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24.02.06 , 10:15 Uhr
CDU

Heike Franzen zu TOP 9: Mehrsprachigkeit fördert die Chancen unserer Kinder im europäischen Raum

Nr. 80/06 24. Februar 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Bildungspolitik Heike Franzen zu TOP 9: Mehrsprachigkeit fördert die Chancen unserer Kinder im eu- ropäischen Raum
„Im Weißbuch der europäischen Kommission „Lehren und Lernen“ von 1995 wird empfohlen, dass alle EU-Bürger drei Gemeinschaftssprachen beherrschen sollen.
Mehrsprachigkeit fördert die Chancen unserer Kinder im europäischen Raum.“ So steht es in der Resolution des Bundeselternrates zum Fremdsprachenunterricht in den Schulen. Ein heeres Ziel!
Gerade wir hier in Schleswig-Holstein sind uns sicher einig, dass das Beherrschen von Fremdsprachen das Verhältnis zum Nachbarn günstig beeinflusst. Leider spre- chen noch immer viel mehr Dänen deutsch als Deutsche dänisch. Ob nun Dänisch, Englisch, Französisch oder auch Friesisch und Niederdeutsch – welche europäische Sprache es auch sein mag – Fremdsprachen gewähren Einblicke in andere Kulturen, verschaffen Kenntnisse über Lebensgewohnheiten und Mentalitäten anderer Länder.
Sie sind ein Weg zu mehr Akzeptanz, Respekt und Verständnis vor anderen und für andere Kulturen. Gerade vor der Tatsache, das sich die wirtschaftliche Entwicklung und der Arbeitsmarkt nicht ungedingt an Landesgrenzen hält, ist das Erlernen von Fremdsprachen ein wichtiger Teil der Ausbildung für unsere Kinder.
Inzwischen ist auch die gesellschaftliche Entwicklung zum frühen Erlernen von Fremdsprachen zu begrüßen. Die Stimmen die verlangen, die Kinder sollten erst einmal richtig Deutsch lernen, sind erfreulicherweise immer leiser geworden.
Was nicht heißen soll, dass die Muttersprache vernachlässigt werden darf. Hier ha- ben wir in der Tat eine Aufgabe, der wir uns mit der Sprachförderung in Kindertages- stätten und Grundschulen angenommen haben.
Dennoch: Immer mehr Eltern wünschen einen früheren Einstieg in eine Fremdspra- che für Ihre Kinder.
Dem von der ehemaligen Landesregierung 2000 vorgelegten Bericht zum Fremd- sprachenunterricht an Grundschulen war damals zu entnehmen, dass sich Schles- wig-Holstein im damaligen Bundesvergleich hinsichtlich des Erwerbes von Fremd- sprachenkompetenz in der Grundschule nach unserer Auffassung nicht mit Ruhm bekleckert hat.
Daher steht auch die CDU-Fraktion zu ihrer langjährigen Forderung, die mit dem nächsten Schuljahr umgesetzt wird, an allen Grundschulen ab der 3. Klasse Englisch als Fachunterricht zu erteilen.
Immer wieder hatten sich in der Vergangenheit Eltern und Schulen auf den Weg ge- macht und mit den unterschiedlichsten Angeboten schulischer und nicht schulischer Art wie Arbeitsgemeinschaften, Begegnungssprachenkonzept oder freiwilliger Nach- mittagsunterricht manchmal auch gegen Bezahlung eines Beitrages der teilnehmen- den Kinder organisiert. Die Qualität dieser Angebote, insbesondere der außerschuli- schen, ist allerdings nur selten überprüft worden. Die CDU-Fraktion war schon 2000 der Auffassung, und daran hat sich nichts geändert, dass die Verantwortung insbe- sondere für die Inhalte des Englischunterrichtes bei der Schule und damit bei den dafür ausgebildeten Lehrkräften und nicht zuletzt bei der Landesregierung liegen muss.
