Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Klaus Müller zu branchenspezifischen Mindestlöhnen
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 30 – Branchenspezifische Mindestlöhne Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Klaus Müller: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 113.06 / 23.02.06Nur durch geregelte Mindestarbeitsbedingungen können gerechte Arbeitsbedingungen und ein fairer Wettbewerb gesichert werdenLohndumping und Unterbietungskonkurrenz zu Lasten von Löhnen und Arbeitsbedin- gungen von Beschäftigten stellen ein zunehmendes Problem in Deutschland dar. Die be- stehenden gesetzlichen Regelungen reichen nicht mehr aus, um die rasche Verbreitung von sehr niedrigen Löhnen zu verhindern.Oftmals sind die Hürden für den einzelnen Beschäftigten zu hoch, um gerichtlich gegen Lohnwucher vorzugehen. Tarifverträge und die Regelungskraft der Sozialpartner können in vielen Fällen keinen hinreichenden Schutz gegen Fehlentwicklungen mehr bieten.Tariflich organisierte Niedriglohnbranchen nehmen genauso zu wie tariflich nicht organi- sierte Bereiche mit Niedriglöhnen. Deutschland muss deshalb schnell zu verbindlichen Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen kommen.Ein aktuelles Beispiel ist die ÖPNV-Ausschreibung im Kreis Stormarn. Um ihre Chance im Vergabeverfahren zu wahren, hat die Autokraft mit einem Subunternehmen, der Firma Ostseebus aus Mecklenburg-Vorpommern, ein Angebot abgegeben. Der dortige Brutto- lohn beträgt 8,31 Euro pro Stunde. Damit wird der Tariflohn der privaten Unternehmen des Omnibusverbandes Nord (OVN) von 10,11 Euro deutlich unterboten.Ver.di bezeichnet dies Angebot zu recht als tarifpolitischen Dammbruch. Welche Frau und welcher Mann kann von solchen Löhnen leben oder sogar eine Familie ernähren?Durch die Erweiterung der EU um neue Mitglieder im Jahre 2004 hat die Mobilität der Ar- beitnehmerInnen zwischen den Mitgliedsstaaten weiter zugenommen. Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. 1/2 Sie befördert das Zusammenwachsen von Europa und unterstützt das europäische Wirt- schafts- und Sozialmodell. Missstände und illegale Praktiken bei der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen aus den neuen Mitgliedsländern werden durch eine Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes weiter befördert statt verringert.Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung der Beschränkung der Arbeitneh- merfreizügigkeit für die BürgerInnen der neuen Mitgliedstaaten um weitere drei Jahre ist deshalb der falsche Weg.Nur durch umfassende Regelungen für Mindestarbeitsbedingungen, die für inländische wie ausländische Arbeitnehmer gleichermaßen gelten, können gerechte Arbeitsbedin- gungen und ein fairer Wettbewerb gesichert werden.Wir brauchen ein Bundesgesetz, das Lohndumping verhindert und gesellschaftlich ak- zeptierte Mindestarbeitsbedingungen für inländische und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland festlegt.Dabei müssen die Tarifautonomie gewahrt und sowohl tariflich organisierte wie tariflich nicht organisierte Wirtschaftsbereiche erfasst werden. Dies kann durch folgende drei Maßnahmen gelingen:1. Der Anwendungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auszuweiten, um Lohndumping durch die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland zu verhindern. 2. Die Allgemeinverbindlicherklärung im Tarifvertragsgesetz reformieren, um branchen- bezogene Mindestlöhne zu ermöglichen, die durch die Tarifvertragsparteien der Branche vereinbart und in der Folge auf nicht organisierte Betriebe dieser Branche übertragen werden. 3. Das Gesetz über Mindestarbeitsbedingungen von 1952 reformieren und vereinfa- chen, um rechtlich verbindliche Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen unter Beteiligung von Sozialpartnern und Wissenschaft in jenen Branchen zu ermöglichen, in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden sind.Arbeitsminister Müntefering will nun einen Gesetzesentwurf über die Einführung von Min- destlöhnen vorlegen. Das heißt aber noch nicht, dass das von CDU-Bundestagsfraktion mitgetragen wird.Der Kompromiss bei der EU-Dienstleistungsrichtlinie zwingt zum Handeln. Die ausländi- schen Dienstleister müssen den Mindeststandard des Gastlandes Rechnung trage. Die- se Mindeststandards gibt es aber in Deutschland noch nicht, Mindestlohnregelungen o- der allgemein verbindliche Branchentarifverträge sind notwendig.Wir haben den gemeinsamen Beschlussvorschlag aus dem Wirtschaftsauschuss vom 8.2.06 mitgetragen. Unser Ursprungsantrag wollte natürlich mehr. Aber wir ziehen den legendären Spatz in der Hand der Taube auf dem Dach vor in der Hoffnung, dass Minis- ter Döring mit seinem jüngsten Vorstoß Erfolg in der SPD und die CDU in Berlin sich ei- nen Ruck gibt. ***