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22.03.06 , 12:13 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Gemeindeordnung und der Beteiligung der Menschen mit Behinderungen

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 – Änderung der Gemeindeordnung Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. 152.06 / 22.03.06

Pragmatischer Vorschlag im Interesse der Menschen mit Behinderungen
Meine Fraktion unterstützt die Initiative der FDP nicht nur, sondern wir begrüßen den vorgelegten Gesetzentwurf ausdrücklich. Der aufgezeigte Weg orientiert sich am Er- folgsbeispiel der Kinder- und Jugendbeteiligung in den Gemeinden, welche - noch von der rot-grünen Landesregierung - als verpflichtende Aufgabe in der Kommunalverfassung festgeschrieben wurde. Ein Modell, mit dem Schleswig-Holstein bundesweit zum Vorrei- ter in der Jugenddemokratiebewegung geworden ist.
Was gut ist und sich bewährt hat, kann und muss zur Nachahmung dienen.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist einfach, effektiv und kann kostenneutral umgesetzt werden. Er lässt einen breiten Gestaltungsspielraum für die Verantwortlichen vor Ort. Anstatt starre Strukturen oder Verfahren vorzugeben, definiert er das zu erreichende Ziel. Das ist gut so, denn auf diese Weise haben die Kommunen die Chance, ihren jeweiligen Gegebenheiten entsprechend Umsetzungsstrategien auszuprobieren, aufzubauen und nötigenfalls auch wieder zu verändern.
Eine Möglichkeit der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen sind kommunale Be- hindertenbeauftragte, wie es sie beispielsweise in Norderstedt oder Bad Segeberg gibt. Eine weitere Möglichkeit ist ein Behindertenbeirat, wie ihn die Landeshauptstadt Kiel schon seit langem hat. Anhörungen, Ausschreibungen, Fachgespräche, Arbeitsgruppen, Modelle und Projekt – dem Engagement und dem Gestaltungswillen sind keine Grenzen gesetzt. Auch hier – bei der Frage der Umsetzung - können die vor Ort gesammelten Er- fahrungen im Bereich der Jugendbeteiligung ein kreativer Input sein.
1/2 Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung hat bereits in einer offiziellen schriftlichen Stellungnahme den Gesetzentwurf der FDP ausdrücklich gelobt. Das ist er- freulich, aber nicht verwunderlich, hat doch Herr Hase selbst diesen Punkt immer wieder in seinen Berichten und gegenüber den Fachausschüssen des Landtages eingefordert. Deshalb können wir davon ausgehen, dass auch die Behindertenverbände den vorgeleg- ten Gesetzesentwurf unterstützen.
Schwieriger mag es sein, die Kommunalen Spitzenverbände zu überzeugen. Schauen wir mal, ob sich die von Herrn Hase ausgesprochene Hoffnung bewahrheitet, dass die kommunalen Spitzenverbände diesem Gesetzesentwurf wohlwollend gegenüber stehen.
Aus Grüner Sicht ist der FDP-Antrag ein richtiger und notwendiger Schritt. Hier geht es nicht um mehr Bürokratie, sondern um Chancengleichheit und um Autonomie für Men- schen mit Behinderung – so wie es das Grundgesetz, das Bundes- und das Landes- gleichstellungsgesetz vorgeben. Hier geht es nicht um Kostensteigerung, sondern um Kostenvermeidung: Es ist wirtschaftlicher schon bei der Planung die Belange von behin- derten Menschen mit zu bedenken, als im Nachhinein hohe Kosten durch eine nachträg- liche Herstellung von Barrierefreiheit zu haben.
In diesem Sinne hoffe ich auf eine breite Unterstützung der FDP-Initiative!
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