In Zukunft werden wir mit dem Englischunterricht ab der 3. Klasse auch sicherstellen, dass die Ausgangsvoraussetzungen der Kinder in der Sekundarstufe I nicht mehr so unterschiedlich sein werden. So reicht hier die Spannweite von keinen Vorkenntnis- sen bis hin zu Kenntnissen, sogar im Schrifterwerb. Annährend gleiche Ausgangsbe- dingungen sind ein Vorteil für alle, für Lehrerinnen und Lehrer, ebenso wie für die Schülerinnen und Schüler. Dass die Wahl für die erste Fremdsprache auf Englisch gefallen ist, erklärt sich logischerweise daraus, dass Englisch bekanntlich die Welt- sprache ist. Darüber hinaus bereichern insbesondere die Sprachen der europäischen Nachbarländer ebenso wie die Minderheitensprachen den Stundenplan unserer Kin- der in Schleswig-Holstein. Für den Englischunterricht in der Grundschule wird die Landesregierung zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen.
Selbstverständlich ist, dass die Ausbildung der Lehrkräfte sichergestellt ist und dass ein entsprechender Lehrplan für den Englischunterricht an Grundschulen erarbeitet werden muss.
Wenn wir den Englischunterricht in die Grundschulen vorziehen, dann wird man sich im weiteren Schulverlauf auch darüber Gedanken machen müssen, ob auch der Ein- stieg in die zweite Fremdsprache vorgezogen werden kann.
Inzwischen hat die Wissenschaft nachgewiesen, dass sich das frühe – mit früh meine ich frühkindlich – also das frühkindliche Erlernen einer Fremdsprache günstig auf die Entwicklung und die Lernfähigkeit von Kindern auswirkt. Kinder, die zweisprachig aufwachsen oder auch im Kindergarten von einer Fremdsprache begleitet werden, haben es später in der Schule nur zu oft leichter.
Daher ist es erfreulich, dass sich neben den vorhandenen dänischen Kindertages- stätten rund 12 Kindertagesstätten auf den Weg gemacht haben, um die Begegnung mit Fremdsprachen zu ermöglichen. Vorzugsweise mit der englischen Sprache, aber auch die französische Sprache wird angeboten.
Die Fremdsprachenarbeit dieser Kindertagesstätten ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie von qualifiziertem Personal geleistet wird. Die Begegnung mit der Fremdsprache muss spielerisch erfolgen und muss sich die Neugier und den Forscherdrang kleiner Kinder zu Nutze machen. Der Spaß an der fremden Sprache muss unbedingt im Vordergrund stehen.
Damit für die Kinder die Begegnung mit Fremdsprachen nicht nach der Kindergarten- zeit endet, wollen wir es Grundschulen möglich machen, auch über den Englischun- terricht in der 3. Klasse hinaus, bilinguale Projekte im Rahmen der ihnen zur Verfü- gung stehenden personellen und Sachmittel, insbesondere für die englische Sprache machen zu können.
Gerade das Beispiel der Grundschule in Pinneberg macht deutlich, dass der Wunsch der Eltern auf eine bilinguale Fortführung der Erziehung und Bildung ihrer Kinder in der Vergangenheit zugenommen hat. Dort, wo sich die Schulen aus eigener Kraft in der Lage sehen, die bilinguale Arbeit der Kindertagesstätten fortzusetzen, sollte es auch möglich sein.
Allerdings sage ich es noch einmal ganz deutlich, dass diese zusätzlichen Angebote nicht von der Landesregierung zu finanzieren sind und dass sich das Angebot natür- lich an einigen Qualitätsmerkmalen orientieren muss.
Bilingualität stellt andere Ansprüche an das Personal als Englischunterricht. Hier sind native speakers oder aber Lehrkräfte mit einem längeren einschlägigen Auslands- aufenthalt, zumindest aber mit Englisch-Facultas, notwendig, die sich selbstverständ- lich in einer Sprache „bewegen“ und ausdrücken können. Ebenso wichtig ist es, das sichergestellt ist, dass Kindern, die bilingual in der Grundschule unterrichtet werden, ein weiterführendes Angebot in der Sekundarstufe I gemacht wird.
