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22.03.06 , 11:45 Uhr
B 90/Grüne

Anne Lütkes zur Föderalismusreform

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 32 – Reform des Föderalismus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Fraktionsvorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 von Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Anne Lütkes: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 151.06 / 22.03.06



Struck wird’s schon richten!
Ein mündlicher nichts sagender Bericht des Ministerpräsidenten, eine aktuelle Stunde, ein Ausschuss, geprägt vom Desinteresse der Großen Koalition - so weit die bisherige Diskussion zum Föderalismus hier in Schleswig-Holstein.
Die größte Reform des Grundgesetzes nach fast 60 Jahren sollte ausgewogen, zu- kunftsgewandt, klug und insbesondere nachhaltig sein. Aber was passiert?
Die Wortführer der Länderfürsten, Herr Koch, Herr Wulff, Herr Rüttgers erklären, sie zö- gen vereint mit dem ehemaligen Länderfürsten im Hintergrund, dem Kanzleramtschef de Maiziere die Sache jetzt durch. Unser Innenminister kämpft verbal tapfer, unser Minister- präsident schweigt und der Innenausschuss ist uninteressiert.
Dankenswerterweise hat Herr Kollege Lothar Hay schon mehrfach auf das sogenannte ‚Strucksche Gesetz’ verwiesen. Das besagt, wir vertrauen auf die Kampfeskraft des SPD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag. Nur, meine Damen und Herren, was sind die Essentials, an denen Herr Struck den kleinstaaterischen Durchmarsch der Landesfürsten stoppen wird? Wie wird das Verfahren sein?
Wir hören, dass der Versuch, das ganze Werk unverzüglich durchzuziehen, insofern stecken bleiben könnte, als dass man/frau doch eine etwa dreitätige Anhörung zulassen wolle. Wir stellen deshalb den vorgelegten Antrag, um aus Schleswig-Holstein heraus deutlich zu machen, dass unser Land auf einem sorgfältigen Verfahren beharrt – es muss ja nicht Jahre dauern. Wir beharren auch auf eine Beteiligung der Landtage, das entspräche im übrigen auch dem Geist des Parlamentsinformationsgesetzes, das wir ja heute auch noch auf der Tagesordnung stehen haben.
1/2 Meine Damen und Herren, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland entstand in unmittelbarer zeitlicher und emotionaler Nähe zum Kriegsende und zum Ende des drit- ten Reichs. Es ist geprägt von dem föderalen Gedanken, von Freiheit, Gleichheit und so- zialer Verantwortung. Jeder Landes- oder Bundesgesetzgeber muss sich mit der Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse auseinandersetzen. Dieses Prinzip war stets Leit- linie der föderalen Ordnung. Die Neufassung der konkurrierenden Gesetzgebung in den hier bekannten Einigungspapieren der großen Koalition lassen eine Auseinandersetzung mit dieser Leitlinie vermissen. Das stimmt uns sorgenvoll.
Aus der konkurrierenden Gesetzgebung herausgenommen und an die Länder gegeben werden mehrere Gesetzgebungsbereiche, die unmittelbar die soziale Infrastruktur unse- res Landes betreffen, nur einige Punkte will ich nennen: Das Heimrecht. Wie meine Da- men und Herren von der Großen Koalition werden sie sicherstellen, dass die gleichwerti- gen Lebensverhältnisse überhaupt noch eine Rolle spielen - hier oder beim Strafvollzug, wenn das Recht auf Bildung nicht bundesrechtlich garantiert ist.
Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wird abgeschafft, was bedeutet dies für Schleswig-Holstein und was ist die vereinbarte Kompensation? Sind sie wirklich der Auf- fassung die Bundesrepublik wird besser zu verwalten und gestalten sein, wenn in Einzel- fällen ein Abweichungsrecht der Länder vom Bundesrecht ins Grundgesetz schreiben, aber sich der Reform des Artikel 33 Absatz 5, dem Beamtenrecht nicht wirklich nähern, wenn die Konnexität zwischen Aufgabenbestimmung und Finanzierungsverpflichtung kein Thema ist.
Sind sie wirklich der Ansicht, die Haftungsquote bei Verletzung der europäischen Vor- schriften zur Haushaltsdisziplin sei gerade für unser Land gerecht? Wie soll die Finanzverfassung der Zukunft aussehen?
Also, wir würden gerne sichergestellt wissen, dass Schleswig-Holstein, auch die Legisla- tive an dem Anhörungsverfahren zumindest teilnehmen darf, und das im Vorgriff auf das Parlamentsinformationsgesetz der Landtag vor der abschließenden Entscheidung des Bundesrates eine Bewertung im Plenarverfahren vornehmen kann.
Ob das was jetzt vorliegt wirklich der Ausweg aus der föderalen Sachgasse ist und Deutschland europatauglich macht, wage ich zu bezweifeln. Die Auseinandersetzung mit dem Verhältnis der Staatlichkeit der Länder, deren Bedeutung für einen Nationalstaat und wiederum dessen Verhältnis zu einem Europa der Staaten bleibt ungeklärt.
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