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Anke Spoorendonk zu TOP 6 - Änderung der Gemeindeordnung (Behindertenbeauftragte)
PresseinformationKiel, den 22.03.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 6 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Drs. 16/623In einigen Kommunen sind sie bereits vertreten, die Beauftragten für Behinderte. Sie sollen sichverstärkt für die Belange behinderter Menschen einsetzen. Möglichst frühzeitig werden sie vonGemeindevertretung und Stadtverwaltung in Entscheidungsprozesse eingebunden, damitFehler nicht erst in Beton gegossen werden und deren Beseitigung dann sehr teuer wird. EinBeispiel: in Flensburg hat die SSW-Stadtfraktion für die Bestellung einer Behinderten-beauftragten gesorgt. Die Behindertenbeauftragte Astrid Müller hat frühzeitig unter anderemdarauf hingewiesen, dass beim Einbau neuer Aufzüge beim Umbau des Flensburger Bahnhofsdie Breite der heute gängigen Elektro-Rollstühle berücksichtigt werden muss. So werdenPlanungsfehler vermieden.Auf Anregung des Sozialverbandes Husum und des Vereines für Körper- und Mehrfach-behinderte im Kreis Nordfriesland hat die Stadt Husum ab September letzten Jahres einenBeauftragten für Menschen mit Behinderungen bestellt. Manfred Carstens, so sein Name,versteht sich, wie übrigens vieler seiner Kolleginnen und Kollegen in anderen Kommunen auch, 2als Scharnierstelle zwischen Verbänden und Politik, oftmals auch als Frühwarnstelle. Er ist aberauch geduldiger Ansprechpartner für die Interessen derMenschen mit Behinderungen, deren Anliegen er gegenüber der Kommunalpolitik vertritt. DieQualität kommunaler Arbeit wird dadurch entscheidend verbessert.Ich würde mir wünschen, wenn die Arbeit der Behindertenbeauftragten in der Öffentlichkeitmehr Beachtung finden würde. Ich hoffe, dass eine größere Öffentlichkeit ein Nebenprodukt desvorgelegten Gesetzes sein wird.So wie in Flensburg und Husum fordert der SSW für alle kommunalen Entscheidungen dieBeteiligung von Menschen mit Behinderungen. Als Bürger einer Gemeinde sollten ihnen diegleichen Rechte wie ihren nicht-behinderten Mitbürgern zustehen. Hierfür müssen diegesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, so wie es die FDP auch vorschlägt. Mittelfristigmuss es um die Etablierung einer neuen Teilhabe-Kultur gehen: Es kann ja schließlich nichtAufgabe der Menschen mit Behinderung sein, die Notbremse bei kommunalen Vorhaben zuziehen. Wir alle sollten die Belange von Menschen mit Behinderungen verinnerlichen. DieKommunen sollten Menschen mit Behinderungen zur Teilhabe ermutigen.Ob es nun unbedingt ein Beauftragter sein muss oder ein Beirat ist dabei nicht entscheidend.Entscheidend ist vielmehr, dass eine Institution geschaffen wird, die als fester Ansprechpartnerund Interessenvertreter für die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger fungiert. Einewichtiges Element, das auf wesentlich mehr Verbindlichkeit im kommunalen handelnausgerichtet sein wird, ist die regelmäßige Überprüfung kommunaler Entscheidungen in einemfestgelegten Turnus. Hier wird die kommunale Ebene verpflichtet, nicht die gesamteVerantwortung auf die Behindertenbeauftragten abzuschieben, sondern eben rechtzeitig selberdas Heft des Handelns in die Hand zu nehmen und selber zu gestalten. Das heißt, die Kommuneist auch selber verantwortlich für die Entscheidungen, die gefällt werden und muss auch dafürim Nachhinein gerade stehen. Wichtig ist, dass eine behindertengerechte Politik 3selbstverständlich wird und wir hier auch durch eine solche Bestimmung einen hohen Grad anVerbindlichkeit absichern.Der SSW ist der Überzeugung, dass der vorgelegte Artikel 47g in der Gemeindeordnung gutplatziert ist. Eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen wird verpflichtend für alleKommunen, ohne dabei die Mittel zur Beteiligung ausdrücklich vorzuschreiben.Andererseits ermahnt uns die gesetzliche Wirklichkeit des Artikel 47f, der die Beteiligung vonKindern und Jugendlichen regelt, dass eine gesetzliche Regelung allein nicht ausreicht. Sie mussmit Leben erfüllt werden. So ein Artikel ist kein Selbstgänger, der die Behindertengerechtigkeitvon selbst herstellt. Er muss im täglichen Verwaltungshandeln ständig wieder neudurchdrungen werden. Eine Beteiligung sollte sich also nicht nur in der Schaffung neuerGremien erschöpfen, sondern die Interessen der Menschen mit Behinderung wirklichdurchsetzen.Andererseits bin ich zuversichtlich, dass die hiesigen Kommunen genug Phantasie entwickelnwerden, wie sie vor Ort ihre Politik für Menschen mit Behinderungen verbessern. VieleLernbehinderte klagen zum Beispiel über eine unverständliche Formular– und Antragssprache.Hier kann eine vernünftige redaktionelle Überarbeitung viel bringen – übrigens nicht nur für dieMenschen mit Behinderungen. Die Bundesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hateinen entsprechenden runden Tisch gegründet. Ich denke, dass auch die schleswig-holsteinischen Kommunen von dieser Arbeit profitieren werden.Die hervorragende Berichtsarbeit des Landesbehindertenbeauftragten Dr. Hase wird unssicherlich schon im nächsten Jahr wissen lassen, wie sich das neue Instrument in derGemeindeordnung auf der kommunalen Ebene bewähren wird. Ich bin darauf sehr gespannt.Zumindest hat aber auch er sich schon für eine Ergänzung der Gemeindeordnungausgesprochen und diese Auffassung teilt der SSW.