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22.03.06 , 15:10 Uhr
CDU

Johannes Callsen zu TOP 5: Schleswig-Holstein ist keine wettbewerbsfreie Insel

Nr. 119/06 22. März 2006


IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG
PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de
Es gilt das gesprochene Wort Wirtschaftspolitik Johannes Callsen zu TOP 5: Schleswig-Holstein ist keine wettbewerbsfreie Insel Auch für den Bus-ÖPNV gilt: Wir wollen Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein erhalten, die Qualität verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Ob Markteingriffe da- für der richtige Weg sind, ist sicherlich zu diskutieren.
Die ÖPNV-Ausschreibung im Kreis Stormarn jedenfalls hat erwartungsgemäß die pawlowschen Reflexe zur Folge gehabt: Bündnis 90 / Die Grünen und der SSW rufen einvernehmlich nach einer Erweiterung des Tariftreuegesetzes. Schleswig-Holstein allerdings ist keine wettbewerbsfreie Insel und neben den grundsätzlichen Bedenken der CDU gegenüber dem Tariftreuegesetz gibt es eine Reihe konkreter rechtlicher Fragestellungen, die in diesem Zusammenhang schon etwas ausführlicher diskutiert werden sollten.
Immerhin ist im Jahre 2003 der Bus-ÖPNV von der damaligen Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen bewusst aus dem Geltungsbereich des Tariftreuege- setzes herausgenommen worden.
Die Einbeziehung des Bus-ÖPNV in das Tariftreuegesetz wäre, das hat auch die damalige Anhörung im Wirtschaftsausschuss gezeigt, eine „Rechnung zu Lasten Dritter“, nämlich der Kommunen und Kreise, die den öffentlichen Personennahver- kehr bestellen und bezahlen. Wenn diese als Aufgabenträger des Bus-ÖPNV, wie vom SSW vorgesehen, jetzt gesetzlich verpflichtet werden sollen, kämen auf sie er- hebliche Kostensteigerungen zu. Bei der damaligen Anhörung war von Mehrkosten in Höhe von 15 % die Rede. Da die Kommunen nun wirklich nicht über Spielraum verfügen, diese Mehrkosten zu verkraften, wären Kostensteigerungen für die Nutzer des ÖPNV sicherlich die Folge. Würden Kreise und Kommunen sich auf das Konne- xitätsprinzip berufen, müsste das Land für diese Mehrkosten aufkommen. Wie diese Finanzierungsströme gelöst werden sollen, müsste von den Antragstellern bitte noch geklärt werden.
Wir können jedenfalls unseren Kommunen nicht auferlegen, auf der einen Seite sparsam mit den öffentlichen Geldern umzugehen, und auf der anderen Seite durch rechtliche Vorschriften zu einer erheblichen Verteuerung öffentlicher Aufträge beitra- gen. Ich weiß nicht, ob das im Sinne der kommunalen Spitzenverbände ist, die zwar Verständnis für die betroffenen Busfahrer haben, wenn überhaupt aber für eine freiwillige Anwendung des Tariftreuegesetzes sind. In Hessen etwa haben Aufgaben- träger des ÖPNV auch ohne gesetzliche Grundlage das Kriterium der Tariftreue in die Ausschreibung aufgenommen, quasi als Selbstverpflichtung.
Der Verband Schleswig-Holsteinischer Omnibusbetriebe (SHO) hat in der damaligen Anhörung im Wirtschaftsausschuss deutlich gemacht, dass gerade die vom SSW geforderte Anwendung des „repräsentativen Tarifvertrages“, also des Vertrages, der für die meisten Arbeitnehmer Anwendung findet, zur Existenzgefährdung vieler priva- ter Omnibusunternehmen führe und den Bestrebungen der kommunalen Verkehrsun- ternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, diametral entgegenlaufe. Der SHO hatte darauf hingewiesen, dass die Anhebung des gesamten Lohnniveaus auf den öffentlichen Tarif vom privaten Busunternehmer nicht vorgenommen werden könne.
Statt des repräsentativen Tarifes des öffentlichen Dienstes, wie er vom SSW durch die Hintertür gefordert wird, kann es also maximal um die Anwendung eines am Ort der Leistung geltenden Tarifvertrages für den Bus-ÖPNV gelten. Das wäre der so genannte SHO-Tarif.
Schließlich sind auch grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Tariftreuegesetz noch nicht ausgeräumt. Schon die damalige Landesregierung hatte im Jahr 2001 in der Beantwortung einer Großen Anfrage der Grünen die Auf- fassung vertreten, dass der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch we- gen der grundsätzlichen Bedeutung für den ÖPNV nicht vorgegriffen werden sollte.
An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert, denn das Urteil des Bundes- verfassungsgerichtes liegt noch nicht vor.
Lassen Sie uns im Wirtschaftsausschuss sorgfältig darüber diskutieren, bevor wir ein Gesetz verschärfen, dessen Verfassungsmäßigkeit nicht geklärt ist.

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