Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Anne Lütkes zu Hartz IV
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 34 – Stand des Revisionsverfahren nach SGB II Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Anne Lütkes: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de Nr. 114.06 / 23.02.06Revision von Hartz IV erforderlichDie Lage der Kommunen ist nach wie vor angespannt, auch wenn ihnen die Maßnahmen der rot-grünen Koalition der letzten Wahlperiode zur Stabilisierung ihrer Einnahmebasis erhebliche Fortschritte gebracht haben.Besonderer Druck lastet auf den Kommunen von der Ausgabeseite her. Steigende Sozi- allasten als Folge hoher Arbeitslosigkeit konnten durch die Zusammenlegung von Ar- beitslosen- und Sozialhilfe zwar teilweise abgemildert werden, fallen aber regional unter- schiedlich aus.An der zugesagten Entlastung der Kommunen durch die quotale Beteiligung des Bundes an den Unterbringungskosten darf nicht gerüttelt werden. Ich denke, dass darüber Einig- keit in diesem Haus besteht und ich freue mich insofern sehr, dass sich alle Fraktionen der Initiative des Kollegen Klaus Müller aus dem letzten Oktober angeschlossen haben. Sie zielte darauf ab, dass der Bund an der zugesagten Entlastung der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe in Höhe von 2,5 Milliarden Euro festhält. Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Einsparungen aus der Wohngeld- reform vollständig an die Kommunen weiterzureichen.Vorausgegangen war eine bundespolitische Debatte, die zugesagte Entlastung der Kommunen zu streichen. Auch die hiesige SPD-Fraktion hat sich seinerzeit für die Bei- behaltung des Bundesanteils stark gemacht, obwohl ihr Bundeswirtschaftsminister sich noch im letzten Jahr vehement für die Einstellung der Bundesbeteiligung an den Unter- bringungskosten eingesetzt hat.Der jetzt vorliegende Bericht zeigt, dass auch die Landesregierung sich für die Einhal- tung der verbindlichen Zusage an die Kommunen einsetzt, sie jährlich um 2,5 Milliarden Euro zu entlasten. Die Kommunen müssen sich nun mit dem Bund darüber verständigen, wie das konkret ab 2007 aussehen soll.1/2 Jede finanzwirksame Entscheidung braucht eine vernünftige Datenbasis, und genau hieran hapert es zur Zeit. Notwendig ist mittelfristig ein Konzept zu entwickeln, welche Daten für die Erfassung und der Beurteilung der finanziellen Lage der Kommunen not- wendig sind und wie sie erhoben werden. Im Zuge der Revision von Hartz IV muss jetzt erst mal objektiv geklärt werden, ob steigende Fallzahlen auf Kosten der Arbeitslosenhil- fe oder auf Kosten der Sozialhilfe entstanden sind. Ich denke, wir sind uns in unserer Er- leichterung über die Rettung der quotalen Beteiligung bis Ende 2006 einig. Aber dadurch ist nur eine Atempause gewonnen. Die Novellierung zum SGB II steht an. Neben der Ein- lösung der Garantie von 2,5 Mrd. Euro für die Kommunen muss auch an anderer Stelle nachjustiert werden, was Sinn und Zweck der Reform angeht:Anstatt einen angeblich massenhaften Leistungsmissbrauch zu beklagen, sollte die schwarz-rote Regierung den Rechtsanspruch der Jugendlichen auf ein Job- Angebot endlich umsetzen. Der eigenständige Leistungsanspruch für Jugendliche ab 18 Jahren war ein wichtiger Baustein der Hartz-Reformen. Er muss in Verbindung mit der Verpflich- tung der Jobcenter gesehen werden, jedem unter 25-jährigen eine Arbeit, eine Arbeitsge- legenheit oder eine Ausbildung anzubieten. Bei Ablehnung dieser Angebote sind im Ge- genzug besonders scharfe Sanktionen vorgeschrieben - bis zur vollständigen Leistungs- kürzung.Alle PraktikerInnen der Jugendsozialarbeit weisen darauf hin, dass bei prekären sozialen Verhältnissen häufig erst der Auszug aus dem Elternhaus die Möglichkeit bietet, aus dem Kreislauf der Sozialhilfeabhängigkeit herauszukommen. Wenn die große Koalition nun den eigenständigen Anspruch der Jugendlichen auf ALG II Leistungen abschafft, verab- schiedet sie sich vom System "Fördern und Fordern". Sie verabschiedet sich zugleich von dem Ziel, mit den Hartz-Gesetzen die Jugendarbeitslosigkeit konsequent abzubau- en.Bündnis 90/Die Grünen haben daher letzte Woche in einem Bundestagsantrag gefordert, die Hartz-IV Gesetzgebung in einigen zentralen Bereichen weiterzuentwickeln. So müs- sen die Regelsätze für Gesamtdeutschland neu berechnet werden. Die in den letzten Jahren enorm gestiegenen Energiekosten müssen dabei ebenso berücksichtigt werden, wie die Zuzahlungen im Gesundheitswesen. Weiter müssen gesonderte Leistungen für so genannte atypische Bedarfe erbracht werden - ich erinnere nur an die in diesem Haus geführte Debatte über die Aufnahme von Verhütungsmitteln in den Regelbedarf.Auch die Vermutung gemeinsamer Haushaltsführung bei älteren zusammen lebenden geht an der Lebensrealität vorbei. Wir brauchen Regelungen, die die Autonomie der Empfänger respektieren. Neuere, den sozialen Strukturen sehr förderliche Wohnformen wie z.B. Wohngemeinschaften sollten wie fördern, anstatt sie auszubremsen und zu be- strafen. Genau die gegenseitige Unterhaltsverpflichtung führt ja dazu, dass dann wieder mehrere Haushalte entstehen, die letztlich teurer sind. ***