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Lars Harms zu TOP 5 - Änderung des Tariftreuegesetzes
PresseinformationKiel, den 22.03.2006 Es gilt das gesprochene WortLars HarmsTOP 5 Änderung des Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen Drs. 16/604Schon in den Jahren 2001 bis 2003 haben wir im Landtag auf Initiative des SSW erst einVergabegesetz und dann später darauf aufbauend ein Tariftreuegesetz debattiert und dieses jaauch letztendlich beschlossen. Das derzeitige Tariftreuegesetz gilt für Bauleistungen, dieAbfallwirtschaft und für den SPNV. In der Zwischenzeit hat sich das Gesetz nicht nur bewährt,sondern es ist auch auf kommunaler Ebene breit akzeptiert und viele Kreise, Städte undGemeinden haben inzwischen beschlossen, das Gesetz auch auf kommunaler Ebeneanzuwenden. Dabei ist es egal, welche Mehrheiten auf kommunaler Ebene bestehen. InNordfriesland und im Kreis Schleswig-Flensburg haben zum Beispiel Kreistage mit absoluterCDU-Mehrheit die Anwendung des Gesetzes einstimmig beschlossen und auch auf städtischerund gemeindlicher Ebene gibt es Beschlüsse, die von allen Parteien hierzu getragen werden.Mit der Einforderung von Tariftreue soll der Wettbewerb nicht außer Kraft gesetzt werden,sondern er soll in vernünftige Bahnen gelenkt werden. Es ist Aufgabe der Politik festzulegen, 2welches die Rahmenbedingungen sind, nach denen bei uns der Wettbewerb funktionieren soll.Wir haben die Diskussionen hierzu auch schon zum Thema EU-Dienstleistungsrichtlinie geführtund auch gemeinsam festgestellt, dass der ungezügelte Wettbewerb ohne vernünftigeRahmenbedingungen nicht akzeptabel ist. Nicht akzeptabel ist daher, dass wir uns in vielenWirtschaftsbereichen auf dem Weg hin zu einem ruinösen Lohndumping befinden, den dieUnternehmen eigentlich nicht mitmachen wollen, den die Arbeitnehmer nicht mitmachenkönnen und der Arbeitsplätze und Wohlstand in unserem Land vernichtet.Die neuesten Entwicklungen im ÖPNV-Bereich sind hierfür ein Beispiel. Wenn ein Unternehmengezwungen ist, rund 20% unterhalb des eigentlichen Tariflohns anzubieten, um eineAusschreibung gewinnen zu können, dann ist dies eine Entwicklung, die nicht zu akzeptieren ist.Hier ist das schnelle Handeln der Politik gefordert, damit hiesige Unternehmen überlebenkönnen und die Beschäftigten vernünftige Löhne erhalten. Deshalb haben wir diesenGesetzesantrag eingebracht, der Vorsieht, diesen Missstand aufzuheben. Wir werden in dennächsten zwei Jahren Ausschreibungen in Stormarn, Lauenburg, Neumünster, Lübeck und anvielen anderen Stellen haben. Und irgendwann laufen andere Verkehrsverträge wieder aus unddas Spiel beginnt von vorne. Wir werden also immer wieder vor dem Problem stehen, denWettbewerb in geordnete Bahnen lenken zu müssen. Deshalb müssen wir jetzt im Sinne derBeschäftigten im ÖPNV handeln.In unserem Gesetzentwurf haben wir aber noch weitere Änderungen aufgenommen, die icherläutern möchte. Dadurch, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch denneuen § 99 (6) seit September 2005 zulässt, Bauleistungen als Teil von Dienstleistungen zudefinieren, sofern sie den geringeren Anteil eines Gesamtauftrages ausmachen, ist derUmgehung des bisherigen Tariftreuegesetzes Tür und Tor geöffnet. Bauleistungen werden zuDienstleistungen umdeklariert und somit braucht man formell nicht tariftreu ausschreiben.Dieser Möglichkeit wollen wir einen Riegel vorschieben, denn wir haben sehr gute Erfahrungenmit der Tariftreue im Baubereich gemacht. Deshalb haben wir die Dienstleistungen in ihrer 3Gesamtheit in das Tariftreuegesetz mit aufgenommen. Dies geschieht aber nicht nur vor demHintergrund des eben beschriebenen Sachverhaltes, sondern auch, weil man in weiten Teilendes Dienstleistungssektors, die gleichen Probleme, wie in anderen Wirtschaftszweigen hat. ImGebäudereinigerhandwerk oder auch bei den Wach- und Sicherheitsdiensten hat man schonnegative Erfahrungen gemacht. Und jeder hier kann sicherlich weitere Branchen aufzählen, dieebenfalls betroffen sind. Deshalb müssen wir auch hier handeln.Wir schlagen außerdem vor, dass die Tariftreue an den repräsentativen Tarifvertrag gebundenwird. Dies ist schon von vielen in den Anhörungen zum bestehenden Tariftreuegesetz angeregtworden. Und wir sind immer noch der Meinung, dass der Tarifvertrag, der auf die meistenBeschäftigten in einer Branche angewandt wird, die richtige Grundlage ist. Im konkreten Fall ausdem ÖPNV-Bereich im Kreis Stormarn könnte man sonst in Zukunft auf den Gedanken kommen,dass der jetzt neu geltende wesentlich niedrigere Tarif der vor Ort in Stormarn gültige Tarif seinkönnte. Dieser Möglichkeit wollen wir gleich einen Riegel vorschieben. Der vor Ort in Schleswig-Holstein gültige Tarif soll der meist angewendete Tarif sein. Das würde auch die Tarifautonomieder Arbeitgeber und der Gewerkschaften nachhaltig stärken, was unser aller Ziel sein sollte.Zu guter Letzt wollen wir natürlich aufgrund der guten Erfahrungen, die wir jetzt schon mit demGesetz gemacht haben, die zeitliche Begrenzung des Gesetzes aufheben. Die ZeitlicheBegrenzung wurde seinerzeit vor dem Hintergrund eingebaut, die Wirkungsweise des Gesetzeszu überprüfen. Was wir feststellen können ist, dass das Gesetz wirkt und dass es keine Klagendarüber gibt, dass Tariftreue die Aufträge verteuert. Das Gesetz ist bei Unternehmen,Gewerkschaften und Kommunen gleichermaßen anerkannt und deshalb ist es nur eine logischeSchlussfolgerung, das Gesetz noch zu verbessern und den Menschen hierdurch bei ihrenkonkreten Problemen zu helfen. Und hierzu fordern wir Sie alle auf.