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13.03.06 , 16:33 Uhr
CDU

Thomas Stritzl zur Fusion der Fachobergerichte und einem möglichen gemeinsamen Verfassungsgericht mit der Stadt Hamburg

Nr. 106/06 13. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
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Justizpolitik Thomas Stritzl zur Fusion der Fachobergerichte und einem möglichen gemeinsamen Verfassungsgericht mit der Stadt Hamburg
Zur Ankündigung des Justizministers Uwe Döring, dass es aufgrund der derzeitigen Berechnungen des Justizsenators Kusch mangels entsprechender Synergieeffekte nicht zu einer Fusion der Fachobergerichte Schleswig-Holsteins und Hamburgs kommen werde, erklärt der Justizpolitische Sprecher und stellvertretende Fraktions- vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Thomas Stritzl: „Reformen um ihrer Selbst willen haben keinen Nährwert.“ Daher sei es richtig, auf die Zusammenlegung der Fachobergerichte zu verzichten, solange durch solche Zu- sammenlegungen nichts eingespart werden könne und auch und keine Steigerung der Effizienz zu erwarten sei. Vor diesem Hintergrund mache auch die an sich wünschenswerte Einrichtung eines gemeinsamen Verfassungsgerichtes mit Hamburg derzeit keinen Sinn. „Der Justiz- minister bleibt jedoch zusammen mit seinem Hamburger Kollegen aufgefordert, jetzt alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit längerfristig das Ziel einer Zu- sammenlegung der Fachobergerichte erreicht werden kann,“ so Stritzl.

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