Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

22.03.06 , 15:39 Uhr
B 90/Grüne

Klaus Müller zum Tariftreuegesetz

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 5 – Tariftreuegesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Klaus Müller: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.sh.gruene-fraktion.de

Nr. xxx.06 / 22.03.06


Das Tariftreuegesetz muss greifen und die Lohnabwärtsspirale stoppen
Im Jahr 2003 haben die Fraktionen von SPD, SSW und Bündnis 90/Die Grünen ein Ge- setz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen beschlossen, das Tariftreuege- setz des Landes.
Allerdings gilt das Gesetz nur für bestimmte Branchen, im Baubereich, im Schienenper- sonennahverkehr und der Abfallentsorgungswirtschaft. Öffentliche Aufträge in diesen Branchen dürfen nur an Unternehmen vergeben werden, die das in Tarifverträgen ver- einbarte Arbeitsentgelt am Ort der Leistungserbringung zahlen.
Auslöser für die Gesetzeslösung waren die Dumpinglöhne, die vor allem im Baubereich zu einer Verdrängung von tariflich bezahlten Arbeitnehmern durch Niedriglohnbeschäftig- te führten.
Bei der Verabschiedung des Tariftreue-Gesetzes im Februar 2003 ist auf ausdrücklichen Wunsch von SPD-KommunalpolitikerInnen der Bereich des öffentlichen Busverkehrs ausgespart worden. Hier sollte die Möglichkeit offen gehalten werden, den Schülerver- kehr in den Flächenbereichen mit nichttarifgebundenen Kräften durchführen zu lassen. Das hat sich nun als ein fataler Fehler herausgestellt.
Aus Fehlern sollte der Mensch lernen. Auch für den Bus-ÖPNV muss der Grundsatz des Tariftreuegesetzes gelten, gezahlt wird der vor Ort gültige Tarif.
1/2 Am 17.2. diesen Jahres gab es eine Demonstration von BusfahrerInnen aus Kiel und Lü- beck gegen Lohndumping in der ÖPNV-Branche. Die Ausschreibungen für Busverkehre haben einen unsozialen Wettbewerb der Anbieter hin zu Niedriglöhnen ausgelöst.
Ein Höhepunkt wurde bei der Ausschreibung im Kreis Stormarn erreicht. Um ihre Chance im Vergabeverfahren zu wahren, hat die Autokraft mit einem Subunternehmen, der Firma Ostseebus aus Mecklenburg-Vorpommern, angeboten.
Der dortige Bruttolohn beträgt 8,31 Euro pro Stunde. Damit wird der Tariflohn der priva- ten Unternehmen des Omnibusverbandes Nord (OVN) von 10,11 Euro deutlich unterbo- ten.
Ver.di bezeichnet dies Angebot zu recht als tarifpolitischen Dammbruch. Welche Frau und welcher Mann kann von solchen Löhnen leben oder sogar eine Familie ernähren? Hier muss mit einem Tariftreuegesetz Einhalt geboten werden.
Nun kommt aber ein wichtiger Punkt, der nicht vergessen werden darf. Die Kontrolle un- serer Vorgaben bei der Tariftreue.
In der Antwort auf eine Kleine Anfrage vom August 2004 erklärt die Landesregierung, dass es bisher keine Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Tariftreueverpflichtung gege- ben habe.
Klartext, bis dahin ist nicht einmal kontrolliert worden. Ohne Kontrolle aber bleibt das Ta- riftreue-Gesetz ein stumpfes Schwert und hat nur Symbol-Charakter. Genau das wollen wir aber nicht. Das Gesetz soll schon greifen und die Lohnabwärtsspirale stoppen.
Die Männer und Frauen am Steuer der ÖPNV-Busse sollen qualifiziert und motiviert sein. Sie unterliegen vielen Stress-Situationen.
Ich denke an den Schülerverkehr, gerade nach Schulschluss sind die Jugendlichen hochgradig aufgedreht. Oder denken Sie an die zunehmende Zahl der älteren Busnutze- rInnen, die mit ihrem Schiebewagen in die Bus einstiegen. Hinzu kommen die Informati- onsfragen von Kunden.
Wenn wir im Bus-ÖPNV auf Dauer motiviertes und qualifiziertes Personal bekommen wollen, dann muss auch die Bezahlung stimmen.
Die neuen Tarifverträge haben den Beschäftigten einiges abverlangt. Und die Zeiten sind lange vorbei, dass es ein 14. Gehalt wie z.B. bei der KVAG gab. Dem Antrag des SSW stimmen wir zu.
***

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen