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22.03.06 , 15:36 Uhr
SSW

Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Tariftreuegesetzes

Presseinformation
Kiel, den 22.03.2006 Es gilt das gesprochene Wort



Lars Harms
TOP 5 Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Drs. 16/604

Schon in den Jahren 2001 bis 2003 haben wir im Landtag auf Initiative des SSW erst ein
Vergabegesetz und dann später darauf aufbauend ein Tariftreuegesetz debattiert und dieses ja
auch letztendlich beschlossen. Das derzeitige Tariftreuegesetz gilt für Bauleistungen, die
Abfallwirtschaft und für den SPNV. In der Zwischenzeit hat sich das Gesetz nicht nur bewährt,
sondern es ist auch auf kommunaler Ebene breit akzeptiert und viele Kreise, Städte und
Gemeinden haben inzwischen beschlossen, das Gesetz auch auf kommunaler Ebene
anzuwenden. Dabei ist es egal, welche Mehrheiten auf kommunaler Ebene bestehen. In
Nordfriesland und im Kreis Schleswig-Flensburg haben zum Beispiel Kreistage mit absoluter
CDU-Mehrheit die Anwendung des Gesetzes einstimmig beschlossen und auch auf städtischer
und gemeindlicher Ebene gibt es Beschlüsse, die von allen Parteien hierzu getragen werden.


Mit der Einforderung von Tariftreue soll der Wettbewerb nicht außer Kraft gesetzt werden,
sondern er soll in vernünftige Bahnen gelenkt werden. Es ist Aufgabe der Politik festzulegen, 2
welches die Rahmenbedingungen sind, nach denen bei uns der Wettbewerb funktionieren soll.
Wir haben die Diskussionen hierzu auch schon zum Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie geführt
und auch gemeinsam festgestellt, dass der ungezügelte Wettbewerb ohne vernünftige
Rahmenbedingungen nicht akzeptabel ist. Nicht akzeptabel ist daher, dass wir uns in vielen
Wirtschaftsbereichen auf dem Weg hin zu einem ruinösen Lohndumping befinden, den die
Unternehmen eigentlich nicht mitmachen wollen, den die Arbeitnehmer nicht mitmachen
können und der Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land vernichtet.


Die neuesten Entwicklungen im ÖPNV-Bereich sind hierfür ein Beispiel. Wenn ein Unternehmen
gezwungen ist, rund 20% unterhalb des eigentlichen Tariflohns anzubieten, um eine
Ausschreibung gewinnen zu können, dann ist dies eine Entwicklung, die nicht zu akzeptieren ist.
Hier ist das schnelle Handeln der Politik gefordert, damit hiesige Unternehmen überleben
können und die Beschäftigten vernünftige Löhne erhalten. Deshalb haben wir diesen
Gesetzesantrag eingebracht, der Vorsieht, diesen Missstand aufzuheben. Wir werden in den
nächsten zwei Jahren Ausschreibungen in Stormarn, Lauenburg, Neumünster, Lübeck und an
vielen anderen Stellen haben. Und irgendwann laufen andere Verkehrsverträge wieder aus und
das Spiel beginnt von vorne. Wir werden also immer wieder vor dem Problem stehen, den
Wettbewerb in geordnete Bahnen lenken zu müssen. Deshalb müssen wir jetzt im Sinne der
Beschäftigten im ÖPNV handeln.


In unserem Gesetzentwurf haben wir aber noch weitere Änderungen aufgenommen, die ich
erläutern möchte. Dadurch, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch den
neuen § 99 (6) seit September 2005 zulässt, Bauleistungen als Teil von Dienstleistungen zu
definieren, sofern sie den geringeren Anteil eines Gesamtauftrages ausmachen, ist der
Umgehung des bisherigen Tariftreuegesetzes Tür und Tor geöffnet. Bauleistungen werden zu
Dienstleistungen umdeklariert und somit braucht man formell nicht tariftreu ausschreiben.
Dieser Möglichkeit wollen wir einen Riegel vorschieben, denn wir haben sehr gute Erfahrungen
mit der Tariftreue im Baubereich gemacht. Deshalb haben wir die Dienstleistungen in ihrer 3
Gesamtheit in das Tariftreuegesetz mit aufgenommen. Dies geschieht aber nicht nur vor dem
Hintergrund des eben beschriebenen Sachverhaltes, sondern auch, weil man in weiten Teilen
des Dienstleistungssektors, die gleichen Probleme, wie in anderen Wirtschaftszweigen hat. Im
Gebäudereinigerhandwerk oder auch bei den Wach- und Sicherheitsdiensten hat man schon
negative Erfahrungen gemacht. Und jeder hier kann sicherlich weitere Branchen aufzählen, die
ebenfalls betroffen sind. Deshalb müssen wir auch hier handeln.


Wir schlagen außerdem vor, dass die Tariftreue an den repräsentativen Tarifvertrag gebunden
wird. Dies ist schon von vielen in den Anhörungen zum bestehenden Tariftreuegesetz angeregt
worden. Und wir sind immer noch der Meinung, dass der Tarifvertrag, der auf die meisten
Beschäftigten in einer Branche angewandt wird, die richtige Grundlage ist. Im konkreten Fall aus
dem ÖPNV-Bereich im Kreis Stormarn könnte man sonst in Zukunft auf den Gedanken kommen,
dass der jetzt neu geltende wesentlich niedrigere Tarif der vor Ort in Stormarn gültige Tarif sein
könnte. Dieser Möglichkeit wollen wir gleich einen Riegel vorschieben. Der vor Ort in Schleswig-
Holstein gültige Tarif soll der meist angewendete Tarif sein. Das würde auch die Tarifautonomie
der Arbeitgeber und der Gewerkschaften nachhaltig stärken, was unser aller Ziel sein sollte.


Zu guter Letzt wollen wir natürlich aufgrund der guten Erfahrungen, die wir jetzt schon mit dem
Gesetz gemacht haben, die zeitliche Begrenzung des Gesetzes aufheben. Die Zeitliche
Begrenzung wurde seinerzeit vor dem Hintergrund eingebaut, die Wirkungsweise des Gesetzes
zu überprüfen. Was wir feststellen können ist, dass das Gesetz wirkt und dass es keine Klagen
darüber gibt, dass Tariftreue die Aufträge verteuert. Das Gesetz ist bei Unternehmen,
Gewerkschaften und Kommunen gleichermaßen anerkannt und deshalb ist es nur eine logische
Schlussfolgerung, das Gesetz noch zu verbessern und den Menschen hierdurch bei ihren
konkreten Problemen zu helfen. Und hierzu fordern wir Sie alle auf.

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