot-grünen Bundesregierung von der Regierung der großen Koalition wieder einkassiert worden sind. Es wäre ein Skandal gewesen, wenn das Regierungshan- deln in Berlin dazu geführt hätte, den Kommunen die zugesagte jährliche Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. rückwirkend wieder zu streichen.
Zum Glück wurde diese unsolide, ungerechtfertigte und falsche Politik gegen die kommunalen Interessen mit der Regierungsbildung am 22. November 2005 für be- endet erklärt.
Das war für die kommunale Ebene eine ganz wichtige Entscheidung. Kommunalpoli- tiker haben sich nämlich darauf verlassen, dass die Entlastungen kommen. Unvor- stellbar wäre der Schaden gewesen. Man hat sich im Vertrauen auf gemachte Zusa- gen vor Ort daran gemacht, die Betreuungsangebote für unter 3-jährige auszubauen.
Und diese Betreuungsangebote für unter 3-jährige sind alternativlos, gerade nach der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Wenn wir junge Müt- ter verpflichten, eine Arbeit anzunehmen, damit sie ihre Leistungen weiter beanspru- chen können, dann brauchen wir auch entsprechende Plätze in Krippen, gemischten Gruppen in Kindertagesstätten oder aber die Finanzierung von Tagesmüttern.
Dieses Engagement der kommunalen Ebene und diese logische Kette der Hartz Re- formen wäre beinahe zunichte gemacht worden. Der Anspruch des Forderns und des Förderns wäre bei der allein erziehenden Mutter oder dem allein erziehenden Vater außer Kraft gesetzt worden.
Meine Fraktion dankt der Landesregierung für ihren Einsatz zu einer vernünftigen Regelung bei den Kosten der Unterkunft zu kommen. Den kommunalen SGB II- Trägern wurde Planungssicherheit verschafft. Unsere Kreise und kreisfreien Städte erhalten Bundesmittel in Höhe von 130 Mio. Euro.
Diesen Verhandlungserfolg benötigen wir dringend auch für die Folgejahre ab 2007.
Insbesondere die Kommunalpolitiker sind höchst zufrieden, dass die Landesregie- rung auch ein anderes Versprechen einhält und damit einem weiteren Teil unseres gemeinsamen Antrages vom 9. November 2005 folgt.
Die Landesregierung gibt ihre Hartz IV bedingte Netto-Entlastung in der tatsächlichen Höhe an die kommunalen SGB II Träger weiter. Im Jahr 2005 handelte es sich um eine Summe von 52,25 Mio. Euro, die den Kreisen und kreisfreien Städten zur Verfü- gung gestellt wurden.
Für das Haushaltsjahr 2006 steht der kommunalen Ebene eine Entlastungssumme in Höhe von 51,55 Mio. Euro zur Verfügung.
Meine Fraktion steht nach wie vor zu der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Das war ein Kraftakt, insbesondere für die Arges in den Kommunen und für die Optionskreise gleichermaßen. Und trotz aller Kritik in Einzelfragen ist die- se Reform ziemlich geräuschlos umgesetzt worden. Das haben wir in aller erster Li- nie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort zu verdanken.
Ich freue mich darüber, dass die Bundesregierung und die Landesregierung gegen- über den Kommunen Wort gehalten haben. Das ist die Grundvoraussetzung, um auch in anderen Bereichen eine Reformbereitschaft sicherzustellen.

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