Hier stellt beispielsweise die Grundschule in Altenholz, die sehr erfolgreich bilingual arbeitet, eine entsprechende Kooperation mit einem Gymnasium sicher. Selbstver- ständlich muss der Zugang zu bilingualen Unterrichtsangeboten an Grundschulen für alle Kinder offen sein. Auch für Kinder nicht deutscher Muttersprache. Ebenso muss sichergestellt sein, dass Kinder, die dieses Angebot nutzen und bei denen festge- stellt wird, dass sie aufgrund der bilingualen Unterrichtsform dem Unterricht nicht fol- gen können, ohne „Nachteile“ den bilingualen Zweig dieser Schule wieder verlassen können. Das setzt voraus, dass sich die Schulkonferenz ebenso wie die Fachkonfe- renzen mit den eventuell verbundenen Problemen auseinandersetzen und Lösungs- wege für diese Kinder aufzeigen.
Grundlage dafür kann nur eine ständige intensive Absprache der Lehrkräfte über die zeitliche und inhaltliche Verteilung von Unterrichtsinhalten sein.
Der bilinguale Unterricht kann nur ein zusätzliches Angebot sein und nicht die aus- schließliche Unterrichtsform einer Schule.
Die Schulen, die einen solchen Weg gehen, müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie damit eine erhebliche Verantwortung für ihre Schülerinnen und Schüler ü- bernehmen.
Für Kinder, die bilingual unterrichtet werden, gelten selbstverständlich die gleichen Regeln wie für alle anderen auch. Die Beteiligung an Leistungsvergleichen ist eben- so sicherzustellen wie die Orientierung an den Inhalten der Lehrpläne und den Bil- dungsstandards für die Grundschule. Grundschulen und Kindertagesstätten, die sich angesichts dieser Voraussetzunge der Aufgaben stellen, Kindern bessere Voraus- setzungen für ihr späteres Leben mit auf den Weg zu geben, haben unsere Unter- stützung.
Ein flächendeckendes bilinguales Angebot, wie von der FDP gefordert, halten wir allerdings nicht für umsetzbar. Das notwendige entsprechend ausgebildete Personal ist nicht vorhanden, weder gibt es genügend Grundschullehrer mit Englisch-Fakultas, noch sind genügend nativespeakers vorhanden.
Lassen Sie mich über die Initiativen bezüglich der Bilingualität noch etwas anderes anmerken.
Über die Initiativen im Fremdsprachenbereich hinaus sind weitere Initiativen an Schu- len vorstellbar. Zum Beispiel bei der musischen Erziehung, von der wir ebenfalls wis- sen, wie positiv sie sich auf die kognitive und persönliche Entwicklung von Kindern auswirkt oder aber auch bei der Förderung von Kindern mit besonderen Begabun- gen.
Wir haben in der Vergangenheit und werden auch in der Zukunft – insbesondere dann, wenn wir uns der Novellierung des Schulgesetztes zuwenden, über Autono- mie, Schulprogramme, Schulprofile und Wettbewerb unter den Schulen sprechen. Die CDU-Fraktion will, dass Schulen sich an der Qualitätsentwicklung ihrer Schüler und der Schullandschaft beteiligen. Und wenn wir tatsächlich wollen, dass Schulen sich weiterentwickeln, dann müssen wir ihnen auch etwas zutrauen und ihnen Ver- antwortung übertragen. Wir müssen insbesondere angesichts der knappen Kassen des Landeshaushalts alle Potentiale unserer Schulen nutzen und Eigeninitiativen, soweit sie sich in den gesetzlichen Möglichkeiten bewegen, zulassen und selbstver- ständlich auch kritisch begleiten.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich das Engagement von Kindertagesstätten und Grundschulen für die sprachliche Entwicklung unserer Kinder.

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