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Dr. Johann Wadephul zu TOP 9: Änderungen der Landesverfassung sind sorgsam abgewogen und vernünftig
Nr. 122/06 22. März 2006 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Es gilt das gesprochene Wort Innenpolitik Dr. Johann Wadephul zu TOP 9: Änderungen der Landesverfassung sind sorgsam abgewo- gen und vernünftig In unserer Landesverfassung spiegeln sich die unterschiedlichen Erfahrungen der Geschichte und Kultur unseres Landes wieder. Die Zielrichtung ist in die Zukunft ge- wandt und birgt damit die Gefahr, alles, was uns aktuell lieb und wichtig erscheint, in ihr zu verankern. Es ist deshalb jedes Mal Vorsicht geboten, wenn wir an dieser fest- geschriebene Grundlage unseres Handelns Hand anlegen. Die Verfassung ist kein Bauchladen, der je nach aktuellem Bedarf und Diskussionsstand gefüllt werden darf. Viel mehr sind die verankerten Grundsätze zu prüfen, ob sie nicht die Änderungsab- sichten bereits umfasst, ohne sie explizit auszuführen.Der heute vorgelegte Entwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig- Holstein trägt diesen Gedanken Rechnung. Die angestrebten Veränderungen führen zum einen zu Korrekturen, die sich durch die Praxis als sinnvoll ergeben und fügen zum anderen zwei neue Elemente zielgerichtet ein.Das Hickhack der kleinen Oppositionsparteien nach der Regierungsbildung, wer denn nun das Recht für sich beanspruchen darf, sich Oppositionsführerin oder Op- positionsführer zu nennen, hat gezeigt, das mit einer kleinen Ergänzung an dieser Stelle der Verfassung im Artikel 12 Absatz 2 zukünftige Auseinandersetzungen er- spart bleiben. Für mich und viele andere war es immer klar, dass das Stimmener- gebnis ausschlaggebend sein muss. Zwischenzeitlich haben sich die Oppositionspar- teien auch ohne Verfassungsänderung zu diesem Ergebnis bekannt. Das haben Sie einmal gut gemacht. Die Ergänzungen in Artikel 22 Absatz 2 tragen der immer weitergehenden Länder übergreifenden Zusammenarbeit Rechnung. Es ist noch nicht absehbar, welche An- zahl und Formen an Staatsverträgen auf uns zu kommen. Die Ergänzung macht da- her in der Systematik Sinn.Eine ganz andere Qualität hat die Aufnahme des Artikel 5a in die Landesverfassung. Der Schutz und die Förderung pflegebedürftiger Menschen erhält Verfassungsrang. Neben den Minderheiten und Volksgruppen wird somit eine weitere spezifizierte Gruppe in besonderer Weise herausgehoben. Es ist die Gruppe, die abgesehen von den Kindern in unserem Land, in ganz besonderer Weise hilflos und auf die Unter- stützung der Gesellschaft angewiesen sind. Wir wissen alle, durch die Aufnahme dieses Artikels hat sich noch nichts an ihrer Situation geändert. Durch die dramati- sche demographische Entwicklung und die neuen medizinischen Möglichkeiten, ins- besondere bei Frühgeburten, bekommt die Situation pflegebedürftiger Menschen ei- ne ganz andere, neue Dimension. Die Aufnahme dieses Artikels in die Landesverfas- sung verpflichtet uns in besonderer Weise auf diese schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft besonders einzugehen und dieses bei künftigen Beschlüssen noch stärker zu berücksichtigen.Eine weitere wesentliche Ergänzung ist die Neuschreibung des Artikels 44, indem wir ein eigenes Landesverfassungsgericht errichten. Wir tragen damit dem Koalitionsver- trag zwischen CDU und SPD für Schleswig-Holstein Rechnung, indem wir im Rah- men der Neustrukturierung der Gerichte die Einrichtung eines Landesverfassungsge- richts vereinbart haben. Schleswig-Holstein ist das letzte Bundesland, in dem ein Landesverfassungsgericht installiert werden würde. Nach unserer Auffassung ist es sinnvoll in den seltenen Fällen von Verfassungsstrei- tigkeiten, diese von einen eigenem Gericht behandeln zu lassen. Die Lösung über die Zuständigkeit beim ohnehin überlasteten Bundesverfassungsgericht hat sich we- nig bewährt. Wir versprechen uns durch die Einführung eines eigenen Verfassungs- gerichtes zielgerichtetere und zeitlich beschleunigtere Verfahren.Der Sitz des Verfassungsgerichtes ist bislang nicht festgelegt. Ich setze mich dafür ein, wohl wissend, dass es hier im Haus auch andere Auffassungen gibt, dass Lü- beck Sitz des neu zu schaffenden Verfassungsgerichtes von Schleswig-Holstein wird. Es ist gute Tradition in Deutschland, dass Parlament, Regierungen und höchste Ge- richte nicht in der gleichen Stadt beheimatet werden, um so der Gewaltenteilung zwi- schen Exekutive und Judikative auch räumlich Ausdruck zu verleihen. Die Hansestadt ist nach meiner Auffassung auf Grund ihrer herausragenden Bedeu- tung im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben des Landes für den Sitz des Verfassungsgerichtes prädestiniert. Zudem würde dieses Lübeck auch ihrer Rolle als zweitgrößter Stadt in Schleswig-Holstein gerecht werden.Die Stadt Lübeck hat zudem als Gerichtsstandort in der deutschen Geschichte eine herausragende Rolle gespielt. Ich bin dafür, dass dieser geschichtsträchtigen Stadt diese Rolle so nun zurückgegeben wird. Die Kosten für ein neues Verfassungsgericht werden sich in sehr überschaubaren Grenzen halten. So legen wir fest, dass die verfassungsrichterliche Tätigkeit ehren- amtlich ausgeübt wird.Die vorgeschlagenen Änderungen der Landesverfassung sind sorgsam abgewogen und vernünftig. Die Änderungen kann jeder hier im Parlament mittragen. Stimmen Sie unserem Antrag zu.